Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die völkerrechtswidrigen US-Sanktionen gegen Unternehmen, die am Bau von Nord Stream 2 beteiligt sind („Maas verurteilt geplante US-Sanktionen“, www.spiegel.de, 12. Dezember 2019), und teilt die Bundesregierung weiterhin ihre Einschätzung von 2017, dass diese Sanktionen „völkerrechtswidrig“ sind („USA offenbar kurz vor Sanktionserlass gegen deutsche Konzerne“, www.focus.de, 2. Juni 2018)?
Inwiefern trifft es zu, dass „die russische Seite“ in Ermittlungen zu dem Mord an einem Georgier im Berliner Tiergarten deutsche Ermittler „abblitzen“ ließ (https://twitter.com/ alexejhock/status/1201822457042259970), und auf welchem Wege haben sich deutsche Behörden auf den üblichen Kanälen um Rechtshilfe bemüht?
Verfügt die Bundesregierung inzwischen über weitere Kenntnisse oder Hinweise zur Beteiligung ukrainischer Behörden an der Webseite „Mirotworez“, auf der „Staatsfeinde“ der Ukraine gelistet sind und die neben meinem Namen weitere Namen von Bundestagsabgeordneten aufführt (Bundestagsdrucksache 19/11668), und inwiefern handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Listung ukrainischer oder ausländischer Staatsangehöriger, deren Wohnadressen sowie die Wohnadressen ihrer Familienmitglieder in der Rubrik „Fegefeuer“ angegeben sind, um eine Verfolgung wegen einer politischen Überzeugung?
Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber der Türkei ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, angesichts der Fortsetzung der türkischen Offensive in Nordsyrien („Erdoğan says Turkey will not leave Syria until other countries pull out“, www.reuters.com, 8. November 2019) und Berichten über Kämpfe der türkischen Truppen („Trump and Erdoğan prepare to meet as vicious fighting in Syria flouts President’s ,permanent‘ ceasefire“, www.newsweek.com, 13. November 2019) sowie der Aussage von Bundesaußenminister Heiko Maas, dass sich die Bundesregierung „für den Fall, dass die Offensive praktisch fortgesetzt wird“ vorbehalte „weitere Maßnahmen zu ergreifen“, die „sowohl für Rüstungsexporte als auch für Wirtschaftssanktionen“ gelten (Plenarprotokoll 19/123), und für welche bereits erteilten Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei wurde entsprechend der Aussage des Bundesaußenministers, dass es darum gehe, dass „keiner der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Waffen in die Türkei liefert“ (Plenarprotokoll 19/123) die Auslieferung untersagt (bitte Art der Rüstungsgüter und Volumen angeben)?
Welche Bundesbehörden beteiligten sich an der Überprüfung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Österreich durch den europäischen Geheimdienstzusammenschluss „Berner Club“ („GeheimdienstSkandal: Krisensitzung bei Bundesminister!“, www.oe24.at vom 12. November 2019), die zu dem Ergebnis kommt, dass das BVT als Sicherheitsrisiko einzustufen ist, da das IT-Netzwerk des „Berner Clubs“ („Poseidon“), die Datenbank der zum „Berner Club“ gehörenden Counter Terrorism Group („Phoenix“) sowie deren Internetdienste („Neptun“) über das BVT kompromittiert werden könnten, und welche wesentlichen Ergebnisse oder Schlussfolgerungen kann die Bundesregierung zu dieser Überprüfung mitteilen?
Auf welche Weise waren Bundesministerien oder -behörden in die jahrelangen geheimen Forschungen an einem „Low Observable UAV Testbed“ (LOUT) zur Entwicklung von Verfahren zur Tarnung, der Signaturreduzierung und elektromagnetischen Emissionskontrolle eingebunden, die der Rüstungskonzern Airbus jetzt öffentlich gemacht hat und die für zukünftige Drohnen und das deutsch-französischen Rüstungsprojekt „Future Combat Air System“ genutzt werden sollen (http://gleft.de/3ii), und welche (auch finanziellen) Beiträge haben diese hier erbracht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem kürzlich geschlossenen Freihandelsabkommen Serbiens mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) hinsichtlich der weiteren Beitrittsverhandlungen Serbiens mit der Europäischen Union, unter Berücksichtigung der erneuten Nichteröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien durch den Europäischen Rat, und weiß die Bundesregierung darüber Bescheid, ob in dem Freihandelsabkommen zwischen Serbien und der EAWU eine mögliche Ausstiegsklausel enthalten ist, die bei einem EU-Beitritt Serbiens in Kraft treten würde?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Operationalisierung des „Instrument in Support of Trade Exchanges“ (INSTEX) zur Abwicklung von Handel und damit verbundenen Finanzdienstleistungen zwischen europäischen und iranischen Unternehmen, und Handel mit welchen von US-Sanktionen betroffenen Warengruppen wurde bislang über INSTEX abgewickelt (bitte jeweils das Handelsvolumen angeben)?
Mit welchen Initiativen im Bereich “Frieden und Sicherheit” engagiert sich die Bundesregierung derzeit in der „Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität in der Sahelzone“ (http://gleft.de/3hC, bitte Adressaten und Durchführende etwaiger Maßnahmen darlegen), und welche weiteren Maßnahmen der G7-Staaten sind nach einer Auftaktkonferenz zur vollumfänglichen Unterstützung der „Partnerschaft“ im Herbst 2019 geplant?
Was ist der Bundesregierung über die Identität einer schwer bewaffneten Gruppe bekannt, die am 26. Oktober 2019 in internationalen Gewässern das Schiff „Alan Kurdi“ der deutschen Seenotrettungsorganisation „Sea Eye“ sowie ein im Sinken begriffenes Schlauchboot während eines Einsatzes im zentralen Mittelmeer bedroht und beschossen hat, nachdem dessen Besatzung die Seenotrettungsleitstellen in Malta, Italien und Libyen vorher über die Rettungsmaßnahme informiert hat („Rettungsschiff „Alan Kurdi“ bedroht“, www.ta gesschau.de vom 27. Oktober 2019, bitte auch mitteilen, was der Außenminister bei seinem Besuch in Zuwarah am 27. Oktober hierzu in Erfahrung brachte; vgl. „Außenminister Maas will in Libyen vermitteln“, www.dw.com vom 27. Oktober 2019), und wie wird der Vorfall nach Kenntnis der Bundesregierung von ihr selbst oder von EUMissionen, an denen sich mittelbar oder unmittelbar beteiligt, verfolgt?