Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Inwiefern werden im Rahmen der retrograden Auswertung von Videodaten zu Gefahrensituationen, wie sie im zweiten Teilprojekt zu intelligenter Videoanalysetechnik durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) und die Bundespolizei getestet wird, Datenströme verschiedener am Bahnhof Südkreuz installierter Kameras genutzt („Test intelligenter Videoanalyse-Technik“, bundespolizei.de, 7. Juni 2019), und inwiefern ist es möglich oder denkbar, dass die Bundespolizei zu einer solchen retrograden Videoanalyse unter den gesetzlich gegebenen Voraussetzungen auch Bilder bzw. Videoströme von Kameras anderer Standorte heranzieht?
Inwieweit handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei Herrn Otto Gebauer sowie der „Botschaft von Venezuela in Deutschland“ (https://twitter.com/EmbajadaVE_DE, www. instagram.com/embajadave_de/), wie in verschiedenen Social-Media-Kanälen dargestellt (www.instagram.com/p/BylN68XopEE/; https:// twitter.com/EmbajadaVE_DE/status/11385333 16196536320), unter Berücksichtigung und Einhaltung des WÜD und des WÜK (Artikel 2, 4, 5, 10, 12, 13, 41, 42 WÜD; Kapitel 1 WÜK) um den offiziellen Botschafter beziehungsweise die offizielle diplomatische oder konsularische Vertretung von Venezuela in Deutschland inklusive der aus den Abkommen resultierenden Rechten und Privilegien (Artikel 22 – 31, 34, 36 – 37 WÜD; Kapitel 2 WÜK) sowie Befugnissen (Artikel 3 WÜD; Artikel 5 WÜK), und sind der Bundesregierung weitere vergleichbare Fälle bekannt, bei denen für einen Staat zwei Botschafter und Vertretungen in Deutschland existierten beziehungsweise eine Privatperson entsprechend im Internet firmiert und vorgibt, entsprechende Funktionen auszuüben?
Wie viele Personen wurden seit 2010 wegen des Verdachts der Geheimdiensttätigkeit für eine andere Regierung aus Deutschland ausgewiesen oder anderweitig zur Ausreise gezwungen, und für welche Regierung waren diese Personen aus Sicht der Bundesregierung tätig (bitte aufschlüsseln)?
Inwiefern hat auch die Bundesregierung festgestellt, ob der von US-Geheimdiensten entwickelte und abhanden gekommene Staatstrojaner „EternalBlue“ bzw. Teile davon in Deutschland für Angriffe auf private oder öffentliche Infrastrukturen genutzt worden ist („In Baltimore and Beyond, a Stolen N.S.A. Tool Wreaks Havoc“, www.nytimes.com vom 25. Mai 2019; sofern die Bundesregierung dazu in der Lage ist, bitte mitteilen welche der Angriffe darauf basieren, etwa „WannaCry“ oder „NotPetya“), und welche Angriffe der deutschen Software Teamviewer sind ihr auf deutsche Stellen bekannt geworden („Wie Hacker aus Fernost Teamviewer ausspionierten“, Der Spiegel vom 17. Mai 2019)?
Inwiefern hat die Bundesregierung bereits Anfragen des FPÖ-geführten Innenministeriums aus Österreich bzw. dessen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) erhalten, zur Entstehung oder Verbreitung des sogenannten „Ibiza-Videos“ zu ermitteln bzw. entsprechende Amtshilfe zu leisten („Vermutlich auch strafrechtliche Konsequenzen“, www.spiegel.de vom 20. Mai 2019), und inwiefern ist die Zusammenarbeit der deutschen und österreichischen Geheimdienste (auch auf Ebene der europäischen „Counter Terrorism Group“) nach Bekanntwerden der Aussagen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache („Alle staatlichen Aufträge, die jetzt die Strabag kriegt, kriegt sie dann“, vgl. „Skandal im Schnelldurchlauf“, www.tagesschau.de vom 20. Mai 2019), weiterhin „vertrauensvoll und gut“ und gilt ohne jede Einschränkung auch in Bezug auf die Identitären, Burschenschaften oder rechtsextreme Vereinigungen (vgl. die Ausführungen auf meine Mündliche Frage 39 in der Fragestunde des Bundestages vom 10. April 2019), obwohl das BVT nach meiner Kenntnis nicht nur an den FPÖ-Innenminister Herbert Kickl, sondern auch an direkt den Vizekanzler berichtet, der seine Stellung beispielsweise benutzt haben könnte, um die Identitären vor staatlicher Verfolgung zu schützen („Sellner löschte 41 Minuten vor Hausdurchsuchung seine E-Mails“, https://kurier.at vom 15. Mai 2019)?
Worin liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die technischen Unterschiede der Europol-Plattformen „Internet Referral Management Application“ (IRMa) und „PERCI“, die Meldungen bzw. im Rahmen der geplanten Verordnung zur „Verhinderung der Verbreitung terroristischer OnlineInhalte“ auch Entfernungsanordnungen für inkriminierte Internetinhalte koordinieren und verwalten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/9641), und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung erwogen, diese technischen Infrastrukturen nach Beschluss der besagten Verordnung zusammenzuführen bzw. von Synergien zu profitieren?
Welche Feststellungen zur Verkehrssicherheit durch deren technische Bewaffnungsfähigkeit bzw. Bewaffnung sind der Bundesregierung im Rahmen des vom Rüstungskonzern Airbus bzw. vom Luftfahrtamt der Bundeswehr für die Drohne „German Heron TP“ durchgeführten Musterprüfprozesses bzw. Musterprüfprogramms bereits bekannt geworden (Bundestagsdrucksache 19/9560), und inwiefern haben der israelische Hersteller IAI und die israelische Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung alle hierfür erforderlichen Dokumente, wie erbeten, fristgerecht zur Verfügung gestellt?
Aus welchem Grund ist die Bundesregierung der Preisverleihung in Aachen an den UNO-Generalsekretär António Guterres ferngeblieben („Nur die Bundesregierung sorgt für Misstöne“, www.aachener-zeitung.de, 30. Mai 2019), an der unter anderem der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der spanische König teilgenommen haben, und in welchen Jahren hat die Bundesregierung zuvor davon abgesehen, einen Vertreter oder eine Vertreterin zur Verleihung des Aachener Karlspreises zu entsenden?
Welche Details kann die Bundesregierung zu Bestandteilen des Grenzsicherungssystems mitteilen, das der Rüstungskonzern Airbus bzw. dessen Ausgründung Hensoldt in Saudi-Arabien errichtet und welches zu einem milliardenschweren „Grenzsicherungspaket“ gehört, für das die Bundeswehr und die Bundespolizei Ausbildungsinhalte übernehmen (Drucksache 17/6863) und das nun von einem Ausfuhrverbot betroffen ist („Airbus droht Bundesregierung mit Klage“, www.zeit.de vom 3. Mai 2019), und wer sind die weiteren Hersteller der hierzu gelieferten Überwachungs- und Kontrolltechnologien (darunter Drahtzäune im 100-Meter-Abstand, Beobachtungstürme, Masten mit Radartechnik, Erschütterungssensoren, Kameras, Patrouillenfahrzeuge; vgl. „Bundesregierung blockiert Ausbau des saudischen Mammutprojekts“, www.welt.de vom 3. März 2019)?
Gilt die Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) in der Fassung des am 18. April 2019 angenommenen Standpunktes des Europäischen Parlaments (EP), also einschließlich der darin enthaltenen Klammerungen und grau unterlegten Textstellen (P8_TA_PROV(2019)0430), nach Auffassung der Bundesregierung als erlassen, sobald der Rat der Europäischen Union den Standpunkt gebilligt hat, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Zeitplan des Rates für die Entscheidung über den genannten Standpunkt (bitte vorgesehene Formation des Rates angeben)?