Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, auf welche rechtliche Grundlage sich die britische Regierung für ihre Beschlagnahmung des iranischen Tankers vor Gibraltar stützt (http://gleft. de/32X), angesichts der Tatsache, dass die EUSanktionen gegen Syrien meines Erachtens nicht extraterritorial sind und damit ausschließlich für EU-Länder aber nicht für den Iran gelten, und inwiefern haben Vertreter der Bundesregierung gegenüber dem britischen Außenminister Jeremy Hunt angesprochen oder kritisiert, dass die britischen Maßnahmen eine Eskalation des Konflikts der angespannten Situation am Golf befördern könnten, wozu der Außenminister Heiko Maas die Beschlagnahme eines (in diesem Fall britischen) Tankers als Maßnahme kritisierte, die die Situation „ernster und gefährlicher“ gemacht hat und es stattdessen darum gehen sollte „Krieg zu verhindern“ (http://gleft.de/32W)?
Auf welcher Rechtsgrundlage erheben nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Botschaft des Königreichs Spanien oder anderer spanischer Behörden (inkl. Ministerien, Polizei, Geheimdienste) in Deutschland Daten über die Aktivitäten von Vertreterinnen und Vertretern der katalanischen Autonomieregierung in Deutschland sowie von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (darunter der Fragesteller), die dann unter anderem in Länder-Dossiers zusammengefasst werden, wie Enthüllungen der spanischen Zeitung „eldiario.es“ belegt haben („Wird ,Spionage-Chef‘ zum neuen EU-Außenbeauftragten?“, heise.de, 11. Juli 2019), und welche (auch geheimdienstlichen) Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere vergleichbare Ermittlungsaktivitäten spanischer Behörden in der Bundesrepublik Deutschland?
Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung von Plänen der libyschen Tripolis-Regierung bekannt, nach Luftangriffen auf das Flüchtlingslager in Tadschura in der Hauptstadt mit über 44 Toten und mindestens 130 Verletzten (dessen Überlebende, auf die nach dem Bombardement sogar durch bewachende Milizen geschossen wurde, sich mittlerweile im Hungerstreik befinden, siehe „Der Angriff, der alles veränderte“, www.taz.de vom 7. Juli 2019) sämtliche ähnlichen Lager zu schließen und die inhaftierten Migrantinnen und Migranten freizulassen („Survivors of deadly air attack in Libya demand evacuation“, www.aljazeera.com vom 7. Juli 2019), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das in Tripolis von der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR) geführte „Sammel- und Transitzentrum“ (Bundestagsdrucksache 19/10021) und dessen Hunderte Insassen evakuiert oder an einen anderen Ort verlegt wird?
Welche Bilanz der EU-Kommission ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in Ratsarbeitsgruppen hinsichtlich der Kooperation der Polizeiagentur Europol mit der nicht zur Europäischen Union gehörenden Gruppe für Terrorismusbekämpfung (CTG) bekannt geworden, die nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ausschließlich zum Thema „islamistischer Terrorismus“ existiert (Bundestagsdrucksache 19/7268, Frage 2), und inwiefern soll diese Kooperation, die nach Auskunft der Bundesregierung im Rahmen der Mandate teilnehmender Geheimdienste ausschließlich bilateral ausgestaltet sein kann und hierüber jeder Mitgliedstaat eigenständig entscheiden muss (Bundestagsdrucksache 19/7268, Frage 3), unter Berücksichtigung des bestehenden rechtlichen Rahmens auf andere Bereiche ausgeweitet werden (bitte diese Bereiche erläutern)?
Welche Personen haben Bundesaußenminister Heiko Maas bei seiner Lateinamerikareise im April dieses Jahres begleitet, und mit welchen Vertreterinnen und Vertretern aus Venezuela hat der Außenminister bei der Reise Gespräche geführt?
Welche technischen und organisatorischen Änderungen ergeben sich für deutsche Behörden mit dem Plan für das Einfuhrkontrollsystem (ICS 2) des Zolls, das im Dezember 2017 von der Europäischen Union beschlossen wurde und als „EU Advance Cargo Information System“ Frachtdaten im Luft-, See-, Schienen- und Straßenverkehr zentral statt früher dezentral speichern soll (Ratsdok. 5574/19), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, mit welchen europäischen oder nationalen Informationssystemen das ICS 2 zukünftig interoperabel sein soll?
Inwiefern werden im Rahmen der retrograden Auswertung von Videodaten zu Gefahrensituationen, wie sie im zweiten Teilprojekt zu intelligenter Videoanalysetechnik durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) und die Bundespolizei getestet wird, Datenströme verschiedener am Bahnhof Südkreuz installierter Kameras genutzt („Test intelligenter Videoanalyse-Technik“, bundespolizei.de, 7. Juni 2019), und inwiefern ist es möglich oder denkbar, dass die Bundespolizei zu einer solchen retrograden Videoanalyse unter den gesetzlich gegebenen Voraussetzungen auch Bilder bzw. Videoströme von Kameras anderer Standorte heranzieht?
Inwieweit handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei Herrn Otto Gebauer sowie der „Botschaft von Venezuela in Deutschland“ (https://twitter.com/EmbajadaVE_DE, www. instagram.com/embajadave_de/), wie in verschiedenen Social-Media-Kanälen dargestellt (www.instagram.com/p/BylN68XopEE/; https:// twitter.com/EmbajadaVE_DE/status/11385333 16196536320), unter Berücksichtigung und Einhaltung des WÜD und des WÜK (Artikel 2, 4, 5, 10, 12, 13, 41, 42 WÜD; Kapitel 1 WÜK) um den offiziellen Botschafter beziehungsweise die offizielle diplomatische oder konsularische Vertretung von Venezuela in Deutschland inklusive der aus den Abkommen resultierenden Rechten und Privilegien (Artikel 22 – 31, 34, 36 – 37 WÜD; Kapitel 2 WÜK) sowie Befugnissen (Artikel 3 WÜD; Artikel 5 WÜK), und sind der Bundesregierung weitere vergleichbare Fälle bekannt, bei denen für einen Staat zwei Botschafter und Vertretungen in Deutschland existierten beziehungsweise eine Privatperson entsprechend im Internet firmiert und vorgibt, entsprechende Funktionen auszuüben?
Wie viele Personen wurden seit 2010 wegen des Verdachts der Geheimdiensttätigkeit für eine andere Regierung aus Deutschland ausgewiesen oder anderweitig zur Ausreise gezwungen, und für welche Regierung waren diese Personen aus Sicht der Bundesregierung tätig (bitte aufschlüsseln)?
Inwiefern hat auch die Bundesregierung festgestellt, ob der von US-Geheimdiensten entwickelte und abhanden gekommene Staatstrojaner „EternalBlue“ bzw. Teile davon in Deutschland für Angriffe auf private oder öffentliche Infrastrukturen genutzt worden ist („In Baltimore and Beyond, a Stolen N.S.A. Tool Wreaks Havoc“, www.nytimes.com vom 25. Mai 2019; sofern die Bundesregierung dazu in der Lage ist, bitte mitteilen welche der Angriffe darauf basieren, etwa „WannaCry“ oder „NotPetya“), und welche Angriffe der deutschen Software Teamviewer sind ihr auf deutsche Stellen bekannt geworden („Wie Hacker aus Fernost Teamviewer ausspionierten“, Der Spiegel vom 17. Mai 2019)?