Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Inwiefern hat die Bundesregierung bereits Anfragen des FPÖ-geführten Innenministeriums aus Österreich bzw. dessen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) erhalten, zur Entstehung oder Verbreitung des sogenannten „Ibiza-Videos“ zu ermitteln bzw. entsprechende Amtshilfe zu leisten („Vermutlich auch strafrechtliche Konsequenzen“, www.spiegel.de vom 20. Mai 2019), und inwiefern ist die Zusammenarbeit der deutschen und österreichischen Geheimdienste (auch auf Ebene der europäischen „Counter Terrorism Group“) nach Bekanntwerden der Aussagen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache („Alle staatlichen Aufträge, die jetzt die Strabag kriegt, kriegt sie dann“, vgl. „Skandal im Schnelldurchlauf“, www.tagesschau.de vom 20. Mai 2019), weiterhin „vertrauensvoll und gut“ und gilt ohne jede Einschränkung auch in Bezug auf die Identitären, Burschenschaften oder rechtsextreme Vereinigungen (vgl. die Ausführungen auf meine Mündliche Frage 39 in der Fragestunde des Bundestages vom 10. April 2019), obwohl das BVT nach meiner Kenntnis nicht nur an den FPÖ-Innenminister Herbert Kickl, sondern auch an direkt den Vizekanzler berichtet, der seine Stellung beispielsweise benutzt haben könnte, um die Identitären vor staatlicher Verfolgung zu schützen („Sellner löschte 41 Minuten vor Hausdurchsuchung seine E-Mails“, https://kurier.at vom 15. Mai 2019)?
Worin liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die technischen Unterschiede der Europol-Plattformen „Internet Referral Management Application“ (IRMa) und „PERCI“, die Meldungen bzw. im Rahmen der geplanten Verordnung zur „Verhinderung der Verbreitung terroristischer OnlineInhalte“ auch Entfernungsanordnungen für inkriminierte Internetinhalte koordinieren und verwalten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/9641), und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung erwogen, diese technischen Infrastrukturen nach Beschluss der besagten Verordnung zusammenzuführen bzw. von Synergien zu profitieren?
Welche Feststellungen zur Verkehrssicherheit durch deren technische Bewaffnungsfähigkeit bzw. Bewaffnung sind der Bundesregierung im Rahmen des vom Rüstungskonzern Airbus bzw. vom Luftfahrtamt der Bundeswehr für die Drohne „German Heron TP“ durchgeführten Musterprüfprozesses bzw. Musterprüfprogramms bereits bekannt geworden (Bundestagsdrucksache 19/9560), und inwiefern haben der israelische Hersteller IAI und die israelische Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung alle hierfür erforderlichen Dokumente, wie erbeten, fristgerecht zur Verfügung gestellt?
Aus welchem Grund ist die Bundesregierung der Preisverleihung in Aachen an den UNO-Generalsekretär António Guterres ferngeblieben („Nur die Bundesregierung sorgt für Misstöne“, www.aachener-zeitung.de, 30. Mai 2019), an der unter anderem der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der spanische König teilgenommen haben, und in welchen Jahren hat die Bundesregierung zuvor davon abgesehen, einen Vertreter oder eine Vertreterin zur Verleihung des Aachener Karlspreises zu entsenden?
Welche Details kann die Bundesregierung zu Bestandteilen des Grenzsicherungssystems mitteilen, das der Rüstungskonzern Airbus bzw. dessen Ausgründung Hensoldt in Saudi-Arabien errichtet und welches zu einem milliardenschweren „Grenzsicherungspaket“ gehört, für das die Bundeswehr und die Bundespolizei Ausbildungsinhalte übernehmen (Drucksache 17/6863) und das nun von einem Ausfuhrverbot betroffen ist („Airbus droht Bundesregierung mit Klage“, www.zeit.de vom 3. Mai 2019), und wer sind die weiteren Hersteller der hierzu gelieferten Überwachungs- und Kontrolltechnologien (darunter Drahtzäune im 100-Meter-Abstand, Beobachtungstürme, Masten mit Radartechnik, Erschütterungssensoren, Kameras, Patrouillenfahrzeuge; vgl. „Bundesregierung blockiert Ausbau des saudischen Mammutprojekts“, www.welt.de vom 3. März 2019)?
Gilt die Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) in der Fassung des am 18. April 2019 angenommenen Standpunktes des Europäischen Parlaments (EP), also einschließlich der darin enthaltenen Klammerungen und grau unterlegten Textstellen (P8_TA_PROV(2019)0430), nach Auffassung der Bundesregierung als erlassen, sobald der Rat der Europäischen Union den Standpunkt gebilligt hat, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Zeitplan des Rates für die Entscheidung über den genannten Standpunkt (bitte vorgesehene Formation des Rates angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum mutmaßlichen Aufenthalt der per Interpol gesuchten venezolanischen Staatsangehörigen J. L., J. A. N., R. G. und M. A. F., die laut der venezolanischen Regierung Cyberangriffe auf den Guri-Staudamm und andere Energieinfrastrukturen verübt haben sollen, und nun wie J. L., der Sicherheitsbeauftragter der Guri-Anlage gewesen war, in Gebäuden des US-Militärs untergebracht sein sollen („Venezuelan Government Announces Arrests over Electrical Blackouts“, https://venezuelanalysis. com, 24. April 2019), und wie verfährt die Bundesregierung mit den Interpol-Fahndungen aus Venezuela, auch falls die gesuchten Personen nach Deutschland einreisen?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Angehörigen der EU Integrated Border Assistance Mission (EUBAM) in Libyen, an der auch die Bundespolizei teilnimmt, nach dem Angriff des Generals Chalifa Haftar auf Tripolis mit Schlauchbooten der libyschen Marine bzw. der zu ihr gehörenden „Küstenwache“ evakuiert wurden (,,EUBAM evacuated in inflatable boats!“, www.africaintelligence.com vom 11. April 2019), und welche weiteren Auswirkungen haben die Kämpfe um Tripolis auf die EUMissionen EUBAM Libyen und EUNAVFOR MED hinsichtlich des eigentlich verabredeten Aufbaus von Kapazitäten libyscher Grenztruppen zur Überwachung und Kontrolle der Land- und Seegrenzen bzw. dessen Auswertung im Mechanismus „Monitoring and Advising“?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Kampfhandlungen in Libyen zwei Wochen nach einem Dementi des Sprechers der libyschen „Küstenwache“ gegenüber der Deutschen Botschaft (meine Schriftliche Frage Nr. 132 für den Monat April 2019) nunmehr doch Auswirkungen auf deren Rettungsmaßnahmen in der libyschen SAR-Zone haben könnten („Libia. Tripoli interrompe i soccorsi in mare e usa le navi italiane per la guerra“, www.avvenire.it vom 20. April 2019), da mittlerweile Fotos der „Küstenwache“ in Kampfmontur auf von Italien überlassenen Patrouillenbooten kursieren (http:// gleft.de/2Qv; bitte die etwaigen Auswirkungen darstellen), und inwiefern bestehen die „Schwierigkeiten bei der elektronischen oder telefonischen Erreichbarkeit“ dieser „Küstenwache“ seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/7802 vom Februar 2019 fort, was von Seenotrettungsorganisation wiederholt und mit Nachdruck vorgetragen wird (etwa http://gleft.de/2Qw; bitte die bekannten Schwierigkeiten erläutern)?
Inwiefern hat die Haltung der Bundesregierung weiter Bestand, wonach deutsche private, nicht gewerbliche Seenotretterinnen und -retter auf dem Mittelmeer eine außerordentlich wichtige Tätigkeit übernehmen und damit die eigentlich zuständigen staatlichen Seenotrettungsleitstellen unterstützen, wie es die Bundeskanzlerin in der Bundespressekonferenz vom 20. Juli 2018 würdigte und auch der EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos bekräftigte, wonach Nichtregierungsorganisationen eine „entscheidende Rolle bei der Rettung von Leben gespielt“ hätten („Brüssel lobt NGOs“, dpa vom 31. März 2019), und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um den Organisationen dies zu erleichtern?