Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es bislang unterlassen, regelmäßige bundesweit repräsentative Stichprobentestungen vergleichbar mit dem „COVID-19 Infection Survey“ der britischen Statistikbehörde ONS und der University of Oxford durchzuführen, die nach meiner Auffassung ein wesentlich genaueres Bild des Infektionsgeschehens bieten würden, und welche Maßnahmen jenseits von nicht repräsentativen Massentestungen hat die Bundesregierung in den letzten Monaten durchgeführt, „um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Gesellschaft noch präziser zu erfassen und zu validieren“ (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 123 auf Bundestagsdrucksache 19/18555)?
Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit im FrontexVerwaltungsrat und ihrer Teilnahme an den von der Grenzagentur koordinierten gemeinsamen Operationen Themis und Poseidon im Mittelmeer darüber bekannt, mit welchen Auftragnehmern Frontex Verträge zur Durchführung von Flugstunden mit Drohnen der MALE-Klasse abgeschlossen hat („Airbus to operate drones searching for migrants crossing the Mediterranean“, Guardian vom 20. Oktober 2020), und für welchen Zeitraum ist nach ihrer Kenntnis der operative Einsatz geplant?
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über eine Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV), Drucksachen 19/29257, 19/29397:
Ich habe bei der heutigen o. g. Abstimmung im Bundestag mit JA gestimmt. Dazu bewogen hat mich die folgende Abwägung:
- Diverse Grundrechte wurden mit der Begründung eingeschränkt, das Infektionsgeschehen des Coronavirus SARS-CoV2 einzudämmen. Grundlage hierfür war die Tatsache, dass Menschen das Virus übertragen können. Dies gilt nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen für vollständig Geimpfte und für jene, die eine natürliche Immunität durch Infektion aufgebaut haben, zumindest für einen erheblichen Zeitraum nur noch in einem zu vernachlässigendem Ausmaß.
- Die durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte sind kein Privileg, das vom Staat nach eigenen Erwägungen gewährt wird. Sie können lediglich in einer Ausnahmesituation begründet eingeschränkt werden, wenn dies verhältnismäßig ist und wenn die Maßnahmen geeignet sind. Dies ist im genannten Fall nicht mehr gegeben. Deshalb müssen die Einschränkungen zurückgenommen werden.
Nach welcher Routine prüft die Bundesregierung, ob die Türkei die Endverbleibserklärungen zum Verbleib von Technologie zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen (darunter die Panzerabwehrraketen MRAT und LRAT sowie die auf dieser Basis in der Türkei hergestellten Gefechtsköpfe) einhält und diese nicht an Länder wie Libyen oder Aserbaidschan veräußert bzw. in dortigen Kriegen einsetzt (Bundestagsdrucksache 19/20798, vgl. auch Bundestagsdrucksachen 19/13999 und 19/21683), und ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkischen Kampfdrohnen „Bayraktar TB2“, mit denen die gegenständlichen Raketen abgefeuert werden, im aserbaidschanischen Krieg gegen Armenien zuvor an Aserbaidschan veräußert wurden und von dortigen Truppen geflogen wurde oder ob dies unter alleiniger Verantwortung der Türkei erfolgte (vgl. zur Steuerung türkischer Kampfdrohnen im Krieg um Bergkarabach die Dokumentation „Zum Drohneneinsatz im Krieg um Bergkarabach im Jahre 2020“ der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, WD 2 – 3000 – 113/20)?
Welche Weisung erhielt der deutsche Vertreter im Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Bundesfinanzministerium bezüglich des im März 2019 zwischen dem IWF und der Republik Ecuador vereinbarten Übereinkommens im Rahmen der „Extended Fund Facility“ (https://www.imf.org/en/Publications/CR/Issues/2019/03/20/Ecuador-Staff-Report-for-the-2019-Article-IV-Consultation-and-Request-for-an-Extended-46682), welches einen Kredit in Höhe von 4,2 Mrd. US-Dollar an Einsparungen im öffentlichen Haushalt, einschließlich der Streichung von 140.000 Stellen im öffentlichen Sektor, knüpfte (https://www.ituc-csi.org/IMG/pdf/imf_and_ecuador.pdf), und sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Rahmen dieser Einsparungen 4,5 Prozent aller durch das ecuadorianische Gesundheitsministerium finanzierten Stellen gestrichen wurden (https://cepr.net/how-did-ecuador-spiral-into-its-covid-19-nightmare/), einen Einfluss dieses Übereinkommens auf die Möglichkeit Ecuadors, adäquat auf die COVID-19-Pandemie reagieren zu können?
Welche Höhe haben aktuell die Versorgungsleistungen, die ehemalige Mitglieder der Blauen Division bzw. deren Hinterbliebene auf Grundlage des deutsch-spanischen Vertrags vom 29. Mai 1962 erhalten (bitte entsprechend der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/6541 aufschlüsseln), und wie viele der Anträge für Versorgungsleistungen auf Grundlage des deutsch-spanischen Vertrags wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 1a des Bundesversorgungsgesetzes abgelehnt, weil die antragstellenden Personen bzw. die Personen, von denen Antragstellende ihre Berechtigung auf Versorgung ableiteten, während der Herrschaft des Faschismus in Deutschland gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben?
Inwiefern hat die Bundesregierung ein eigenes Interesse daran, hinsichtlich der Möglichkeit völkerrechtswidriger Drohneneinsätze des US-Militärs über die Weisungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 4 A 1361/15, Urteil vom 19. März 2019) hinaus sicherzustellen, dass diese Verletzungen des Völkerrechts nicht auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verübt werden (bitte dieses Interesse darstellen), und wie gewichtet die Bundesregierung außen-, bündnis- und verteidigungspolitische Belange gegenüber der zweifelsfreien Einhaltung des Völkerrechts auf ihrem Hoheitsgebiet hinsichtlich der Garantie, dass dieses Recht nicht unter Nutzung deutschen Staatsgebietes verletzt wird und sei es auch mittelbar, beispielsweise durch die Weiterleitung von Daten über eine dort befindliche Relaisstation für die in Rede stehenden Drohneneinsätze?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen der kubanische Staat bzw. die kubanische Regierung den internationalen Terrorismus unterstützt hat, seitdem der damalige Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Barack Obama, 2015 das Land von der US-Staatenliste der Terrorunterstützer gestrichen hatte („USA haben Kuba von der Terrorliste gestrichen“, www.spiegel.de, 29. Mai 2015), und unterstützt sie die Bemühungen des Außenbeauftragten der Europäischen Union, Josep Borrell, der gegenüber den USA für die Streichung Kubas von der Liste eintreten will, weil es „keine Faktenbasis“ für die Listung gebe (vergleiche Schreiben von Josep Borrell an den Europaabgeordneten Javier Moreno Sánchez vom 29. März 2021, https://twitter.com/J_MorenoSanchez/status/1377278503696076816 )?
Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung das halbjährliche G6-Treffen der Innenminister der sechs größten EU-Mitgliedstaaten, an dem Deutschland in der Vergangenheit teilnahm und das „die Entscheidungsprozesse im EU-Ministerrat durch gezielte Vorbereitung effizienter […] gestalten“ soll (vgl. dazu u. a. Bundestagdrucksachen 17/9904, 17/11949 und 18/7319), nach dem Brexit weiterhin mit Großbritannien abgehalten und welche konkreten Aspekte von „Online-Schäden“ diskutierten die G6-Mitgliederauf ihrem jüngsten Treffen mit dem US-Heimatsschutzministerium (www.gov.uk/government/news/priti-patel-leads-g6-on-security-threats-and-illegal-migration)?
Inwieweit hat die Bundesregierung die nach meiner Auffassung offensichtlich politisch motivierte Ankündigung des türkischen Generalstaatsanwalts verurteilt, die linke Oppositionspartei HDP verbieten zu lassen („Türkischer Generalstaatsanwalt will linke HDP verbieten“, „Neues Deutschland“, 18. März 2021), und welche konkreten Konsequenzen erwägt sie als Reaktion auf diesen nach meiner Auffassung erneuten gravierenden Bruch demokratischer Grundrechte in der Türkei, auch mit Blick auf den bevorstehenden EU-Gipfel am 25. und 26. März 2021?