Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Was ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf von U-Booten von der Thyssenkrupp Marine Systems GmbH an die Regierung in Israel darüber bekannt, ob israelische oder deutsche Behörden gegen Angehörige des deutschen Rüstungskonzerns wegen Korruption ermitteln (bzw. entsprechende Vorermittlungen oder Beobachtungsvorgänge führen), was in Israel auch auf großen Demonstrationen thematisiert wird („Diener zweier Herren – ThyssenKrupp und die israelische U-Boot-Korruptionsaffäre“, Rosa-LuxemburgStiftung vom 28. Oktober 2020), und inwiefern hat die Bundesregierung bei der Anbahnung oder Verhandlung der Verkäufe an Treffen oder Telefonkonferenzen teilgenommen, bei denen auch der damalige Vermittler M. G. anwesend war, der vom Oberbefehlshaber der israelischen Marine zum Vermittler des Waffengeschäfts ernannt worden war („Probe puts submarine deal in doubt“, „The Jerusalem Post“ vom 28. November 2016) und als Entlohnung für jedes verkaufte U-Boot rund 18,5 Millionen Euro erhalten sollte und nun im Zusammenhang mit dem U-Boot-Deal wegen Bestechung, Geldwäsche und Steuervergehen angeklagt ist („Ex-Defense Ministry chief᾽s testimony ties Netanyahu to submarine graft case“, „The Times of Israel“ vom 12. Oktober 2020)?
Inwiefern trifft es zu, dass sich das Marineschiff „Uckermark“ in einem Fall oder vielleicht sogar mehreren Fällen in der Nähe mutmaßlicher Pushbacks durch die griechische Küstenwache in der Ägäis befand oder diese sogar beobachtete, was die Bundesregierung auf meine hierzu gestellten Fragen (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/21928, schriftliche Frage 32; Bundestagsdrucksache 19/21517, schriftliche Frage 84; Plenarprotokoll 19/175, mündliche Frage 29) sowie der Abgeordneten Luise Amtsberg (Bundestagsdrucksache 19/20374, schriftliche Frage 26) nicht mitgeteilt hat, von Medien aber berichtet wurde (für den 13. Mai 2020 siehe „Greece Suspected of Abandoning Refugees at Sea“, “Der Spiegel” vom 26. Juni 2020), und inwiefern ist es möglich, zu rekonstruieren, welche weiteren Schiffe oder Flugzeuge von Missionen, an denen sich die Bundesregierung mit der Bundeswehr oder der Bundespolizei zur Verhinderung von Migration in der Ägäis beteiligt, den Vorfall beobachtet haben könnten?
Über wie viele Drohnen zur Zieldarstellung („Zieldarstellungsdrohnen“, „Zieldrohnen“) verfügt die Bundeswehr (sofern es sich um Modelle unterschiedlicher Hersteller handelt, bitte die jeweilige Stückzahl darstellen), und welche Kosten entstanden bzw. entstehen bei der Beschaffung (bitte für das einzelne Gerät aufführen)?
Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das „Berlin Truck Concept“, zu dem die Polizei Berlin im Rahmen der „European Surveillance Group“ (ESG) Schulungen für Überwachungs- und Observationseinheiten europäischer Polizeibehörden durchführt (Ratsdokument 11519/20), und welchen Stand hat die vom deutschen Ratsvorsitz vorgeschlagene Zusammenführung der ESG mit der „Surveillance Cooperation Group“ und dem „Surveillance Expert Network for Southeast Europe“ (SENSEE) und deren damit einhergehende Ansiedlung auf EU-Ebene?
Für welche Aufgaben hat das Bundesministerium der Verteidigung zur Bekämpfung der Coronapandemie nach Beantwortung meiner schriftlichen Frage 84 in Bundestagsdrucksache 19/19021 Amtshilfeersuchen erhalten, in denen die Bundeswehr (etwa beim Objektschutz) unter anderem hoheitliche Befugnisse übernehmen sollte bzw. soll, und wie wurden diese Anträge beschieden (bitte auch wieder mitteilen, wie viele Ersuchen zurückgezogen wurden)?
Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse vor, die die Ergebnisse der Wahlüberprüfungsmission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) widerlegen (vergleiche Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/16877), die durch ihre Vorwürfe der Wahlmanipulation bei den Präsidentschaftswahlen in Bolivien im Oktober 2019 maßgeblich zum Sturz des damaligen Präsidenten und Wahlsiegers Juan Evo Morales Ayma beigetragen haben, und welche Schlussfolgerungen für die Validität der Betrugsvorwürfe zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Partei „Bewegung zum Sozialismus“ (MAS) in fast allen Wahllokalen, in denen es laut der OAS-Mission Wahlbetrug gegeben hatte, bei der jüngsten, von der OAS für frei von Betrug erklärten Wahl noch mehr Stimmen erhielt als im Jahr 2019 („Data from Bolivia᾽s Election Add More Evidence That OAS Fabricated Last Year᾽s Fraud Claims“, cepr.net, 21. Oktober 2020; „Analyse und Erkenntnis: Kein Wahlbetrug in Bolivien 2019, kein Wahlbetrug 2020“, amerika21.de, 22. Oktober 2020)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Listen mit Personen, die Polizeien oder Geheimdienste aus den USA in den vergangenen Jahren der EU-Kommission oder deutschen Behörden übergeben haben, damit diese im Schengener Informationssystem zur verdeckten Fahndung nach Artikel 36 Absatz 3 des Beschlusses 2007/533/JI ausgeschrieben werden (Bundestagsdrucksache 19/18872, Fragen 12e und 12f), und sollen diese Personen lediglich vorsorglich ausgeschrieben werden, oder werden ihnen Straftaten vorgeworfen (ich bitte ausdrücklich um ein Freigabeersuchen bei den informationsgebenden ausländischen Behörden und bin damit einverstanden, dass die Antwort auf meine Fragen wie vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beschrieben vermutlich erst nach mehreren Wochen bzw. Monaten übersandt werden, da die Bundesregierung im Rahmen der „Third Party Rule“ keinen Einfluss auf das Antwortverhalten ausländischer Stellen nehmen kann, vgl. dazu das Schreiben des BMI nach meiner Beschwerde zu der grundsätzlichen Unterlassung von Freigabeersuchen hinsichtlich meiner parlamentarischen Initiativen zur Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit ausländischen Geheimdiensten an den Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 1. Juli 2020)?
In welcher Höhe hat der Autozulieferer Continental im Zuge der Coronakrise staatliche Unterstützungsleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen) erhalten (bitte aufschlüsseln), und welche Konditionierungen (beispielsweise Arbeitsplatzgarantien) hat die Bundesregierung bei der Vergabe dieser Leistungen vorgegeben?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die TrojanerSoftware „FinSpy“ der Münchner Firma FinFisher GmbH, die nach einem weiteren Bericht vom Amnesty International fortgesetzt gegen ägyptische Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten, Journalisten und Dissidenten eingesetzt wird, im Rahmen von deutschen Ausfuhrgenehmigungen nach Ägypten gelangt ist, und welche Möglichkeiten kann oder wird sie nutzen, den Weg der offenbar staatlich genutzten Schadsoftware aus Deutschland zu rekonstruieren („German-made FinSpy spyware found in Egypt, and Mac and Linux versions revealed“, Amnesty International vom 25. September 2020)?
Welche Anstrengungen zur Aufarbeitung direkter oder indirekter deutscher Unterstützung für die Massaker mit bis zu einer Million Toten im Nachgang des Militärputsches im Herbst 1965 in Indonesien, über den die deutsche Botschaft in Jakarta frühzeitig informiert war („Deutschland deckte blutigen Putsch“, t-online.de, 27.10.2017), hat die Bundesregierung bisher unternommen, und ist sie auch nach der Veröffentlichung weiterer Indizien für eine deutsche Unterstützung der Massaker („Der Genozid und Deutschlands heimliche Hilfe“, t-online.de, 13.07.2020) weiterhin der Auffassung, dass die Bundesregierung und der Bundesnachrichtendienst die Massaker „weder direkt noch indirekt unterstützt“ haben (Antwort auf Frage 11 auf die Bundestagsdrucksache 18/1554)?