Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Mit dem Fortgang des Krieges in Syrien spitzt sich auch die Notlage für die mittlerweile über fünf Millionen Flüchtlinge immer weiter zu. Syrische Flüchtlinge in Ägypten geraten zudem unter Druck, das Land wieder zu verlassen. Durch immer neue Maßnahmen zur Abschottung der Landgrenzen sind die Flüchtlinge vermehrt auf die Fahrt über das Mittelmeer angewiesen - die mit dem Herbst immer gefährlicher wird. Die Möglichkeiten der EU, gemeinsam Flüchtlinge aufzunehmen, bleiben hingegen ungenutzt.
Drucksache Nr. 18/61
Mehrere Einrichtungen der EU wurden nach Medienberichten von Geheimdiensten der USA und Großbritanniens infiltriert. Die Bundesregierung erklärt, „Sicherheitsbüros“ von EU-Institutionen würden „dieAufgabe der Spionageabwehr wahrnehmen“. Es ist aber unklar, wer damit gemeint ist. Die Spionage unter EU-Mitgliedstaaten würde den Artikel 7 EUV verletzen. Die Spionage hat auch Einfluss auf das Safe Harbor-Abkommen, die Datenschutz-GVO und das geplante EU-US-Freihandelsabkommen.
Drucksache Nr. 18/168
Nimmt man Bürgerrechte und Demokratie ernst und beabsichtigt eine lückenlose Aufklärung ist die Aufnahme Snowdens und seine Aussage in Deutschland zwingend. Nur durch die so gewonnen Erkenntnisse können Abhörskandale und Grundrechtsverletzungen durch NSA und andere Geheimndienste für die Zukunft verhindert werden. Die Bundesregierung ist verantwortlich für die Einhaltung von Grundrechten und Datenschutz. Eine Aussage in Russland wäre nicht gleich effektiv und Snowden nicht zuzumuten. DIE LINKE fordert daher die Aufnahme des Whistleblowers Snowden nach § 22 Satz 2 AufenthG in Deutschland und die Gewährung von Schutz gegen Auslieferung durch die Bundesregierung.
Drucksache Nr. 18/55
Die Reaktionen der Bundesregierung auf die Abhörattacke der NSA auf das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin standen und stehen in deutlichem Kontrast zum Regierungshandeln in den Monaten Juni bis Ende Oktober 2013. Nachdem lange keinerlei eigene sytematische Aufklärung der Überwachung betrieben und Erklärungen der USA blind vertraut wurde, soll nun alles überprüft und neu bewertet werden. Weiterhin bleiben allerdings die Dokumente des Whistleblowers Snowden die einzigen harten Fakten.
Drucksache Nr. 18/159
Welche Hinweise hat die Bundesanwaltschaft hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren gegen die USA (wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinsätze von Deutschland aus gesteuert werden sowie wegen der fortgesetzten Spionage in Deutschland) erlangt, die immer noch als „Prüfvorgänge“ bzw. „Beobachtungsvorgänge“ geführt werden, und sofern die Prüfungen weiterhin nicht abgeschlossen sind, inwiefern sind hierfür ablehnende Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des Innen- und Außenministeriums, der deutschen Geheimdienste oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik maßgeblich?
Die EU-Kommission teilte der Abgeordneten Sevim Dagdelen in einem Schreiben vom 9. August 2013 mit, dass sie aufgrund ihrer und weiterer Beschwerden wegen zu langer Wartezeiten im Visumverfahren im Dezember2012 ein so genanntes EU-Pilotverfahren eingeleitet hat, das insgesamt 13 EU-Mitgliedstaaten betrifft. Bei fortbestehenden Mängeln könnte allerdings auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.
Drucksache Nr. 18/57
Die EU unterhält mit dem "Intelligence Analysis Centre" (EU INTCEN) und dem "EUMS INT Direktorat" zivile und militärische Geheimdienststrukturen, die zunehmend kooperieren. Aus meiner Sicht verletzt die Zusammenarbeit das in Deutschland geltende Trennungsgebot. Auch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten arbeiten in den Strukturen und steuern eigene Informationen bei, weitere Daten kommen z.B. aus der hochauflösenden Satellitenaufklärung.
Drucksache 18/146
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf das Bestreben Frankreichs, Teil des Spionagenetzwerks „Five Eyes“ zu werden, und inwiefern treffen Medienberichte (www.tagesschau.de/ausland/ fiveeyes100.html) zu, wonach auch die Bundesregierung Teil von „Five Eyes“ werden wollte bzw. will?
Welche weiteren Informationen kann die Bundesregierung über die ausländischen Banken sowie weitere in- und ausländische Investoren (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 38 bis 40 des Abgeordneten Alexander Ulrich vom 11. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12764) mitteilen, deren Forderungen an griechische Schuldner durch die Rettungsprogramme ganz oder teilweise beglichen wurden (bitte jeweils aufschlüsseln nach Gläubiger, Herkunft und Höhe der verwendeten Mittel und Anteil der Schuld, der durch diese Mittel beglichen wurde)?
Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die geplanten Änderungen der EU-Verträge im Zusammenhang mit den diskutierten Wettbewerbspakten nicht im vereinfachten Änderungsverfahren (Artikel 48 Absatz 6 des Vertrages über die Europäische Union) vorgenommen werden können, da sie zu einer Ausdehnung der der Union übertragenen Zuständigkeiten führen (http://blog.arbeit-wirtschaft. at/marktkonform-statt-rechtskonform-merkelserneuerter- versuch-zur-neoliberalen-dressureuropas- durch-wettbewerbspakte/), und inwiefern wird die Bundesregierung gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen, die dann auch den nationalen Parlamenten zur Kenntnis gebracht werden müssten?