Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Unsere Quartals-Standardanfrage. Sogenannte Amtshilfemaßnahmen und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr werden von der Bundesregierung immer häufiger zum Mittel genommen, die Bevölkerung an Inlandseinsätze des Militärs zu gewöhnen. Die Informationspolitik der Regierung ist mehr als unbefriedigend, so dass wir quartalsmäßig die durchgeführten und bevorstehenden Einsätze abfragen.
Drucksache 17/10447
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE zu dem vom Bundesministerium der Finanzen eingebrachten Antrags zur Bewilligung von Finanzhilfen zugunsten Spaniens:
Durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sollen spanischen Banken Kredite in Höhe bis zu von 100 Mrd. Euro gewährt werden, die über den staatlichen spanischen Restrukturierungsfonds (FROB) an die Banken weitergeleitet werden. Der spanische Staat soll nach Ansicht der Bundesregierung für diese „Finanzhilfe“ haften. Gleichzeitig verpflichtet er sich, den Bankensektor zu restrukturieren und durch Spardiktate die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters und des Defizitverfahrens zu erfüllen. Sollte der ESM in Kraft treten, dann sollen die Kredite von der EFSF auf den ESM übertragen werden.
Ich lehne dieses weitere Bankenrettungspaket aus den folgenden Gründen ab:
Inwieweit wurde bzw. wird die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Türkei hinsichtlich der aus meiner Sicht offensichtlich politisch motivierten Einschränkung der Verteidigungsfreiheit von Beschuldigten in Gerichtsverfahren wegen angeblichem Terrorismus aktiv, die insbesondere durch die Verhaftung von 36 Anwältinnen und Anwälten wegen des alleinigen Vorwurfs, Abdullah Öcalan zu verteidigen, ausgehöhlt wird (sogenanntes KCK-Verfahren; siehe hierzu z. B. Infobrief 105/2011 des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e. V.), und inwiefern tangieren derart schwere Eingriffe in die Verteidigungsfreiheit von Beschuldigten auch die Haltung bzw. die Verhandlungsposition der Bundesregierung hinsichtlich der mit ihrer Zustimmung von der Europäischen Union kürzlich verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Türkei in den Bereichen Justiz und Inneres?
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus:
Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wollen 17 Länder der Eurozone eine neue Finanzinstitution gründen, die Staaten und Banken in finanziellen Notsituationen mit Milliardenkrediten helfen soll. Er soll eine Ausleihkapazität von 500 Mrd. Euro bekommen, während sich die Unterzeichner für insgesamt 700 Mrd. Euro haftbar machen. Der deutsche Anteil beläuft sich auf 21,7 Mrd. Euro, die binnen fünf Jahren eingezahlt werden müssen und 168,3 Mrd. Euro, für die Deutschland haftet. Ich lehne den ESM aus den folgenden Gründen ab:
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion:
Der so genannte „Fiskalvertrag“ soll am Anfang 2013 in Kraft treten und die Europäische Union (EU) angeblich in eine „Stabilitätsunion“ verwandeln. Die Unterzeichnerstaaten sollen durch den Vertrag auf den Kurs einer dauerhaften Politik der Ausgabenkürzung und Austerität gebracht werden, indem sie sich dazu verpflichten, Schuldenbremsen – vorzugsweise in ihren Verfassungen – einzurichten und Staatsschulden über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um jährlich fünf Prozent abzubauen. Ich lehne die Ratifizierung des Fiskalpaktes aus den folgenden Gründen ab:
Mündliche Frage zu den Dialogen über Migration, Mobilität und Sicherheit der Europäischen Kommission
Inwieweit verhandelt die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Dialoge über Migration, Mobilität und Sicherheit mit den entsprechenden Ländern, insbesondere Libyen, Tunesien, Marokko, auch über polizeilichen Informationsaustausch, Grenzmanagement, Strafverfolgung und die Einbeziehung der EU-Agenturen, und auf welche Weise sind hierzu in den oben aufgeführten Ländern auch andere zwischenstaatliche Institutionen der UNO, die Frontex oder das Global Counterterrorism Forum beteiligt, das sich beispielsweise mit Aspekten der Grenzkontrolle in der Sahelregion befasst?
Unter welchen Umständen bewertet die Bundesregierung einen Cyberangriff als eine Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit nach Art. 2 der UN-Charta, wie es die USA angekündigt haben und aus dem Pentagon mit „Wer die Stromnetze unseres Landes sabotiert, muss mit Raketen im Schornstein rechnen“ kommentieren, Spiegel Online, 1. Juni 2011, und warum wird die Bundesregierung im UNSicherheitsrat nicht tätig, damit dieser feststellt, dass Cyberangriffe auf den Iran durch die Schadprogramme Stuxnet und Flame, The Washington Post, 19. Juni 2012, einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung darstellen, bzw. Empfehlungen abgibt oder Maßnahmen trifft, um die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen (vergleiche Art. 39 der UN-Charta)?
Welche weiteren Erläuterungen kann die Bundesregierung zu einem Bericht des Nachrichtenmagazins „FOCUS“ machen (Onlineausgabe 20. Mai 2012, 15:48), wonach bei Ermittlungen der Sonderkommission „Parkplatz“ mit Hilfe des Bundeskriminalamts die Homepageder Polizeidirektion Heilbronn wie bei früheren Ermittlungen gegen die „militante gruppe“illegalerweise überwacht wurde um User, die sich über den Mordfall Kiesewetter informierten,zu protokollieren, und inwieweit haben Bundesbehörden geholfen, diese Praxis zu verschleiern(etwa durch Verfassen oder Entgegennehmen von vertraulichen Vermerken mit dem Inhalt, die Aktion sollte der Öffentlichkeit „nicht bekannt werden“)?
Welche Schwierigkeiten oder sonstigen Unwägbarkeiten ergeben sich hinsichtlich der Umsetzung des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung Kasachstans zu einer „Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich“, und inwiefern haben Initiativen der Regierungen Chinas und Russlands die Umsetzung (insbesondere bezüglich der Ausbeutung „Seltener Erden“) sowohl praktisch als auch diplomatisch erschwert?
Welche konkreten Positionen hindern nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei und Marokko an der Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommens mit der Europäischen Union, zumal das Abkommen im Falle der Türkei laut dem Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich angeblich sogar „unterschriftsreif“ vorliegen würde (http://tinyurl. com/d4yze7l), und mit welchen weiteren Ländern sind Sondierungen, Gespräche oder Verhandlungen über weitere derartige Übereinkommen begonnen worden?