Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Die Bundesregierung hat zahlreiche Abkommen mit menschenrechtsverletzenden Staaten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich. DIE LINKE. besteht darauf, dass die Übermittlung personenbezogener Daten dabei sehr restriktiv gehandhabt werden muss und erkundigt sich deshalb nach den jeweiligen Regelungen. Auch der Datenschutz und das Auskunftsrecht der Betroffenen müssen eingehalten werden.
Drucksache 17/10735
Andrej Hunko (DIE LINKE): Herr Minister Westerwelle, vielen Dank für die Unterrichtung. Vielleicht nur eine Anmerkung: Der Fiskalpakt ist zwar bereits unterzeichnet worden, aber noch nicht ratifiziert. Warten wir einmal ab, wie das Referendum in Irland ausfallen wird. Warten wir einmal ab, wie die Entwicklung in Frankreich und das Verhalten des zukünftigen französischen Präsidenten sein werden. Mir geht es nun um Folgendes: Der Chef der EZB, Mario Draghi, hat kürzlich in einem Interview im Wall Street Journal mit Blick auf die Krise und mit Blick auf den Fiskalvertrag gesagt, das europäische Sozialstaatsmodell habe ausgedient. Meine Frage ist: Ist das auch die Position der Bundesregierung? Wenn nein, was hat die Bundesregierung getan, um Herrn Draghi darüber zu informieren, dass etwa in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes steht, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und bleiben soll? Vielen Dank.
Welche Angaben machen die Regierung der Türkei sowie die EU-Kommission zum Abschluss des geplanten Rückübernahmeabkommens hinsichtlich dessen (durch den türkischen EU-Botschafter in Aussicht gestellten, unmittelbare) Zeichnung, Ratifizierung und volle Umsetzung durch die Türkei, und welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die „Roadmap“ zur „Visaliberalisierung“, die seitens der EU-Kommission im Eilverfahren erstellt wurde?
Inwieweit nutzen oder nutzten Bundesbehörden „prediktive Analyseprogramme“ oder elektronische Verfahren zum „Data Mining“ von IBM oder anderen Firmen (auch zu Testzwecken), die laut Drucksache 17/10379 beispielsweise „Aussagen über die Örtlichkeit möglicher zukünftiger Straftaten“ ermöglichen sollen und deren Beschaffung in früheren Anfragen des Fragestellers noch verneint worden war bzw. lediglich bezüglich der IBM-Software „InfoSphere Global Name Analytics“ bestätigt wurde (Drucksache 17/6587, Drucksache 17/8544 (neu)), und welche weiteren technischen Angaben kann die Bundesregierung zur diesbezüglich verwendeten Software machen (Funktionsweise, Quellcode, verarbeitete Datenbestände etc.)?
Welche Projekte zur Nutzung genetischer Ressourcen sind im Rahmen der im November 2011 zwischen Deutschland und Mexiko vereinbarten Zusammenarbeit zur Erweiterung des Biodiversitätsschutzes geplant und wie nimmt die Bundesrepublik Einfluss auf die Etablierung eines Mechanismus zum Vorteilsausgleich entsprechend Artikel 5 des Nagoya-Protokolls der Biodiversitäts-Konvention der UNO, das von Deutschland unterzeichnet, wenngleich noch nicht ratifiziert wurde?
In welchen Regionen in Mexiko (sortiert nach Bundesstaaten und Größe) ist in der im November 2011 zwischen Deutschland und Mexiko vereinbarten Zusammenarbeit zur Erweiterung des Biodiversitätsschutzes vorgesehen, weitere Schutzgebiete auszuweisen beziehungsweise Schutzgebietskorridore zu etablieren und welche konkreten privaten und zivilgesellschaftlichen Akteure sind an diesen Prozessen beteiligt?
Welche Position hat die Bundesregierung in Bezug auf die schwedische Forderung bezogen, in die EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro auch einen Bericht der europäischen Polizeibehörde Europol einfließen zu lassen (FAZ, 27. Juni 2012), und sieht sie dieses Vorgehen als Präzedenzfall für die Einbeziehung von Europol in zukünftige Beitrittsverhandlungen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Verhaftung von 36 Anwältinnen und Anwälten von Abdullah Öcalan als Eingriff in jene „Grundrechte und -freiheiten“, die sie nach eigenen Angaben zum „Bestandteil des politischen Dialogs mit der Türkei“ macht (Antwort auf schriftliche Frage Nr. 6-254) und in welcher Form hat die Bundesregierung diesen nach Ansicht des Fragestellers schweren Eingriff in die Verteidigungsfreiheit gegenüber der Türkei thematisiert?
In dieser Kleinen Anfrage werden aktuelle Informationen zu den Verhandlungsrunden im Atomstreit erfragt. Thematisiert werden darüber hinaus auch die weitreichenden Auswirkungen der Sanktionen auf die Bevölkerung bei gleichzeitiger innenpolitischer Stärkung des Regimes.
Drucksache 17/10508
Wie infolge der Kleinen Anfrage der LINKEn bekannt geworden ist (BT-Drucksache 17/10022), wird die Regelvorgabe des EU-Visakodex einer max. zweiwöchigen Wartefrist bis zur Vorsprache zur Beantragung eines Schengen-Visum von in erheblichem Umfang verletzt. Hieran und an den skandalösen Vorgehen, dass privat und geschäftlich Reisende bei der Vergabe von Visa-Vorspracheterminen „an vielen Dienstorten“ unterschiedlich behandelt und Geschäftsreisende bevorzugt werden, setzt diese Anfrage an.
Drucksache 17/10479