Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
08.03.2012 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/8762
Der Deutsche Bundestag erwartet von allen Akteuren der Tourismusbranche, dass Handlungen, die Menschenrechte verletzen, eingestellt und die Verantwortlichen in Zukunft konkret zur Rechenschaft gezogen werden. In allen Bereichen des Tourismus müssen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ebenso wie die politischen und bürgerlichen Menschenrechte eingehalten werden.
Drucksache 17/8762
Mündliche Frage zur Zusammenarbeit der EU-Agentur Eurojust mit der EU-Kommission, der Troika und dem Rat und dem geplanten Memorandum of Understanding mit der EU-Kommission
Auf welche formelle oder informelle Art und Weise (zum Beispiel Verträge, Absichtserklärungen, Vereinbarungen, Strukturen, langjährige Praxen) arbeitet die EU-Agentur Eurojust bereits jetzt mit der EU-Kommission, der Troika und dem Rat zusammen, und was soll sich nach gegenwärtigem Stand an dieser teilweise jahrelangen Praxis durch das geplante Memorandum of Understanding mit der EU-Kommission ändern bzw. in eine formelle Zusammenarbeit überführt werden, obwohl viele Mitgliedstaaten gerade erst dabei sind, den Eurojust-Beschluss von 2008 umzusetzen?
Zur Frage der Zusammenarbeit von Eurojust mit der Europäischen Kommission, der Troika und dem Rat liegen der Bundesregierung leider nur zum Teil Erkenntnisse vor. Eurojust ist eine selbstständige EU-Agentur, die ihre Arbeitsweise im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben selbst bestimmt. Dies gilt auch mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und der Kommission.
Art. 11 des Eurojust-Beschlusses lässt diese Zusammenarbeit zu, ausdrücklich auch in Form „praktischer Vereinbarungen“ (Abs. 3). Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der Vereinbarungen obliegt Eurojust.
Eine förmliche Beteiligung des Rates ist nicht ausdrücklich vorgesehen.
Auch mit anderen Organen, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union kann Eurojust Kooperationsabkommen oder Arbeitsvereinbarungen schließen.
Mündliche Frage nach Überwachungssoftware zur Spracherkennung, automatisierten Übersetzung, Textvergleichen, OCR-Erkennung von Scan-Dokumenten und Faxen
Wird bei der millionenfachen Überwachung digitaler Kommunikation durch deutsche Geheimdienste (Bundestagsdrucksache 17/8639) Software eingesetzt, die die Spracherkennung, automatisierte Übersetzung, Textvergleiche, OCR-Erkennung von Scan-Dokumenten oder Faxen sowie sonstige digitale Analysekapazitäten gewährleisten soll, und an welchem Ort wurde die derartige Analyse der ausspionierten Telekommunikationsvorgänge jeweils vorgenommen?
Die Frage betrifft – ebenso wie die in Bezug genommenen Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 17/8639 auf Seite 6 f. – die Praxis des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen der sogenannten „Strategischen Telekommunikationsüberwachung“ nach § 5 Art.-10- Gesetz.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, und der der Militärische Abschirmdienst, MAD, sind nicht berichtigt, strategische Telekommunikationsüberwachung durchzuführen. Beide Dienste setzen keine Software/ Tools im Sinne der Frage ein. Der Bundesnachrichtendienst, BND, erhebt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des Bundesnachrichtendienstgesetzes, BNDG, Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über das Ausland. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur nachrichtendienstlichen Methodik des BND im Bereich der strategischen Fernmeldeaufklärung, einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegnerisch gesinnten Kräfte – nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen.
Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Kontrolle "reisender Gewalttäter" und geplanter Datensammlung
Welchen Stand haben die Initiativen zur Kontrolle „reisender Gewalttäter“ und „terroristischer Reisebewegungen“ auf Ebene der Europäischen Union vor allem hinsichtlich geplanter Datensammlungen, Machbarkeitsstudien und einer deutschen Federführung, und an welchen Konferenzen oder Treffen hierzu haben Bundesbehörden/sonstige Stellen des Bundes teilgenommen oder diese sogar selbst ausgerichtet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner vom 19. Dezember 2011
29.02.2012 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/8767
Es ist nicht bestreitbar, dass das Deutsche Kaisserreich in Südwestafrika einen Völkermord verübte. Die Kolonialvergangenheit ist fester Bestandteil unserer Geschichte, deren Auswirkungen heute noch allseits spührbar sind. Mit diesem Antrag soll die Grundlage für einen ernst gemeinten Versöhnungsdialog mit Namibia 22 Jahre nach dessen Unabhängigkeit geschaffen werden und ein wichtiger Grundstein zur breiteren Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit in Deutschland gelegt werden.
Drucksache Nr.: 17/8767
Personal statement on the second ‘rescue package’ for Greece
Personal statement by Andrej Hunko, The Left Party parliamentary group, under Section 31 of the Rules of Procedure of the German Bundestag concerning the motion tabled by the Federal Ministry of Finance on the approval of ‘financial assistance for the Hellenic Republic’.
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu Beschaffung weiterer ,HALE IMINT' Drohnen für den NATO-Verband Alliance Ground Surveillance.
Welche weiter gehenden Überlegungen oder Absprachen
wurden zur Beschaffung von weiteren High-Altitude-Long-
Endurance-Imagery-Intelligence-Drohnen „HALE IMINT“ für
den NATO-Verband Alliance Ground Surveillance angestellt
bzw. getroffen, wie es die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache
17/8893 in einem Nebensatz vorträgt, und
inwiefern wäre bei der beabsichtigten Stationierung in
Sigonella/Sizilien hierzu die Bewilligung der italienischen
Regierung einzuholen, zumal es sich nach Angaben der Bundesregierung
um eine „nationale Beistellung“ handelt, die
Drohnen also von der Bundeswehr stationiert und betrieben
werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 29. Februar 2012
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur gesetzlichen Grundlage der Information ausländischer Geheimdienste über eine deutsche Reisegruppe
Auf welcher gesetzlichen Grundlage informiert das Bundesamt
für Verfassungsschutz, BfV, ausländische Geheimdienste
über Reisen einer Gruppe deutscher Staatsangehöriger
als angebliche Terrorismusunterstützer ins Ausland, wie es
der Schriftsteller Raul Zelik über eine Reisegruppe von 2005
nach Kolumbien berichtete (http://tinyurl.com/6ub2ek9), und
inwiefern stellte die Bundesregierung in diesem Einzelfall, aber auch in anderen Fällen sicher, dass durch diese Praxis
nicht Leib und Leben ihrer Staatsangehörigen gefährdet werden,
zumal der damalige Chef des kolumbianischen Geheimdiensts
DAS, mit dem das BfV kooperierte, als Hardliner gegen
Linke und Unterstützer paramilitärischer Gruppen
bekannt war, was letztes Jahr mit einer Verurteilung zu
25 Jahren Gefängnis geahndet wurde, da ihm nachgewiesen
wurde, dass er in seiner Amtszeit den Todesschwadronen Listen
zu ermordender Gewerkschafter zuspielte?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper am 20. Februar 2012
An den Protesten gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) haben allein in Deutschland Zehntausende, zumeist junge Menschen teilgenommen. Sie thematisierten Fragen einer drohenden Einschränkung der Kommunikationsfreiheit im Internet, einer heraufziehenden Echtzeitüberwachung des Internet und einer zunehmenden Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, aber auch einer Verschlechterung in der Medikamentenversorgung von Entwicklungsländern. DIE LINKE lehnt ACTA ab und unterstützt die Proteste.
Drucksache 17/8679
Wie aus früheren Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE zur Visaerteilungspraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, aber auch bei einzelnen Auslandsvertretungen innerhalb eines Landes höchst unterschiedlich (vgl. BT-Drs. 17/6225). Dazu sowie zu dem deutlichen Stellenabbau im Bereich der Visumverfahren in 2010 gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent (BT-Drs. 17/8221) wird kritisch nachgefragt.
Drucksache 17/8663
Antwort der Bundesregierung 17/8823