Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Polizeieinsätze im Ausland werden ein immer wichtigeres Gebiet der Außen-, aber auch der Militärpolitik. Sie unterliegen jedoch einer viel geringeren parlamentarischen Kontrolle als Bundeswehreinsätze und führen zumindest teilweise zu einer Vermischung von Polizei- und Militäraufgaben. DIE LINKE fordert, die parlamentarische Kontrolle dieser Einsätze zu verbessern. Um ein Mindestmaß an Kontrolle zu sichern, wird diese Anfrage jedes Quartel gestellt.
Drucksache Nr. 18/1321
An welchen Rasterfahndungen haben sich Polizeien und/oder Geheimdienste des Bundes in den letzten 15 Jahren beteiligt (bitte nach Jahren und verantwortlichen bzw. durchführenden Behörden aufschlüsseln), und welche davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachhinein für (auch teilweise) rechtswidrig erklärt (bitte, sofern bekannt, die Gründe oder wenigstens die Fundstelle der richterlichen Entscheidung angeben)?
Mehrere „gezielte Tötungen“ durch US-Kampfdrohne betrafen deutsche Staatsangehörige. Die Vorfälle lösen eine Ermittlungspflicht deutscher Strafverfolgungsbehörden und dem Generalbundesanwalt aus. Entsprechende Prüfvorgänge wurden aber eingestellt. Dies ist jedoch eine politische Entscheidung: Der Generalbundesanwalt ist ein “politischer Beamter“, sein Amt soll in Übereinstimmung mit den politischen Ansichten und Zielen der Regierung handeln.
Drucksache Nr. 18/1318
Die „Europäische Ermittlungsanordnung“ vereinfacht die grenzüberschreitende Anordnung einer polizeilichen oder justiziellen Maßnahme eines Mitgliedstaats („Anordnungsstaat“) in einem anderen Mitgliedstaat („Vollstreckungsstaat“). Geregelt werden „zeitweilige Überstellungen inhaftierter Personen“, Vernehmungen per Video- oder Telefonkonferenz, Hausdurchsuchungen, die Überwachung der Telekommunikation, die Ausspähung von Finanztransaktionen oder die Entsendung von heimlich ermittelnden Polizisten.
Drucksache Nr. 18/1439
Das US-Verteidigungsministerium und das US-Justizministerium betreiben Datensammlungen mit Informationen über im Irak und Afghanistan "identifizierte ausländische Terroristen". Über die Polizeiorganisation Interpol werden auch die EU-Polizeiagentur Europol und das Bundeskriminalamt eingebunden. Laut dem Interpol-Direktor solle der Datentausch intensiviert werden. Eine "Fusion Task Force" und ihre "sechs regionalen Projekte" habe ähnliche Initiativen in Bosnien, Libyen und Somalia begonnen.
Drucksache Nr. 18/1411
Über der syrischen Provinz Latakia schossen türkische Kampfflieger am 23. März 2014 ein syrisches Kampfflugzeug ab. Analog zum Abschuss eines türkischen Kampfflugzeuges vom Typ F-4 Phantom am 22. Juni 2012, bei dem sich die Bundesregierung auf die Angaben der türkischen Regierung verlassen hat, hat sie offenkundig auch diesmal kein Interesse an der Aufklärung des Vorfalles, obwohl die türkische Regierung später einräumen musste, dass deren ursprüngliche Darstellung des Zwischenfalls unzutreffend war.
Drucksache Nr. 18/1275
Die Ausfuhr von Kleinen und Leichten Waffen bedarf der Genehmigung der Bundesregierung. In ihrem Rüstungsexportbericht weist die Bundesregierung den Wert der Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen aus, allerdings bilden Kleinwaffen nach dt. Recht keine eigene Kategorie. Die Aufbereitung der Zahlen im Rüstungsexportbericht lassen bestimmte Bereiche der Exporte von Kleinen Waffen, aber auch von Leichten Waffen unterbelichtet.
Drucksache Nr. 18/1422
Der US-Geheimdienstpartner Booz Allen Hamilton hat ein Grenzkontrollsystem programmiert, das von der US-Regierung an Länder wie Irak, Afghanistan, Pakistan oder Jemen verschenkt wurde. Auch in der Türkei, im Kosovo und in Malta läuft ein PISCES. In Veröffentlichungen heißt es, im Gegenzug erhielten die USA Daten aus den PISCES. Aus Sicht der Fragesteller widerspricht dies EU-Datenschutzregeln. Überdies könnte das Systemüber eine Hintertür des US-Militärgeheimdienstes NSA verfügen.
Drucksache Nr. 18/1271
Im Oktober 2013 fand bei der europäischen Polizeiagentur Europol ein „Meeting“ zur Verfolgung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) statt, laut Bundesinnenministerium „auf Initiative des Bundeskriminalamts“. Außerdem sei eine „Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen i. Z. m. der PKK-Finanzierung“ vereinbart worden. Europol wird so zum Instrument politischer Verfolgung kurdischer Gruppen.
Drucksache Nr. 18/1270
Wie aus früheren Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE zur Visaerteilungspraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, aber auch bei einzelnen Auslandsvertretungen innerhalb eines Landes, höchst unterschiedlich (BT-Drs. 17/12755). Nicht erfasst sind Fälle, in denen wegen hoher Anforderungen oder Schikanen ein Visumverfahren nicht länger betrieben und aufgegeben oder mangels Erfolgsaussichten kein Antrag gestellt wird.
Drucksache Nr. 18/1212