Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Wie positioniert sich die Bundesregierung beim Stand der Schiedsgerichte bezüglich zum Freihandelsabkommen EU/Kanada (CETA)? Kann es dort eine Ausweitung von Schiedsgerichtsverfahren geben, und wie hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass es eben nicht zu einer solchen Ausweitung kommt?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung angesichts des Ausgangs der Volksabstimmung über einen Anschluss der Krim an Russland auf die Sicherheitslage in Deutschland und durch die in diesem Zusammenhang verhängten bzw. geplanten Sanktionen gegen Russland auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, die Stabilität der Euro-Zone bzw. die Volkswirtschaften der Europäischen Union?
Statt den gescheiterten Kurs der marktradikalen Krisenbekämpfung im Rahmen des Europäischen Semesters noch zu verschärfen, fordert DIE LINKE eine sozial ausgerichtete wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU, Zukunftsinvestitionsprogramme und die soziale Fortschrittsklausel. Anstelle der Bankenunion will DIE LINKE eine strikte und wirksame Regulierung des Banken- und Finanzsektors einschließlich einer Aufteilung von Großbanken und der Überführung des Bankensektors in die öffentliche Hand.
Drucksache Nr. 18/853
DIE LINKE fordert angesichts der syrischen Flüchtlingskatastrophe eine großzügige Aufnahmepolitik Deutschlands und der EU - und eine Abkehr von der auf Abschottung setzenden Politik. Bestehende Aufnahmeprogramme (10.000 Personen) werden den humanitären Anforderungen angesichts der extremen Not vor Ort nicht gerecht, insbesondere der Nachzug zu hier lebenden Angehörigen muss ohne Einschränkungen und ohne bürokratische Hürden gewährleistet werden.
Drucksache Nr. 18/840
Der Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen im Ausland darf nicht aufgeweicht werden. Das Parlament muss das Entscheidungsmonopol über entsprechende Einsätze behalten. Die Kommission soll gegenwärtige und künftige Lücken des Parlamentsvorbehaltes identifizieren und Lösungsvorschläge erarbeiten.
Drucksache Nr. 18/839
Die KA erfragt von der Bundesregierung die Bilanz der deutschen Beteiligung an der NATO-Operation Active Fence in der Türkei. Ziel ist es zu klären, welche Kosten durch den Einsatz entstanden sind, wie die konkrete Beiteiligung Deutschlands aussieht und welche sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen bei diesem NATO-Einsatz bestehen. DIE LINKE unterstreicht mit der KA ihre Ablehnung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und ihre grundsätzliche Kritik an der NATO.
Drucksache Nr. 18/1087
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass das TTIP-Abkommen die Konkurrenz der Arbeiterinnen und Arbeiter in den USA und der EU und den Druck auf soziale und Arbeitsstandards in den USA und der EU erhöhen würde, und inwiefern ist im Rahmen des Verhandlungsmandats der Europäischen Kommission die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB, nach der Etablierung allgemeiner Standards für die Arbeitnehmerrechte, die industriellen Beziehungen und die Mitbestimmungsrechte, die dem höchsten Niveau entsprechen, das bislang in einem Land erreicht wurde, und der Einführung expliziter Klauseln, die einen Abbau von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbieten und den jeweils höchsten erreichten Standard absichern (www.dgb.de vom 14. Mai 2013), umsetzbar?
Hält die Bundesregierung weiter an der Aussage fest, dass in der Ukraine „die bestehende verfassungsmäßige Ordnung [. . .] der rechtliche Rahmen für alle politischen Entscheidungen“ ist (Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 22. Februar 2014), und sieht sie die Verfassungsmäßigkeit der Vorgänge seit Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Präsidenten Wiktor Janukowitsch und Vertretern der Opposition vom 21. Februar 2014 (Inkraftsetzung der Verfassung von 2004, Absetzung des Präsidenten durch das Parlament, Ernennung einer Übergangsregierung und eines Übergangspräsidenten) gewahrt?
Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wer für die tödlichen Einsätze von Scharfschützen gegen Maidan-Demonstranten beziehungsweise staatliche Repressionskräfte in der Ukraine verantwortlich ist, und inwiefern hat sich die Bundesregierung in internationalen Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und dem Europarat und gegenüber der ukrainischen De-facto-Regierung für eine Aufklärung dieser Fragen eingesetzt?
Fälle belegen, soweit deutsche Staatsanagehörige betroffen sind, die Kritik, wonach Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu Härtefallprüfungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen in der Praxis nicht wirksam umgesetzt werden. Die Praxis mangelnder Härtefallprüfungen ist wegen des laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die die Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung.
Drucksache Nr. 18/937