Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Schriftliche Erklärung gemäß §31 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Abstimmung zum Antrag der SPD „Keine Rüstungsgüter in Spannungsgebiete – Für die Einhaltung einer restriktiven Rüstungsexportpolitik“ (Drucksache 17/6540)
Ich stimme dem Antrag der SPD aus dem Grunde zu, weil er – neben den Anträgen der LINKEN und der Grünen – eine konkrete Chance eröffnet, den nach Medienberichten im Bundessicherheitsrat beschlossenen Panzerdeal mit Saudi-Arabien zu verhindern.
Ausdrücklich teile ich nicht die im Antrag benannte Einschätzung der Rüstungsexportrichtlinien als „restriktiv“. Diese Richtlinien wurden im Jahre 2000 von der damaligen SPD-Grüne-Bundesregierung eingeführt und haben den deutschen Rüstungsexport nicht gesenkt – im Gegenteil.
Auch wenn es im Einzelfall ungerecht erscheinen mag, so würde nach meiner Auffassung die eingeschränkte Zulassung der PID die Tür zu einer weiteren Nutzung öffnen. Der Gesetzentwurf von Flach/Hintze geht schon jetzt über die Verhinderung schwerster Erbkrankheiten hinaus (z.B. Brustkrebsgen).
Mit der Etablierung der PID wird der Druck entstehen, diese weiter auszudehnen, nicht nur durch die dann nicht unbegründete Rechtsauffassung anderer potentieller Eltern, die nicht unter die eingeschränkten Zulassungskriterien fallen, sondern vor allem durch die Interessen derjenigen, die die PID anwenden oder vermarkten.
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Telekommunikationsüberwachung anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007
Wie viele Telekommunikationsanschlussnehmer/innen wurden auf Antrag bzw. Veranlassung welcher Bundesbehörden anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm, in Hamburg, Berlin, Rostock und der Region um Bad Doberan per Funkzellenüberwachung überwacht, wie es in Ermittlungsakten unter anderem zu den Städten Berlin und Hamburg dokumentiert ist, und wie viele ausländische Teilnehmerlinnen an den Protesten (bzw. deren Telefonanschlüsse) wurden hierbei festgestellt?
Mündliche Frage von Andrej Hunko zu den Parlamentswahlen in der Türkei
Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte zahlreicher unabhängiger Delegationen zur Wahlbeobachtung der Parlamentswahlen in der Türkei am 12. Juni 2011, welche massive und flächendeckende Wahlmanipulationen in den kurdischen Gebieten dokumentierten (http://solidarity-dicle.blogspot.com/p/reports-of-international-delegations-on.html) sowie den nachträglichen Ausschluss des gewählten Abgeordneten Hatip Dicle für den Demokratisierungsprozess der Türkei, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den dokumentierten Mängeln für ihre Beziehungen zur Türkei und in Bezug auf den Aufnahmeprozess der Türkei in die Europäische Union?
Antwort der Bundesregierung
Nach Einschätzung von Beobachtern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, waren die Parlamentswahlen in der Türkei gut organisiert, verliefen demokratisch und weitgehend ohne Zwischenfälle. Die Bundesregierung teilt diese Bewertung.
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu Saudi-Arabien und dessen militärischem Eingreifen in Bahrain
Herr Staatssekretär, nach einem Demokratieranking der britischen Zeitschrift The Economist wird Saudi-Arabien auf Platz 159 von 167 aufgeführten Staaten gelistet. Das heißt, Saudi-Arabien ist einer der zehn undemokratischsten und autoritärsten Staaten weltweit. Meine erste Frage: Teilen Sie diese Einordnung?
Daran schließt sich meine zweite Frage an. Sie haben eben Saudi-Arabien als regionale Schutzmacht bezeichnet. Würden Sie das militärische Eingreifen in Bahrain als Schutzmaßnahme bezeichnen?
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:
Zu Ihrer ersten Frage: Ich nehme nicht Stellung zu Bewertungen von irgendwelchen Institutionen. Vielmehr geht es darum, dass man die gesamte sicherheitspolitische Lage einschätzt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Intervention - das ist ganz klar - zur Unterdrückung oder Niederschlagung eines Aufstandes oder einer Bewegung von Oppositionellen ist kein Engagement im Schutzinteresse. Aber, wie gesagt, diese Maßnahme hat die Bundesregierung nie gutgeheißen. Es hat dazu auch Stellungnahmen gegeben. Die Maßnahme wird aber nicht mehr fortgesetzt.
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/plenarprotokolle/17119.txt
05.07.2011 - Antrag - Drucksache Nr. 17/6492
Die Tätigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, so genannten Whistleblowern, muss geschützt und gefördert werden. Ihre Zivilcourage und ihr Engagement sind für die Gesellschaft von enormer Bedeutung. Auf internationaler Ebene gibt es zahlreiche Initiativen, Regelungen für einen gesetzlichen Whistleblowerschutz zu erlassen. DIE LINKE fordert einen umfassenden Gesetzentwurf zur Förderung und zum Schutz von Whistleblowing, der mit einem Maßnahmepaket flankiert wird.
Drucksache 17/6492
8.6.2011 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/6102
Ein Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien, von dem vor allem der Rüstungskonzern EADS profitiert, ist in der Öffentlichkeit überwiegend kritisch aufgenommen worden. Wie zuerst das ARD-Magazin „Fakt“ am 4. April201 1 berichtet hatte, sind seit dem Jahr 2009 Angehörige der Bundespolizei in Saudi-Arabien, um Ausbildungshilfe für die dortige Grenzpolizei zu leisten. Die Ausbildung erfolgt dabei an Geräten des Konzerns EADS. Die Bundesregierung bestätigte zuvor, dass es bei dem Projekt „zum einen um das exportwirtschaftliche Engagement eines Anbieters ziviler Sicherheitstechnik und den damit einhergehenden Technologietransfer und zum anderen um internationale grenzpolizeiliche Beratung und Ausbildungshilfe“ gehe. Nach Medienberichten hat EADS den Zuschlag seitens Saudi-Arabien nur erhalten, weil der Konzern zusagen konnte, dass die Bundespolizei die saudiarabischen Sicherheitskräfte an den Geräten ausbilden werde. Der Einsatz der Bundespolizei dient also unmittelbar dem Export von Sicherheitstechnik an ein autoritäres Regime.
Die Kleine Anfrage "Einsatz der Bundespolizei im Auftrag der European Aeronautic Defence and Space Company (EADS) in Saudi-Arabien" und die Antwort der Bundesregierung unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706102.pdf.
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung, ob der Sicherheitsratsbeschlusses zu Libyen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968 steht
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fragestellers, dass der Sicherheitsratsbeschluss zu Libyen (VN-Sicherheitsratsresolution 1973) nicht im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968 steht, da der Sicherheitsrat nach Art. 39 nur Maßnahmen nach den Art. 41 und 42 empfehlen oder beschließen kann, „um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen“, und der Sicherheitsrat es versäumt hat, im Entschließungsteil der Resolution zu beschließen, dass die vorgeschlagenen militärischen Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens oder der internationalen Sicherheit ergriffen werden sollen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat, um den Krieg in Libyen, der nach Ansicht des Fragestellers im Widerspruch zu Art. 2 Abs. 4 und 7 der Charta der Vereinten Nationen steht, zu beenden?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Fragestellers weder in rechtsförmlicher noch in inhaltlicher Hinsicht. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat den operativen Teil seiner Resolution 1973 (2011) vom 17. März 2011 ausdrücklich unter Kapitel VII der VNCharta gestellt. Die Art. 41 und 42, auf die Sie Bezug nehmen, sind in diesem Kapitel enthalten.
Wenn der Sicherheitsrat unter Kapitel VII handelt, tut er das mit dem Ziel, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit“ zu wahren. Der Sicherheitsrat ist in der Formulierung seiner Resolutionen frei.
Resolution 1973 stellt den Schutz von Zivilisten in den Vordergrund des Handelns der Staaten. Der Sicherheitsrat, und ich zitiere, „ermächtigt die Mitgliedstaaten … alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen …, um von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivilbevölkerung bewohnte Gebiete … zu schützen“.
Die Bundesregierung beteiligt sich inner- wie außerhalb des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aktiv an den internationalen Bemühungen, den Bürgerkrieg in Libyen zu beenden. Die Voraussetzungen für den politischen Prozess, der hierfür erforderlich ist, müssen allerdings in Libyen selbst geschaffen werden.
Aus Drucksache 17/116
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des „Abkommens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung
Welche Inhalte des am 17. Juni 2011 während heftiger militärischer Auseinandersetzungen unterzeichneten „Abkommens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung sind der Bundesregierung bekannt, für das laut italienischem Außenministerium „Ausrüstung“ an nicht näher bezeichnete Empfänger geliefert werden soll und in dessen Rahmen auch Flüchtlinge nach Libyen zurückgeschoben werden sollen (dapd, 17. Juni 2011), und welche Auswirkungen hat das Regelwerk, das offensichtlich eine seit 2000 bestehende Vereinbarung zwischen Italien und Libyen formaljuristisch übernimmt und dafür unter anderem vom Hohen UNFlüchtlingskommissar in Italien wie auch von „Ärzte ohne Grenzen“ heftig kritisiert wird, aus Sicht der Bundesregierung auf die Flüchtlings- und Asylpolitik der EU im Mittelmeer bzw. die neue EU-Strategie gegenüber Nordafrika?
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung:
Welche Länder haben an der jüngsten, unter Ausschluss jeder Öffentlichkeit abgehaltenen Leistungsschau internationaler Spezialeinheiten auf dem Gelände der Bundespolizei in St. Augustin teilgenommen (bitte nach Polizeien, Gendarmerien oder etwaigen anderen Einheiten aufschlüsseln und dem jeweiligen Land zuordnen), und wie wurde die Finanzierung der als „Combat Team Conference“ bezeichneten Veranstaltung geregelt (bitte in der Aufstellung auch alle privaten Sponsoren für Bekleidung oder Ausrüstung sowie etwaige Gegenleistungen für Sponsoring aufführen)?