Neuer Trick der Staatsanwaltschaft: Das Außenwirtschaftsgesetz wird gegen türkische Linke verwandt.
Gespräch mit Andrej Hunko. Von Mirko KnocheSie haben am Dienstag einen Prozeß gegen drei mutmaßliche Unterstützer der linken türkischen Organisation DHKP-C vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beobachtet. Den Aktivisten werden recht ungewöhnliche Straftaten vorgeworfen. Was hat das Außenwirtschaftsgesetz mit diesem politischen Prozeß zu tun?
Sie sollen im wesentlichen Paragraph 34 dieses Gesetzes verletzt haben. Diese Bestimmung sollte ursprünglich verhindern, daß Embargos gegen geächtete Staaten unterlaufen werden. Mit Einführung der EU-Liste angeblicher terroristischer Organisationen fallen nun auch finanzielle Verbindungen mit solchen Organisationen unter den Straftatbestand des Paragraphen 34. Jetzt will die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Zahlungen an die DHKP-C, die auf der EU-Terrorliste steht, nachweisen.
Der Prozeß ist ein Sonderfall und ein Politikum, denn diese Konstruktion ist rechtlich sehr umstritten. Um sicherzugehen, daß auf jeden Fall Anklage erhoben werden konnte, hat die Staatsanwaltschaft den drei Beschuldigten außerdem die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuches vorgeworfen. Dieser juristische Winkelzug steht allerdings auf noch wackligeren Füßen als die Anklage nach dem Außenwirtschaftsgesetz.