Aktuell
In Kolumbien gehen seit Wochen zehntausende Menschen auf die Straße, um gegen soziale Missstände und die Regierung von Präsident Iván Duque zu demonstrieren. Ausgelöst wurden die Proteste durch die Ankündigung einer von Vielen als äußerst ungerecht empfundenen Steuerreform. Militär und Polizei haben zuletzt mit extremer Gewalt auf die Proteste reagiert. Aus diesem Grund haben sich Abgeordnete der LINKEN aus dem Bundestag, dem Europaparlament sowie aus Landes- und Kommunalparlamenten sowie andere Mitglieder der LINKEN und von Linksjugend ['solid] an den kolumbianischen Präsidenten und die dortigen Behörden gewandt. Gemeinsam fordern sie ein Ende der Gewalt gegen den Bevölkerung und die Aufarbeitung und Verfolgung der Verbrechen.
Gemeinsame Erklärung der Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer und Kathrin Vogler (alle DIE LINKE).
Wir fordern die sofortige Entlassung von Nahid Taghavi aus der Untersuchungshaft im Evin-Gefängnis in Teheran, Iran. Die deutsch-iranische Architektin wurde am 16. Oktober 2020 willkürlich festgenommen und sitzt seit mehr als sechs Monaten fast durchgehend in Isolationshaft. Ihrem Rechtsanwalt wird der Zugang zu der Anklageschrift verwehrt, er darf sie nicht besuchen und eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft in Teheran wird nicht genehmigt, obwohl diese ihr als deutsche Staatsbürgerin zusteht. Dieses Vorgehen verhindert eine faire Prozessvorbereitung und ist aufs Schärfste zu verurteilen.
Am 28. April 2021 soll nun der Prozess vor dem Revolutionsgericht 26 in Teheran beginnen. Der Kölnerin wird „Gefährdung der Sicherheit“ vorgeworfen. Bis zum heutigen Tag wurde allerdings keine Anklageschrift vorgelegt, es existieren keinerlei Vorwürfe gegen Taghavi. Das Verfahren ist offensichtlich politisch motiviert und rechtsstaatliche Prinzipien werden konsequent missachtet.
Da der Gesundheitszustand sich unter den Haftbedingungen zunehmend verschlechtert hat, fordern wir erneut die sofortige Entlassung Taghavis aus dem Gefängnis. Wir fordern die deutsche Bundesregierung dazu auf, Verantwortung zu übernehmen und sich mit Nachdruck für die Freilassung von Taghavi einzusetzen!
Der Verteidigungsausschuss und der Haushaltsausschuss des Bundestags haben am 14. April der Bewilligung von drei Mrd. Euro für die weitere Entwicklung der bewaffnungsfähigen Eurodrohne zugestimmt. Die konkrete Bewaffnung wird vorerst aufgeschoben. Die SPD gibt grünes Licht, obwohl Mitglieder an der Basis sich in der Vergangenheit gegen bewaffnete Drohnen gestellt hatten.
Von Andrej Hunko
Am Mittwoch haben die Bundestagsausschüsse für Verteidigung und Haushalt auf Bitte des Verteidigungsministeriums unter Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) in einem ersten Schritt drei Milliarden Euro für die Entwicklung einer bewaffnungsfähigen europäischen Kampfdrohne gebilligt. Die „Eurodrohne“ ist ein gemeinsames Projekt von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Seit 2016 entwickeln die Firmen Airbus und Dassault diese Drohne, die als Teil der europäischen Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) ins Leben gerufen wurde. Die konkrete Bewaffnung der Drohne wird in der Vorlage auf Druck der SPD vorerst ausgeschlossen. Allerdings wird der Erwartungsdruck der europäischen Partner/innen und der NATO bzgl. einer Bewaffnung erheblich sein, wenn die Eurodrohne im Jahr 2028 an die Streitkräfte geliefert werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die Einschränkung dann ohne weiteres gestrichen wird. Zudem wird die Drohne nach aller Voraussicht exportiert werden, andere Länder können die Drohne dann bewaffnen. Denn ist die Bewaffnungsfähigkeit gegeben, dann wird sie früher oder später auch umgesetzt werden.
Zur „Bundesnotbremse“ und der vierten Novelle des Infektionsschutzgesetzes
Am Freitag, den 16. April hat der Bundestag sich in erster Lesung mit der vierten Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Corona-Pandemie befasst. Der Bundestag wird voraussichtlich am Mittwoch (21. April) über das Gesetz abstimmen. Die Linksfraktion lehnt es in der derzeitigen Fassung ab. Wir haben uns bei der ersten Novelle des Infektionsschutzgesetzes von März 2020 enthalten und bei der zweiten und dritten Novelle im Mai und November 2020 mit Nein gestimmt. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Gründe für meine erneute Ablehnung darlegen:
1) Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Bundestag per Gesetz konkrete Maßnahmen beschließt, statt diese Entscheidungen pauschal auf die Exekutive (Ministerpräsidentenkonferenz und Landesregierungen) zu übertragen wie bisher. Allerdings enthält auch die vierte Novelle eine weitreichende Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit der auch weitere Grundrechte eingeschränkt werden können. Diese Ermächtigung ist durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert. Dies lehne ich ab.
2) Kritisch sehe ich auch, dass der Bund durch das Gesetz den Landkreisen verbindlich vorschreibt, was sie zu tun oder zu lassen haben. Dadurch wird der Föderalismus in nicht notwendiger Weise eingeschränkt.
3) Die vorgesehenen nächtlichen Ausgangssperren stellen einen massiven und verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Eingriff in die Grundrechte dar, während die epidemiologische Wirksamkeit dieser Maßnahme äußerst fragwürdig ist. Eine solche autoritäre Symbolpolitik, die auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit widerspricht, lehne ich entschieden ab. Darüber hinaus sendet eine Ausgangssperre auch die völlig falsche Nachricht. Denn wie jüngst noch einmal die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) klargestellt hat, findet die Übertragung der SARS-CoV-2-Viren fast ausnahmslos in Innenräumen statt. Die Nachricht müsste also eigentlich sein, möglichst viele Aktivitäten an die frische Luft zu verlegen und nicht das Verlassen der Wohnung unter Strafe zu stellen.
Von Andrej Hunko
Es ist ein surreales Bild, das sich derzeit in Europa darbietet: Der Großteil des Kontinents befindet sich im Lockdown und zugleich werden im April 28.000 Soldatinnen und Soldaten samt militärischem Gerät quer durch Europa in Richtung russischer Grenze verlegt. Trotz Pandemie findet mit „Defender Europe 21“ eine der größten US-Militärübungen der letzten Jahre statt. In mehr als 30 Trainingsgebieten üben Truppen aus 26 Ländern den Krieg gegen Russland. 21 von ihnen sind Nato-Mitglieder. Mit Georgien, der Ukraine, Bosnien und Herzegowina, Moldau sowie dem international nicht anerkannten Kosovo nehmen aber auf fünf Staaten Teil, die nicht Mitglieder des Kriegsbündnisses sind.
Deutschland fungiert bei Defender 21 als Drehscheibe für die Truppenverlegungen. Häfen und Flughäfen sowie die Infrastruktur der Bundeswehr sollen genutzt werden, um die Verlegung von Truppen nach Südeuropa möglichst reibungsfrei zu organisieren. 430 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind beteiligt, 2,9 Millionen Euro lässt sich die Bundesregierung die Kriegsübung kosten. Ist dieser Schritt abgeschlossen, dann stehen für Mai militärische Übungen an den Einsatzorten in den Nato-Ländern Rumänien und Ungarn auf dem Plan.