Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Hält es die Bundesregierung für eine begrüßenswerte Freizeitgestaltung bzw. ein unterstützungswürdiges Hobby, wenn deutsche private, nicht gewerbliche Seenotretterinnen und Seenotretter das Mittelmeer nach Seenotrettungsfällen absuchen und im Ereignisfall sofort die zuständige Seenotrettungsleitstelle alarmieren, damit diese Rettungsmaßnahmen einleitet, und mit welcher Begründung will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Verein „Mare Liberum“, wie mir bekannt, vorschreiben, dass es sich beim Betrieb des unter Bundesflagge fahrenden Schiffes „Mare Liberum“ in der Ägäis nicht um eine Freizeitgestaltung, sondern eine berufsmäßige Tätigkeit handelt, obwohl diese außerhalb der Berufstätigkeit der Besatzung und ausschließlich selbstlos erfolgt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern libysche Infrastrukturen zur Seenotrettung, insbesondere die Rettungsleitstelle (JRCC), die sich nach meiner Kenntnis in der Nähe des umkämpften Flughafens in Tripolis befindet und die bis zur Fertigstellung einer Seenotrettungsleitstelle (MRCC) behelfsmäßig deren Funktionen übernimmt, sowie die libysche „Küstenwache“ und „Seepolizei“ von den derzeitigen Kämpfen in der Hauptstadt betroffen bzw. daran beteiligt sind und deshalb keine Rettungsmaßnahmen koordinieren oder durchführen, und wie steht die Bundesregierung meinem Vorschlag gegenüber, die libysche Einheitsregierung vonseiten der Europäischen Union um Zustimmung zu bitten, Rettungsmaßnahmen in der benachbarten libyschen SAR-Zone wie in der Vergangenheit wieder vom MRCC in Rom/Italien zu koordinieren, was nach dem SAR-Übereinkommen vom 27. April 1979 möglich ist?
Inwiefern bzw. in welchem Umfang waren auch deutsche Soldaten bei ihrer Teilnahme an NATOManövern in Norwegen (vermutlich ist „Trident Juncture“ gemeint) von „GPS-Störaktionen“ betroffen, die von der Regierung Norwegens Russland zugeschrieben werden („Norway says it has proof Russia messed with GPS signals during recent NATO exercises“, Reuters vom 19. März 2019), wozu als Beweismittel „elektronische Aufzeichnungen“ der Signale genannt werden, und welche genaueren technischen Angaben kann die Bundesregierung zur angeblich zweifelsfreien Attribuierung der Störung machen (bitte dafür die Beweismittel Norwegens, die jetzt von der russischen Regierung wohlwollend geprüft werden, erläutern)?
Welchen Autonomiebegriff benutzt die Bundesregierung bei Waffensystemen, um zu bezeichnen dass es sich beispielsweise bei einem Luftfahrzeug um ein vollautonomes und nicht um ein teilautonomes System handelt, das also nicht mehr ferngesteuert und mit menschlicher Kontrolle oder Aufsicht eine Zielbekämpfung durchläuft, sondern den „Targeting Cycle“ oder Teile davon („find, fix, track, target, engage und assess“) selbständig abarbeitet, auch wenn dieser Prozess an einer bestimmten Stelle von Menschen gestoppt werden kann (http://gleft.de/2K4), und nach welcher Maßgabe erfüllt die Luftkampfdrohne „Sagitta“ von Airbus, an deren Forschung sich auch die Bundesregierung beteiligt und die als unbewaffnetes Modell bereits gebaut wurde (vgl. „SAGITTA meistert erfolgreich Erstflug“, www.dlr.de vom 18. Juli 2017), diese Definition?
Wird die Bundesregierung die versprochenen 5 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in Venezuela der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) bzw. dem Roten Kreuz in Venezuela zur Verfügung stellen, nachdem die IFRC kürzlich angekündigt hat, ihre Hilfen im medizinischen Bereich in Venezuela ab Mitte April 2019 stark auszuweiten („IFRC to bring humanitarian aid into Venezuela“, ifrc.org, 29. März 2019), um „unabhängig, neutral, unparteiisch und ungehindert“ Bedürftigen in Venezuela zu helfen (bitte begründen), und welche konkreten Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die von ihr als „Schlägertruppen von Maduro“ bezeichneten „Colectivos“ in Venezuela Hilfsorganisationen „massiv bedroht“ haben (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 22, Plenarprotokoll 19/91 vom 3. April 2019, bitte in der Antwort angeben, welche Hilfsorganisationen betroffen waren)?
Sind die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch des deutschen Bundesamts für Verfassungsschutz und des österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) auch in Bezug auf die Identitären, Burschenschaften oder andere rechtsextreme Vereinigungen „vertrauensvoll und gut“ („Kickl, die FPÖ und die Identitären: Kanzler Kurz greift nun durch“, https://kurier.at vom 2. April 2019), oder sind sie es nicht, da der Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache Beiträge der Identitären auf Facebook teilt, ihren „friedlichen Aktionismus“ betont und sie als „junge Aktivisten einer nicht linken, patriotischen Zivilgesellschaft“ lobt – außerdem der Innenminister Herbert Kickl Identitäre auf einem rechtsextremen Kongress als „Gleichgesinnte“ bezeichnet hat, der FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz interne Berichte des BVT im Fernsehen präsentiert (http://gleft.de/201) und jetzt der FPÖ-Vizekanzler sogar von einer direkten Berichtspflicht des BVT profitiert („Strache bremst Kurz-Vorschlag zu Berichtspflicht“, www.oe24.at vom 2. April 2019) –, und welche Konsequenzen sollte die Nähe ranghoher Regierungsmitglieder zu Rechtsextremen aus Sicht der Bundesregierung für die Mitarbeit Österreichs im europäischen Geheimdienstnetzwerk „Berner Club“ oder deren „Counter Terrorism Group“ haben (bitte begründen)?
Was ist der Bundesregierung über ein neues EUProjekt bekannt, in dem die libysche Marine bzw. die zu ihr gehörende „Küstenwache“ 45 Millionen Euro erhält, von denen 35 Millionen Euro von den Visegrad-Staaten Polen, Ungarn, Tschechische Republik Slowakei getragen werden („Italy strengthens Libya accord“, ANSA vom 26. Februar 2019), wozu es heißt, dass die Mittel für eine Reform der am Grenzmanagement beteiligten Behörden inklusive der Seenotrettung verwendet werden sollen, und inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung üblich oder überhaupt möglich, Mittel, die von einzelnen Staaten in den Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika (EUTF) eingezahlt werden, an eine bestimmte Verwendung (in diesem Falle die Ausstattung einer Teilstreitkraft bzw. ihrer „Küstenwache“) zu binden?
Welche praktischen und/oder gesetzgeberischen Lücken in der Antiterrorpolitik der EU sollen aus Sicht der Bundesregierung prioritär in Angriff genommen werden (Ratsdokument 6684/1/19 REV 1), und welche neuen Maßnahmen und/oder Rechtsvorschriften hält sie für erforderlich?
In welchen Bereichen erwägt die Bundesregierung nach einer Einigung zur EU-Gasrichtlinie Auflagen für die in Deutschland ankommende Pipeline Nord Stream 2 zu erlassen, da gemäß der Richtlinie die Zuständigkeit für Pipelines mit Drittstaaten bei dem EU-Mitgliedstaat liegen soll, auf dessen Territorium die Leitung erstmals auf das europäische Netz trifft („EU-Staaten einigen sich auf Position zu Gas-Richtlinie“, www.faz.de vom 8. Februar 2019), und inwiefern trifft es zu, dass die Bundesregierung die schließlich für Deutschland positive Haltung der Regierung Frankreichs im Streit um die Gasrichtlinie mit Zugeständnissen bei der Behandlung bzw. nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie verknüpft („Altmaier opfert Start-ups im Urheberrecht“, www. faz.net vom 25. März 2019)?
Über welche UN-Organisationen und andere internationale Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) werden nach Kenntnis der Bundesregierung die kürzlich um 50 Millionen Euro aufgestockten EU-Soforthilfen für Venezuela („Venezuela: EU stockt Soforthilfe um 50 Millionen EUR auf“, europa.eu, 27. März 2019) umgesetzt (bitte aufschlüsseln, welche Summen von welchen Organisationen umgesetzt werden und ob diese Hilfen innerhalb oder außerhalb Venezuelas eingesetzt werden), und auf welche konkreten „Einschränkungen durch das Regime“ bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 52 in der Fragestunde am 13. März 2019 (Plenarprotokoll 19/85), aufgrund derer die Vereinten Nationen in Venezuela laut Bundesregierung nicht ausreichend Hilfe leisten können und die der Grund seien, weshalb die Bundesregierung die versprochenen 5 Millionen Euro für humanitäre Hilfe nicht den UN-Strukturen vor Ort zur Verfügung stelle?