Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Was kann die Bundesregierung über Inhalte einer Vereinbarung des Zentrums für Krisenfrüherkennung bei der Bundeswehr mit dem strategischen NATO-Kommando Allied Command Transformation mitteilen (http://gleft.de/2GT), und welche Beiträge sollen die deutschen Teilstreitkräfte bzw. die NATO als Beteiligte dieses Abkommens hierfür erbringen?
Was ist der Bundesregierung zu Plänen bekannt, dass das ATLAS-Netzwerk europäischer Spezialeinheiten, das nunmehr über ein Sekretariat im Anti-Terror-Zentrum ECTC der Polizeiagentur Europol in Den Haag verfügt, nach einer Prüfung eines etwaigen Bedarfs weiter ausgebaut werden könnte (Ratsdokument 5562/19), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob das Netzwerk eigene Kapazitäten entwickeln sollte (beispielsweise Ausrüstung beschaffen, eigene Trainingseinrichtungen betreiben, zum Exzellenzzentrum ausgebaut werden)?
Welche Schlüsse für die Einhaltung demokratischer Standards bei den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine am 31. März und am 21. April 2019 zieht die Bundesregierung aus Fällen von Einschränkungen der Pressefreiheit (siehe www. amnesty.de/jahresbericht/2018/ukraine) und Verfolgungen von Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftlichen Aktivistinnen und Aktivisten seitens der ukrainischen Regierung, Staatsanwaltschaft und anderer offizieller Behörden der Ukraine (Ruslan Kotsaba, Anatolij Scharij, Vesti Ukraine, News One und andere), und inwiefern teilt sie diesbezüglich die Einschätzung des am 12. März 2019 veröffentlichten Berichts „Civic space and fundamental freedoms ahead of the presidential, parliamentary and local elections in Ukraine in 2019 – 2020“ des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, in der Ukraine herrsche im Vorfeld der Wahlen eine „Atmosphäre der Einschüchterung“ (siehe www.ohchr.org/Documents/Countries/UA/CivicSpaceFundamentalFreedoms2019-2020.pdf, Seite 5, Punkt 16)?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass der von ihr als Präsident Venezuelas anerkannte Präsident der Nationalversammlung, Juan Guaidó, die Anwendung von Gewalt zur Lösung des Konfliktes „strikt ablehnt“ (Plenarprotokoll 19/79, Seite 9241), nachdem dieser in Anlehnung an die Drohungen von US-Präsident Donald Trump davon gesprochen hat, dass „alle Optionen auf dem Tisch“ lägen („Guaidó: Debemos tener abiertas todas las opciones para lograr la liberación“, https://elpais.com, 25. Februar 2019), und wiederholt ins Spiel gebracht hat, auf Grundlage des Artikels 187 der Verfassung Venezuelas eine US-Militärintervention in Venezuela zu „autorisieren“ („Guaidó verbreitet Durchhalteparolen und bringt eine Militärmission aus dem Ausland ins Spiel“, www.heise.de, 10. März 2019), und inwieweit sieht die Bundesregierung, deren Unterstützung für Guaidó laut dem Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, „unumstößlich“ ist („Ohne kritische Presse keine freie Demokratie“, www. tagesspiegel.de, 9. März 2019), diese Aussagen im Konflikt mit ihrem proklamierten Ziel, eine friedliche Lösung der Krise in Venezuela zu erreichen?
Was hält die Bundesregierung konkret davon ab, den in Venezuela aktiven Strukturen der Vereinten Nationen die für humanitäre Hilfe versprochenen 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen (Plenarprotokoll 19/82, Seite 9577), und welche konkreten Anfragen der Bundesregierung an die Regierung Venezuelas, humanitäre Hilfe zu leisten, wurden von dieser seit Anfang 2018 abgelehnt (bitte Datum von Anfrage und Ablehnung sowie Begründung angeben)?
Seit wann genau (Datum) ist der Bundesregierung bzw. „Engagement Global – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ bekannt, dass über das Projekt „Straße für alle – Partizipative Planung einer Stadtstraße in Lwiw (Ukraine)“ die Umgestaltung der Stepan-Bandera-Straße gefördert wird bzw. werden sollte (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 63, Plenarprotokoll 19/82, Seite 9620), und inwieweit hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser Information darauf hingewirkt, dass eine andere Straße ausgewählt wird (bitte begründen)?
Wie viele Abfragen haben das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und die Landeskriminalämter im gesamten Jahr 2018 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA vorgenommen, und wie viele Personen wurden dabei identifiziert (bitte wie die Statistik in Bundestagsdrucksache 19/1261, Frage 14, beantworten)?
Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an den EU-Missionen EUNAVFOR MED und THEMIS zur Frage, ob die sogenannte libysche „Küstenwache“ überhaupt über die entsprechende Ausrüstung verfügt, um auch bei hohem Seegang Rettungsmissionen in der im vergangenen Jahr ausgerufenen Seenotrettungszone vorzunehmen, wie es unter anderem von Charlie Yaxley, dem Sprecher des UNHCR für Afrika und das Mittelmeer angezweifelt (http://gleft.de/2F9) und im Ratsdokument 5220/19 behandelt wird (bitte möglichst angeben, bis zu welchem Seegang bzw. Wellenbergen die „Küstenwache“ nach Erfahrung der Bundesregierung ausfahren kann), und sofern dies nur bis zu 1,5 Metern möglich sein soll, inwiefern macht es dann überhaupt Sinn, dass die libysche Seenotrettungsleitstelle (MRCC) bzw. deren Behelfseinrichtung (JRCC) entsprechende Einsätze koordiniert?
Mit welchen Mitteln unterstützen die Bundesregierung sowie die durch die Bundesregierung geförderten Stellen wie „Engagement Global“ und „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ das Projekt der Umgestaltung der StepanBandera-Straße (Wuliza Stepana Bandery) in Lwiw (Ukraine), (siehe https://city-adm.lviv.ua/video/watch/232615-211218)?
Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Rahmen ihres Vorsitzes des Sanktionsausschusses zu Libyen und als Kofederführung zu „Libyen/Sanktionen“ einbringen bzw. verfolgen, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Freigabe der in Malta festgesetzten Fregatte „Al Hani“ für Einsätze durch die libysche Marine bzw. Küstenwache (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/5815)?