Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Mit welchen Behörden, Instituten oder Firmen haben sich Bundesbehörden im 3. Quartal dieses Jahres an Treffen beteiligt, bei denen der Zugang von Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdiensten zu verschlüsselten Inhalten der Telekommunikation behandelt wurde (bitte die Treffen und die daran teilnehmenden Behörden, Institute oder Firmen aufschlüsseln), und welche Maßnahmen oder Anregungen wurden dort beschlossen?
Wie erklärt die Bundesregierung die Unterschiede in ihren Aussagen zur „Skalierung der Bewaffnung“ ihrer geplanten Kampfdrohnen, wozu es im Februar 2016 hieß, diese „soll dadurch erreicht werden, dass Munition unterschiedlicher Größe bzw. Eignung mitgeführt wird und ausgewählt werden kann“ (Bundestagsdrucksache 18/7725, Frage 17), während im August 2017 davon die Rede ist, es sollen nicht mehrere Typen, sondern nur eine Munition mitgeführt werden, die eine „Wirkladung mit skalierbaren Effekten“ enthält (Bundestagsdrucksache 18/13346, Frage 4), und welche der gewünschten Fähigkeiten dieser Munition (hohe Präzision, kleine Wirkladung mit skalierbaren Effekten, unmittelbare Kontrolle, Steuerung der Waffe durch Waffenbediener, Modifikation der Auftreffzeitpunktes, Möglichkeit zum Bekämpfungsabbruch) wurde auch bei den anderen Raketen oder Lenkbomben, die bei der Erstellung der Lösungskonzepte, die letztlich zu Auswahlentscheidung der G-HERON P führten, festgestellt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8/177 der MdB Inge Höger vom 29. August, bitte der jeweiligen Munition die vorhandenen/fehlenden Fähigkeiten zuordnen)?
Welche Kosten entstanden der Bundeswehr für die beiden in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/13397 benannten neuen Drohnensysteme „PD-100 Black Hornet“ und „DJI Phantom IV“ (bitte pro Gesamtsystem angeben), und welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zur ebenfalls benannten „Sofortinitiative“ in der Gewichtsklasse 5 bis 25 kg machen, wozu drei Systeme mit jeweils einer Drohne beschafft werden sollen (bitte die gewünschten Drohnen, deren Hersteller und die nutzenden Bundesbehörden benennen)?
Welchen Inhalt haben die Studien hinsichtlich der Beschaffung von Kampfdrohnen G-HERON TP für die Bundeswehr, in deren Zusammenhang die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH und das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum mit 7,3 Mio. Euro ausgestattet wurden (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13346, Frage 18), und worin besteht das „Kollisionsvermeidungs- und Warnsystem“ der G-HERON TP (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13347, Frage 7)?
Über wie viele Drohnen verfügt die Bundeswehr zurzeit, und welche Beschaffungen sind geplant (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/8693 nach einzelnen Typen und Gewichtsklassen darstellen)?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum bevorstehenden oder begonnenen „Probewirkbetrieb“ der vom Bundeskriminalamt im zweiten Halbjahr 2016 und im ersten Halbjahr 2017 bei der Firma Cognitec Systems in mehreren Lizenzen beschafften Software „Examiner“ mitteilen, wozu das Bundesinnenministerium bereits erklärte, diese ermögliche automatisierte Lichtbildvergleiche von Standbildern (auch aus Bewegtbildern) sowohl im zentralen und verbundfähigen Lichtbildbestand der Datei INPOL-Zentral sowie der Abteilung Staatsschutz und diene „im Bereich der religiös motivierten Kriminalität der Gewinnung von Ermittlungsansätzen im Rahmen der Auswertung von Bild und Videomaterial islamistischterroristischer Gruppierungen und Organisationen“ (Bundestagsdrucksache 18/13036, Frage 7, Bundestagsdrucksache 18/11578, Frage 19), und in welchen Abteilungen bzw. Referaten von dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Behörden wird die Software genutzt?
Mit welchen ausländischen Partnerbehörden haben die Behörden des Bundesinnenministeriums (Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz; auch in ihrer Funktion als Zentralstelle für die Weitergabe an zuständige Landesbehörden) anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg Personendaten von polizeibekannten linken Aktivisten ausgetauscht, weitergegeben oder empfangen, etwa um die Aus- und Einreise bestimmter Personen zu unterbinden, ihre Akkreditierung als Journalisten zu überprüfen oder andere polizeiliche oder geheimdienstliche Maßnahmen gegen diese Personen vorzubereiten, und welche Löschfristen existieren für die von deutschen Behörden jeweils weitergegebenen oder erhaltenen Sammlungen von Personendaten (bitte für jede Partnerbehörde darstellen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem nunmehr endgültigen Bericht der Internationalen Referendumsbeobachtungsmission der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 29. Mai 2017, wonach das Referendum über Verfassungsänderungen in der Türkei unter ungleichen Voraussetzungen stattfand, es keine Chancengleichheit für die beiden Lager gab, die Wähler nicht mit neutralen Informationen über entscheidende Aspekte der Reform versorgt wurden, zivilgesellschaftliche Organisationen sich nicht beteiligen konnten und der Ausnahmezustand für ein zusätzlich restriktives Klima sorgte, wozu die Bundesregierung bereits nach dem Zwischenbericht die Haltung vertrat, dass die Türkei die dort aufgeworfenen Fragen beantworten und die behaupteten Unregelmäßigkeiten aufklären muss (Plenarprotokoll 18/233, Anlage 9), und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der neuen wissenschaftlichen Studie "Election forensic analysis of the Turkish Constitutional Referendum 2017" von IT-Forensikern, die zu dem Schluss kommt, dass die zahlreichen festgestellten Unregelmäßigkeiten und Verstöße aus dem knappen "Nein" ein "Ja" gemacht haben ("The influence of these vote distortions were large enough to tip the overall balance from ‘Noʼ to a majority of ‘Yesʼ votes"; siehe https://arxiv.org/pdf/1706.09839.pdf)?
Inwiefern trifft es zu, wie der Rechtsanwalt der Bundesregierung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vortrug, dass seit Jahren feststehe, welche Bewaffnung für die deutschen Kampfdrohnen gekauft werden sollen („Die Bewaffnung, die die Antragsgegnerin aus sachlich nachvollziehbaren Gründen von Anfang an favorisiert hat […]“, siehe Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, VIIVerg 36/16 vom 31. Mai 2017; bitte mitteilen, um welche favorisierte Bewaffnung bzw. deren Spezifikationen es sich dabei handelt), und in welchem Stadium der Beschaffung („von Anfang an“) wurde sich auf diese Bewaffnung festgelegt?
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung seit der erneuten Erhebung von Reparationsforderungen durch die griechische Regierung für deutsche Verbrechen in Griechenland während der beiden Weltkriege sowie die Griechenland 1942 auferlegte Zwangsanleihe (FAZ, 11. September 2016: „Tsipras besteht auf Reparationen“) Gespräche mit der griechischen Regierung zu dieser Thematik geführt, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Berechnungen des Parlaments und des Obersten Gerichtshofs Griechenlands, die die Höhe durch Deutschland zu zahlender Reparationen im Jahr 2015 auf 278 bis 341 Mrd. Euro bezifferten (The Guardian, 12. März 2015: „German anger over Greek demand vor war reparations“)?