Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Ist der Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens o. Ä. (wie z. B. Rentenabkommen bzw. Entsendeabkommen) mit der Ukraine von der Bundesregierung aktuell angedacht oder bereits verhandelt, und wie sieht ggf. der konkrete Zeitplan dafür aus?
Welche Schadsoftware wurde nach derzeitigem Stand bei dem erst am 28. Februar 2018 bekanntgeworden Cybersicherheitsvorfall im Regierungsnetz IVBB genutzt, wozu das Bundesinnenministerium in der Antwort auf die Bundestagsdrucksache 19/1390 nur mitteilte, dass „diverse Werkzeuge bei diesem Angriff genutzt [wurden], die größtenteils speziell für diesen Angriff angefertigt worden sein dürften“ (bitte die Werkzeuge wie in Frage 5b erbeten benennen), und welches der beiden in Frage 12 genannten Netzwerke („APT 28“, „Snake“) hält die Bundesregierung für den mutmaßlichen Urheber des „Bundeshacks“, wozu es lediglich hieß, dass „Modus Operandi, technische Merkmale sowie deren Opferflächen […] nach bisherigen Erkenntnissen der zuständigen Bundesbehörden mit hoher Wahrscheinlichkeit für die in der Frage vermutete Urheberschaft [sprechen]“?
In welchem Format bzw. gegenüber welcher türkischen Stelle hat die Bundesregierung, wie zwischen der isländischen Premierministerin Katrin Jakobsdóttir und der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vereinbart, den Fall des isländischen Aktivisten Haukur Hilmarsson angesprochen, der aufseiten kurdischer Volksverteidigungseinheiten gekämpft hatte und nach dem Überfall auf die kurdische Region Rojava entweder tot oder gefangen genommen in die Hände der türkischen Armee bzw. verbündeter islamistischer Milizen geriet, und welche Informationen über den Verbleib von Haukur Hilmarsson bzw. dessen Leiche konnte die Bundesregierung bislang gewinnen, wozu der türkische Verteidigungsminister Nurettin Canikli zuvor öffentlich bestritt, dass man diesen in Polizeigewahrsam habe („Iceland’s PM Brings Up Haukur Hilmarsson Case With Angela Merkel“, grapevine.is vom 20. März 2018)?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Beschaffung bewaffneter bzw. bewaffnungsfähiger Drohnen des Typs „German Heron TP“ aus Israel, wozu der Rüstungskonzern Airbus als Hauptauftragnehmer fungiert und die nach Medienberichten über 900 Millionen Euro kosten sollen, (http://gleft.de/2aW; bitte mitteilen, für wann die Vertragsunterzeichnung, Lieferung, Inbetriebnahme und Bewaffnung sowie die für die einzelnen Schritte notwendige Befassung des Bundestags anvisiert ist), und inwiefern hat die Bundesregierung nunmehr weitere Gespräche zu einer abermaligen Verlängerung der Angebotsbindefrist zu den einzelnen Verträgen mit Airbus oder der Regierung in Israel geführt, um die Beschaffung womöglich erst nach dem 31. Mai 2018 beschließen zu können (Bundestagsdrucksache 19/1082, Antwort zu Frage 6, bitte das etwaige Ergebnis mitteilen)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern spanische Geheimdienste den früheren katalanischen Ministerpräsidenten Carles Puigdemont in Deutschland verfolgen und bespitzeln, nachdem sich dieser in Deutschland aufhält, um in seinem Auslieferungsverfahren nicht gegen die Aufagen des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein zu verstoßen („Spitzel gegen Puigdemont“, „junge Welt“ vom 19. April 2018; bitte die bekanntgewordenen Geheimdienstbehörden so konkret wie möglich benennen), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche spanischen Geheimdienste Carles Puigdemont auch am Tag seiner Verhaftung am 25. März 2018 auf der Autobahn A 7 in Schleswig-Holstein in Deutschland gefolgt sind bzw. ausgeforscht haben („Polizei bringt Puigdemont in JVA Neumünster“, www.sueddeutsche. de vom 25. März 2018)?
Aus welchen Gründen (zum Beispiel politische, organisatorische, haushaltspolitische; bitte begründen) hat das Bundesverteidigungsministerium die Gespräche zu einer weiteren Verschiebung der Angebotsbindefrist für die Beschafung von bewafnungsfähigen Drohnen des Typs G-Heron TP von dem Rüstungskonzern Airbus und der israelischen Regierung, soweit mir bekannt, wieder aufgenommen, wozu es mir gegenüber am 6. März 2018 noch hieß, diese fänden nicht statt („Es werden derzeit keine Gespräche zu einer weiteren Verlängerung der Angebotsbindefrist geführt“) und mir auch am 12. April 2018 seitens des Bundesverteidigungsministeriums bestätigt wurde, dass die parlamentarische Befassung und die anschließende Vertragsunterzeichnung „noch vor Ablauf der aktuell geltenden Bindefrist zeitnah angestrebt“ werde (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 19/1082, zu Frage 6; Antwort auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/1763 vom 12. April 2018), und welche Änderungen (zum Beispiel bezüglich der Angebotsbindefrist und der Mehrkosten) ergeben sich hinsichtlich der Verträge mit Airbus und der israelischen Regierung?
Mit welchen Finanzmitteln hat die Bundesregierung die kommunale Zusammenarbeit sowohl mit Russland als auch der Ukraine in den Jahren von 2014 bis 2018 (bitte den Umfang der Förderung nach Jahren und Staaten aufschlüsseln) unterstützt?
Auf Grundlage welcher Vereinbarungen werden seit dem 7. März 2018 ägyptische Staatsangehö- rige nach Ägypten zurückgeführt und von deutschem Personal (Polizei, Mediziner, Übersetzer) begleitet, wozu das Bundesinnenministerium von neun Abgeschobenen und 39 Begleitenden spricht (http://gleft.de/29u, http://gleft.de/29v), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Betroffenen von der geheimpolizeilichen Staatssicherheit (NSS) oder anderen Sicherheitsbehörden prozessiert oder festgehalten wurden, wozu ebenfalls unterschiedliche Versionen zirkulieren (laut Medienberichten sei den Betroffenen die Einreise umgehend gestattet worden, nach meinen Informationen befanden sich einige noch am 12. März 2018 in Gewahrsam)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der vom deutschen Bundeskriminalamt und Bundesnachrichtendienst sowie vom österreichischen Innenministerium geführte Agent Werner Mauss der Umgehung von EU-Sanktionen gegen die Ukraine und Russland bzw. Beihilfe zu entsprechenden Maßnahmen verdächtigt oder beschuldigt wird, etwa nachdem er Personen, die als die als Oligarchen auf Sanktionslisten stehen, Gelder zukommen ließ, und welche deutschen Behörden oder Gerichte sind derzeit mit der Aufarbeitung von Mauss’ Aktivitäten befasst, die sich in vielen Fällen in einer rechtlichen Grauzone bewegt haben sollen oder illegal waren („Ein Kniefall vor dem großen Werner Mauss“, Süddeutsche Zeitung vom 5. Oktober 2017)?
Inwiefern beinhaltete der für tunesische Polizeibedienstete beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden durchgeführte Lehrgang zu „Aspekte(n) der Cyberkriminalität“ und „Überwachung der Telekommunikation als Instrument der Ermittlungen im Internet unter besonderer Berücksichtigung der deutschen rechtlichen Rahmenbedingungen“ auch die staatliche Nutzung von Schadsoftware („Trojaner“) auf Computern oder Mobilgeräten (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 9), und welche anderen ausländischen Polizeibehörden oder Geheimdienste haben seit 2015 an Veranstaltungen des BKA teilgenommen, in denen die staatliche Nutzung von Schadsoftware geschildert wurde?