Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Über welche technische Spezifikation soll der Quantencomputer verfügen, den das Bundeskriminalamt und die Bundeswehr im gemeinsamen Forschungsinstitut CODE erforschen, entwickeln und beschaffen wollen, um diesen unter anderem in der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) für die Bereiche Telekommunikationsüberwachung, Digitale Forensik, Kryptoanalyse und Big-Data-Analyse einzusetzen („Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt, Rahmenprogramm der Bundesregierung“, Bundesministerium für Bildung und Forschung 2018, S. 25), und wann soll die Anlage (auch teilweise) einsatzbereit sein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 8. Oktober 2018:
Der Bundesregierung ist keine Kooperation des Bundeskriminalamtes mit dem Forschungsinstitut CODE bekannt, die die Erforschung, Entwicklung, Beschaffung oder Überlassung eines Quantencomputers an die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich zum Inhalt hätte. Insoweit können auch keine Aussagen über technische Spezifikationen oder ein Bereitstellungsdatum getroffen werden.
Drucksache 19/5155
Welche „experimentelle(n) Untersuchungen zum Schließen von Technologielücken im Bereich der Kernelemente von Detect and Avoid“ hat das Bundesministerium der Verteidigung beauftragt, um militärischen Drohnen das Ausweichen vor anderen Luftfahrzeugen zu ermöglichen (Bundestagsdrucksache 19/3541, Antwort zu Frage 1), und wer erhält Zuwendungen (bitte für die einzelnen Vorhaben einzeln ausweisen)?
Was ist der Bundesregierung über die Medienberichte hinaus zum Missbrauch von EU-Subventionen in Griechenland bekannt, die eigentlich für das Flüchtlingslager auf Moria gedacht waren, um die dort verheerenden Zustände in der überfüllten Einrichtung zu verbessern, die aber laut einem inzwischen entlassenen Whistleblower beim griechischen Ministerium für Migrationsangelegenheiten veruntreut bzw. unklar verwendet wurden („Director of Reception Centers fired after urging investigation on Refugees EU Funds“, keeptalkinggreece.com vom 4. Oktober 2018), und auf welche Weise trägt die Bundesregierung, die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Moria) und die Bundespolizei (für Frontex) selbst auf Lesbos tätig ist, zur Aufklärung der Vorwürfe bei, die von einem griechischen Generalstaatsanwalt und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ermittelt werden?
Welche Angaben enthält der nach Angaben der Zeitung Berliner Morgenpost vom 23. September 2018 fertiggestellte Abschlussbericht zur Auswertung des ersten Teils des Pilotprojekts „Sicherheitsbahnhof Berlin-Südkreuz“ hinsichtlich der Fehlerquote der getesteten Software, wenn also Personen „erkannt“ wurden, bei denen es sich nicht um die Gesuchten handelt (sogenannte false positives), und welches sind die Produkte, die in der zweiten Projektphase mit der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt getestet werden und die von der Deutschen Bahn AG ausgewählt werden sollten (Bundestagsdrucksache 19/3592, Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Alexander Ulrich)?
Was ist der Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1435 über Aktivitäten von Europol zum Ausbau von Entschlüsselungskapazitäten bekannt, wozu die EU-Polizeiagentur unter anderem den Aufbau eines Expertennetzwerks, die Einrichtung einer Wissens- und Werkzeugplattform („Toolbox“) sowie einen Dialog mit Industrie und Zivilgesellschaft betreibt und zu diesem Zweck von der Europäischen Kommission fünf Millionen Euro zur Ausstattung des forensischen Bereichs mit neuen Software- und Hardwareprodukten, der Entschlüsselung von Daten durch „Erhöhen der Rechnerleistung“, der Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei Ermittlungen und der Umsetzung von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung sowie für Aus- und Fortbildungsangebote für Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten erhielt, und in welchen Ratsarbeitsgruppe oder Ausschüssen (etwa dem Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit oder dem Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen) wird das Thema weiter behandelt?
Welche konkreten „Ereignisse“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung einige EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, um diese in der Krisenmanagementübung „Hybrid Exercise Multilayer 18“ der Europäischen Union und der NATO gegen Cyberangriffe, Fake News und Migration beüben zu können (Bundestagsdrucksache 19/4106, Antwort zu Frage 8a), und in welcher Form wurden diese Vorschläge für Übungsszenarien von dem Vorbereitungsstab aufgenommen oder zurückgewiesen?
Inwiefern ist es der Standpunkt der Bundesregierung, den Wiederaufbau in Syrien und eine groß angelegte Rückkehr von Flüchtlingen nicht zu unterstützen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne der Russischen Föderation zur Eröffnung eines Flüchtlingszentrums in Syrien zur Aufnahme, Zuteilung und Unterbringung von bis zu 1,7 Millionen Flüchtlingen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der eingetragene Verein „Alternative Help Association“, der sich selbst als „erstes patriotisches Hilfsprojekt im Nahen Osten“ bezeichnet (http://gleft.de/2nd) und sein Ziel für die Arbeit im Libanon und in Syrien mit der „Identitären Forderung nach Hilfe vor Ort“ angibt (http://ahaeurope.com), mit der sogenannten Identitären Bewegung in Verbindung steht oder sich aus deren Aktivisten zusammensetzt, was aus meiner Sicht die Möglichkeit birgt, dass die „ldentitäre Bewegung“ von Spendengeldern für die „Alternative Help Association“ profitiert, und welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verein und seine Aktiven gesammelt?
Welche Fundstelle des Internationalen Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See belegt aus Sicht der Bundesregierung ihre Feststellung, wonach Vertragsstaaten wie Italien und Libyen „verpflichtet“ seien, Seenotrettungsleitstellen einzurichten und zu betreiben (Antwort auf die Bundestagsdrucksache 19/3228, Frage 23), und inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages an, wonach die Vertragsstaaten des SAR-Abkommens demgegenüber nicht verpflichtet, sondern lediglich aufgefordert sind Seenotrettungsleitstellen zu betreiben und entsprechende Funktionen auch von benachbarten Staaten mit Seenotrettungsleitstellen übernommen werden können („Die SAR-Konvention stellt die Einrichtung einer Seenotrettungsleitstelle in das pflichtgemäße Ermessen eines jeden Vertragsstaates. […] Dass nicht jeder Staat eine eigene Rettungsleitstelle betreiben muss, bestätigt auch das IAMSAR Manual“; AZ: WD 2-3000-103/18)?
Aus welchen Gründen verzichtet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darauf, zur angeblich nicht möglichen Aufklärung der Route des „Hubschrauberrundfluges“ des Bundesministers Heiko Maas, der nach israelischen und deutschen Medienberichten über den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten stattfand, den Minister selbst zu befragen, zumal dieser „der Sache nach“ ohnehin mit der Beantwortung meiner mehrfachen Nachfragen zu der Angelegenheit befasst war (Bundestagsdrucksache 19/3367, Frage 11) und aus meiner Sicht auch Erinnerungen an die Topgraphie des überflogenen Gebietes oder die Erläuterungen der Justizministerin Ayelet Shaked haben sollte, und sofern der Bundesminister doch befragt wurde, was hat dieser zu der Route mitgeteilt?