Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Was ist der Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1435 über Aktivitäten von Europol zum Ausbau von Entschlüsselungskapazitäten bekannt, wozu die EU-Polizeiagentur unter anderem den Aufbau eines Expertennetzwerks, die Einrichtung einer Wissens- und Werkzeugplattform („Toolbox“) sowie einen Dialog mit Industrie und Zivilgesellschaft betreibt und zu diesem Zweck von der Europäischen Kommission fünf Millionen Euro zur Ausstattung des forensischen Bereichs mit neuen Software- und Hardwareprodukten, der Entschlüsselung von Daten durch „Erhöhen der Rechnerleistung“, der Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei Ermittlungen und der Umsetzung von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung sowie für Aus- und Fortbildungsangebote für Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten erhielt, und in welchen Ratsarbeitsgruppe oder Ausschüssen (etwa dem Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit oder dem Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen) wird das Thema weiter behandelt?
Welche konkreten „Ereignisse“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung einige EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, um diese in der Krisenmanagementübung „Hybrid Exercise Multilayer 18“ der Europäischen Union und der NATO gegen Cyberangriffe, Fake News und Migration beüben zu können (Bundestagsdrucksache 19/4106, Antwort zu Frage 8a), und in welcher Form wurden diese Vorschläge für Übungsszenarien von dem Vorbereitungsstab aufgenommen oder zurückgewiesen?
Inwiefern ist es der Standpunkt der Bundesregierung, den Wiederaufbau in Syrien und eine groß angelegte Rückkehr von Flüchtlingen nicht zu unterstützen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne der Russischen Föderation zur Eröffnung eines Flüchtlingszentrums in Syrien zur Aufnahme, Zuteilung und Unterbringung von bis zu 1,7 Millionen Flüchtlingen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der eingetragene Verein „Alternative Help Association“, der sich selbst als „erstes patriotisches Hilfsprojekt im Nahen Osten“ bezeichnet (http://gleft.de/2nd) und sein Ziel für die Arbeit im Libanon und in Syrien mit der „Identitären Forderung nach Hilfe vor Ort“ angibt (http://ahaeurope.com), mit der sogenannten Identitären Bewegung in Verbindung steht oder sich aus deren Aktivisten zusammensetzt, was aus meiner Sicht die Möglichkeit birgt, dass die „ldentitäre Bewegung“ von Spendengeldern für die „Alternative Help Association“ profitiert, und welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verein und seine Aktiven gesammelt?
Welche Fundstelle des Internationalen Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See belegt aus Sicht der Bundesregierung ihre Feststellung, wonach Vertragsstaaten wie Italien und Libyen „verpflichtet“ seien, Seenotrettungsleitstellen einzurichten und zu betreiben (Antwort auf die Bundestagsdrucksache 19/3228, Frage 23), und inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages an, wonach die Vertragsstaaten des SAR-Abkommens demgegenüber nicht verpflichtet, sondern lediglich aufgefordert sind Seenotrettungsleitstellen zu betreiben und entsprechende Funktionen auch von benachbarten Staaten mit Seenotrettungsleitstellen übernommen werden können („Die SAR-Konvention stellt die Einrichtung einer Seenotrettungsleitstelle in das pflichtgemäße Ermessen eines jeden Vertragsstaates. […] Dass nicht jeder Staat eine eigene Rettungsleitstelle betreiben muss, bestätigt auch das IAMSAR Manual“; AZ: WD 2-3000-103/18)?
Aus welchen Gründen verzichtet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darauf, zur angeblich nicht möglichen Aufklärung der Route des „Hubschrauberrundfluges“ des Bundesministers Heiko Maas, der nach israelischen und deutschen Medienberichten über den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten stattfand, den Minister selbst zu befragen, zumal dieser „der Sache nach“ ohnehin mit der Beantwortung meiner mehrfachen Nachfragen zu der Angelegenheit befasst war (Bundestagsdrucksache 19/3367, Frage 11) und aus meiner Sicht auch Erinnerungen an die Topgraphie des überflogenen Gebietes oder die Erläuterungen der Justizministerin Ayelet Shaked haben sollte, und sofern der Bundesminister doch befragt wurde, was hat dieser zu der Route mitgeteilt?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.) Inwiefern nutzen auch Bundesbehörden „Internet- Täterfallen“ oder vergleichbare Methoden, die im Bereich der informationstechnischen Überwachung und Netzwerkforensik mit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Entschlüsselung digitaler Kommunikation einhergehen und „immer neue und größer werdende Überwachungslücken“ stopfen sollen, wozu es nach Angaben des Berliner Senats im Nachgang zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vermutlich ist jenes vom 20. April 2016; AZ 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09 gemeint) eine Abstimmung auf Bundesebene geben soll (Abgeordnetenhaus Berlin, Bundestagsdrucksache 18/0936 vom 16. März 2018; bitte die einzelnen Maßnahmen einer solchen „Internet-Täterfalle“ erläutern), und in wie vielen Fällen wurden „Internet-Täterfallen“ bzw. vergleichbare Methoden in den letzten fünf Jahren eingesetzt (bitte nach Jahren und Bundesbehörden aufschlüsseln)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die US-Luftwaffe mit ihren Drohnen des Typs „Global Hawk“ von Sigonella/Sizilien über deutschen Luftraum fliegend nicht nur den vom Verteidigungsministerium genehmigten Korridor (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7706) über Hamburg Richtung Ostsee benutzen, sondern auch über das Ruhrgebiet zur Barentsee fliegen (http://gleft.de/2k3), und welche Flüge von US- Drohnen außerhalb des unter anderem in der Bundestagsdrucksache 18/7706 gegenständlichen Korridors über den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits stattgefunden (bitte das Datum und die Kennzeichnung des unbemannten Luftfahrzeugs nennen)?
Aus welchen 28 häufigsten Ländern stammten die 130 Fahndungsnotierungen, zu denen Interpol seit dem 1. Januar 2014 einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten (Missbrauch zur politischen Verfolgung) mitgeteilt hat (Plenarprotokoll 19/41, Frage 37; bitte möglichst auch die Zahlen der korrigierten Notierungen zu den einzelnen Ländern in Bezug setzen), und aus welchen Ländern stammen die fünf Fahndungsnotierungen, die das Bundeskriminalamt nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Justiz und dem Auswärtigem Amt trotz der Mitteilung von Interpol als nationale Ausschreibung in das INPOL-System übernommen hat?
Was ist der Bundesregierung zu Einzelheiten bekannt, welche möglichen technischen und organisatorischen Möglichkeiten für eine vertiefte Zusammenarbeit der geheimdienstlichen Counter Terrorism Group (CTG) mit der Polizeiagentur Europol identifiziert worden sind, die nach meiner Kenntnis auf dem Rat für Justiz und Inneres am 4. Juli 2018 in Luxemburg behandelt wurden und bei denen es sich um den Einsatz von Software zur Gesichtserkennung, irreguläre Migration und die Entfernung von Internetinhalten handelt (bitte die drei Kooperationsfelder erläutern), und wie wird sich die Bundesregierung hierzu positionieren?