Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Auf welche Hersteller von Data Mining Software ist das Bundeskriminalamt, BKA, im Rahmen seiner „Marktbeobachtung“ (Bundestagsdrucksache 18/571) bislang gestoßen – bitte hierzu mitteilen, an Vorführungen welcher Produkte Behörden des Bundesministeriums des Innern teilnahmen, Testberichte anforderten oder diese ungefragt erhielten –, und inwiefern bzw. mit welchem (Zwischen-)Ergebnis wird beim BKA auch untersucht, ob Data Mining und das damit verbundene Herstellen von „neue[m] Wissen“ (Bundestagsdrucksache 17/11582) überhaupt eingesetzt werden darf, ohne die jeweiligen Errichtungsanordnungen durchsuchter Datenbanken zu ändern bzw. anderweitig für die Umsetzung von Bürgerrechten und Datenschutz zu sorgen?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Grund und Anlass eines Schreibens des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) vom 20. November 2013 mitteilen, der darin nach meiner Kenntnis eine am 14. Oktober 2013 ausgesprochene Einladung des Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlament zu einer Anhörung in einem von Juan Fernando López Aguilar geleiteten Komitee zur Aufarbeitung der Spionage der Dienste NSA (National Security Agency) und GCHQ (Government Communications Headquarters) sowie die mögliche Verwicklung auch des BND ohne Angabe von Gründen fünf Wochen später zurückgewiesen hat (bitte auch mitteilen, worin die fünfwöchige Verzögerung der Antwort begründet war), und inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Komitee nicht nur wie der BND-Präsident mit guten Wünschen, sondern auch praktisch (bitte für die jeweiligen Bundesministerien einzeln darstellen)?
Wann genau soll das Grenzüberwachungssystem EUROSUR im Dezember 2013 als Gesamtplattform auf EU-Ebene bzw. im deutschen „Nationalen Kontrollzentrum“ im Jahr 2014 beginnen (bitte auch mitteilen, wenn nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür jeweils eine Eröffnungsprozedur vorgesehen ist), und inwieweit ist mittlerweile absehbar, „ob und ggf. welche Mitgliedstaaten unbemannte Luft- und Bodenroboter oder Satellitenaufklärung für die Grenzüberwachung einsetzen werden und die daraus gewonnenen Erkenntnisse anderen Mitgliedstaaten über EUROSUR zur Verfügung stellen werden“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7018)?
Mit welchen Staaten haben die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nach Kenntnis der Bundesregierung vertragliche Vereinbarungen getroffen, die eine Auslieferung von US-Staatsbürgern an den Internationalen Strafgerichtshof ausschließen sollen, auch wenn diese mutmaßlich Verbrechen auf dem Territorium des Vertragsstaats verübt haben (vgl. www.monde-diplomatique.de/pm/2013/ 11/08.mondeText1.artikel,a0033.idx,8), und inwiefern bestehen vergleichbare Vereinbarungen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland?
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf das Bestreben Frankreichs, Teil des Spionagenetzwerks „Five Eyes“ zu werden, und inwiefern treffen Medienberichte (www.tagesschau.de/ausland/ fiveeyes100.html) zu, wonach auch die Bundesregierung Teil von „Five Eyes“ werden wollte bzw. will?
Welche weiteren Informationen kann die Bundesregierung über die ausländischen Banken sowie weitere in- und ausländische Investoren (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 38 bis 40 des Abgeordneten Alexander Ulrich vom 11. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12764) mitteilen, deren Forderungen an griechische Schuldner durch die Rettungsprogramme ganz oder teilweise beglichen wurden (bitte jeweils aufschlüsseln nach Gläubiger, Herkunft und Höhe der verwendeten Mittel und Anteil der Schuld, der durch diese Mittel beglichen wurde)?
Welche über Berichte der Mitteldeutschen Zeitung vom 13. Februar 2014 hinausgehenden Details kann die Bundesregierung zum jüngsten Crash der bereits früher in mindestens 52 Fällen kontrolliert oder unkontrolliert abgestürzten Drohne des Typs LUNA in Colbitz mitteilen – bitte insbesondere den Grund des Fluges, die für die Steuerung verantwortlichen Einheiten/privaten Firmen, genauere Angaben zum „technischen Problem“ als Ursache des Crashs sowie darüber, warum die Drohne offensichtlich außerhalb des Flugbeschränkungsgebietes niederging –, und wo in Deutschland oder im Ausland sollen in diesem Jahr weitere Übungsflüge mit LUNA-Drohnen stattfinden – bitte mit genauem oder wenigstens näherungsweisem Datum angeben?
Inwiefern trifft ein Bericht des Magazins Technology Review (Ausgabe 2/2014) zu oder nicht zu, wonach die Bundeswehr mit einem Kommando „Computer Netzwerk Operationen“ Kapazitäten für „gezielte Angriffe auf Drohnen und andere elektronische Ziele“ aufbaut, hierfür zur Tarnung „Stealth-Techniken“ nutzt und lernt, Firewalls und Intrusion-Detection-Systeme oder Verschlüsselungsverfahren zu umgehen, und inwiefern teilt die Bundesregierung die Position, dass elektronische Systeme aus rechtlicher und moralischer Sicht nur dann militärische Ziele sein können, wenn sie allein militärischen Zwecken dienen, was zum Beispiel Angriffe auf Infrastrukturen der Energieversorgung, des Transportes oder der Telekommunikation pauschal ausschließt?
Inwiefern ist die Bundesregierung zu tödlichen Drohnenangriffen in Pakistan nach einem Bericht von „The Intercept“ (10. Februar 2014) immer noch der Ansicht, dass ihre Behörden an US-Geheimdienste „grundsätzlich keine Informationen weiter[geben], die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/ 13381), obwohl dem Artikel zufolge auch benutzte Telefonnummern durch IMSI-Catcher (IMSI – Internatiuonal Mobile Subscriber Identity) oder ähnliche Geräte zur Geolokalisierung der Ziele von tödlichen Raketenangriffen genutzt werden und nach Ansicht des Fragestellers dadurch womöglich auch deutsche Staatsangehörige Ziel dieser außergerichtlichen Tötungen wurden, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung (insbesondere nach dem neuen Bericht von The Intercept) um aufzuklären, auf welche Weise die von ihr weitergegebenen Reisedaten oder Telefondaten durch die National Security Agency (NSA) oder Central Intelligence Agency (CIA) zur Tötung deutscher und ausländischer Staatsangehöriger genutzt wurden?
Haben Stellen oder Behörden des Bundes gefragt oder ungefragt Erkenntnisse an die Commerzbank AG übermittelt, die zur Kündigung des Kontos einer Kundin in München führten (stern.de), und sind der Bundesregierung auch angesichts der Tatsache, dass der Bund größter Anteilseigner der Commerzbank AG ist die Gründe für die Kündigung bekannt, die nach Angaben der betroffenen Kundin mit „Erkenntnisse über Ihren Sohn“ begründet wurde, die der Bank übermittelt worden seien?