Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Inwiefern trifft es zu, dass Geheimdienste der Bundesregierung im Rahmen des Geheimdienstnetzwerks SSEUR (womit nach Kenntnis der Fragesteller das Netzwerk 14 Eyes gemeint sein dürfte) „Students“ zu Trainings zur Cybersicherheit entsandt haben (https:// tinyurl.com/m9pn3nb; bitte angeben, um welche Trainings es sich dabei gewöhnlich handelt), und welche „marktverfügbare[n] Schadsoftwaresimulationen“ haben Behörden der Bundesregierung (auch zu Test- oder Trainingszwecken) bislang beschafft (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/164, bitte neben den Produktnamen auch die Hersteller benennen)?
Wie viele Diplomatinnen und Diplomaten der „Five-Eyes-Staaten“ Großbritannien, USA, Neuseeland, Australien und Kanada wurden in den letzten zehn Jahren wegen vermuteter bzw. bewiesener Spionage oder sonstiger unerwünschter Aktivitäten mittels einer „Stillen Ausweisung“ des Landes verwiesen (Süddeutsche Zeitung, 19. November 2013), und wie stellt sich diese Zahl im Verhältnis zu anderen Ländern, insbesondere Russland und China, dar?
Woran scheitert nach Kenntnis der Bundesregierung die internationale Suche nach einem Staat, der die syrischen Giftgasvorräte aufnehmen und vernichten soll (vergleiche www.tagesschau.de/ausland/syrienkrieg100.html), und inwiefern hat sich die Bundesregierung an der Suche beteiligt und ihre eigene Unterstützung angeboten?
Welche Hinweise hat der Generalbundesanwalt hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren gegen die USA (wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinstze von Deutschland aus gesteuert werden sowie wegen der fortgesetzten Spionage in Deutschland) erlangt, die immer noch als „Prüfvorgänge“ bzw. „Beobachtungsvorgänge“ geführt werden, und sofern die Prüfungen weiterhin nicht abgeschlossen sind, inwiefern sind hierfür ablehnende Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts, der deutschen Geheimdienste oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik maßgeblich?
Welche Hinweise hat die Bundesanwaltschaft hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren gegen die USA (wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinsätze von Deutschland aus gesteuert werden sowie wegen der fortgesetzten Spionage in Deutschland) erlangt, die immer noch als „Prüfvorgänge“ bzw. „Beobachtungsvorgänge“ geführt werden, und sofern die Prüfungen weiterhin nicht abgeschlossen sind, inwiefern sind hierfür ablehnende Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des Innen- und Außenministeriums, der deutschen Geheimdienste oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik maßgeblich?
Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die geplanten Änderungen der EU-Verträge im Zusammenhang mit den diskutierten Wettbewerbspakten nicht im vereinfachten Änderungsverfahren (Artikel 48 Absatz 6 des Vertrages über die Europäische Union) vorgenommen werden können, da sie zu einer Ausdehnung der der Union übertragenen Zuständigkeiten führen (http://blog.arbeit-wirtschaft. at/marktkonform-statt-rechtskonform-merkelserneuerter- versuch-zur-neoliberalen-dressureuropas- durch-wettbewerbspakte/), und inwiefern wird die Bundesregierung gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen, die dann auch den nationalen Parlamenten zur Kenntnis gebracht werden müssten?
Welche neuen Informationen kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zu ihrem europapolitischen Vorhaben des Wettbewerbspaktes und damit zusammenhängenden, geplanten EU-Vertragsänderungen mitteilen, nachdem die Bundeskanzlerin Presseberichten zufolge den EU-Ratspräsidenten Herman van Rompuy in ihre Pläne eingeweiht hat und im Bundesministerium der Finanzen Papiere dazu zusammengetragen werden (www.spiegel.de/ spiegel/vorab/merkel-plant-eu-vertragsaenderunga- 928767.html), und zu welchen Zeitpunkten wurde der Bundestag in den letzten zwei Jahren zu diesen Vorhaben, entsprechend den Verpflichtungen der Bundesregierung aus dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union „umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend“ insbesondere über die Willensbildung der Bundesregierung, den Verlauf der Beratungen innerhalb der Organe der Europäischen Union und die Stellungnahmen der anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission unterrichtet?
Inwiefern bzw. mit welchem Inhalt geht die Bundesregierung den Spionageaktivitäten von Geheimdiensten der USA und Großbritanniens über Anlagen am Pariser Platz und der Wilhelmstraße in Berlin auch hinsichtlich der Überwachung der Redaktionsräume des Spiegel bzw. einzelner, auch ausländischer Mitarbeiter/innen nach (insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese über einem Zugriff auf Dokumente des Whistleblowers und US-"Staatsfeind" Edward Snowden verfügen und hierzu mit diesem im russischen Asyl regelmäßig kommunizieren), und welche juristischen und diplomatische Konsequenzen hätte es aus ihrer Sicht, wenn tatsächlich Telefonate oder Internetverkehre der Redaktion bzw. ausländischer Mitarbeiter/innen wie der US-Dokumentarfilmerin Laura Poitras derart ausgeforscht würden?
Inwiefern haben sich mittlerweile Hinweise im Rahmen des „kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog[s]“ mit den USA, einem Gespräch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, mit Außenminister John Kerry in den USA, durch deutsche Verbindungsbeamte bei US-Militärs von AFRICOM oder andere diplomatische Initiativen ergeben, dass US-Einrichtungen in Deutschland tatsächlich für die Steuerung der Flüge von US-Drohnen über afrikanischen und asiatischen Ländern bzw. Kampfhandlungen genutzt werden, und auf welche deutschen „Rechtsnormen“ (Antwort auf meine Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 17/14062) bzw. strengen „Regeln des Rechts“ (Mündliche Frage 44 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Plenarprotokoll 17/245) wird sich konkret bezogen, wenn davon gesprochen wird, die Bundesregierung nehme die USA „beim Wort“, dass diese stets eingehalten würden, sofern US-Infrastruktur in Deutschland auch ohne Wissen der Bundesregierung für Einsätze von US-Drohnen genutzt wird (bitte insbesondere hinsichtlich so genannter „gezielter Tötungen“ angeben, da sich die genannten Fragen genau darauf bezogen)?
Welche libyschen oder sonstigen zivilen oder militärischen Behörden werden in bilateralen polizeilichen Projekten oder im Rahmen der EUBAM-Mission von Maßnahmen der 20 dort eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten konkret adressiert (bitte für jede einzelne Maßnahme/Workshop/Training der Bundespolizei und, soweit der Bundesregierung bekannt, der beteiligten Länderpolizeien darstellen), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeit von Polizei und Militär für die Grenzüberwachung bzw. weitere Belange der inneren Sicherheit in Libyen derzeit geregelt (sofern in unterschiedlichen Provinzen zurzeit in unterschiedlicher Zuständigkeit, bitte jeweils einzeln darstellen)?