Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) sowie die „Task Force Griechenland“ über die Entscheidung der griechischen Regierung informiert, die staatliche Rundfunkanstalt ERT zu schließen, und inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter/-innen der Troika, der Task Force, europäischer Regierungen oder anderer Organisationen mit der griechischen Regierung über den Beschluss kommuniziert oder versucht, Einfluss auf die Entscheidung der griechischen Regierung zu nehmen?
Welche Details kann die Bundesregierung zur jeweiligen Zahl und zu dem Aufgabengebiet der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes angeben, die dort in den Gruppen ST 1, ST 2 und ST 3 bzw. den dazugehörigen Referaten zum Thema „Politisch motivierte Kriminalität“ tätig sind (bitte insbesondere darstellen nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit der „Auswertung, Analyse, Früherkennung“ befasst sind), und welche Details kann die Bundesregierung zu den Initiatorinnen und Initiatoren, Teilnehmenden, Zielen und Inhalten des Projekts „Europäische Netzwerke“ mitteilen, das sich nach meiner Kenntnis gegen international aktive linke Gruppen richtet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Überprüfung, durch welche die Troika – EU-Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds – Medienberichten zufolge die Kompatibilität einer Verordnung des andalusischen Parlaments zum Schutz vor Zwangsräumungen mit den Bedingungen des Memorandum of Understanding feststellen wollte (http://politica.elpais.com/politica/2013/05/09/actualidad/1368124646_474464.html sowie www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/spanien-zum-schutz-der-eigenen-vier-waende-12190337.html), und ist die Bundesregierung der Meinung, dass die erwähnte Verordnung gegen die Auflagen des Memorandums verstößt (bitte begründen)?
Inwieweit sind polizeiliche oder verkehrspolitische Bundesbehörden in die Planung, Entwicklung, Durchführung oder Auswertung von Maßnahmen der Deutschen Bahn AG involviert, womit diese Teile ihrer Anlagen mit einer oder mehreren fliegenden Kameras überwachen, um das Anbringen von Graffiti zu verfolgen (Süddeutsche Zeitung vom 27. Mai 2013, 18.04 Uhr), und welche über den Artikel hinausgehenden Details sind der Bundesregierung dazu bekannt (insbesondere zu Ort, Typ des Flugroboters, Flugzeiten, Steuerung per Hand oder per GPS, Speicherung und Auswertung etwaiger Bilddaten sowie zur damit verbundenen Umsetzung des Datenschutzes)?
Welche tiefer gehenden Erläuterungen kann die Bundesregierung zur ersten Teilfrage der Frage 21 der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/13655 machen, die sich nach einer Einschätzung der Bundesregierung zu Einsätzen von Kampfdrohnen und einer damit verbundenen Gefahr der Verlagerung von Konflikten in Herkunftsländern erkundigt und nach Auffassung des Fragestellers nicht in gebotenem Maß beantwortet wurde, und welche „bilateralen Kontakte“ und „Beratungen im multilateralen Kontext“ des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle sind in der Antwort zu Frage 21 zum Thema „Einsatz von Kampfdrohnen“ im Rahmen von Regierungsgesprächen konkret gemeint (bitte für die letzten fünf Jahre darstellen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Kaufs von Waffen durch Saudi-Arabien bzw. Katar in Kroatien oder anderen Ländern vor, um diese an syrische Bürgerkriegsparteien weiterzugeben, und welche Rüstungsexportgenehmigungen zum Verkauf von unbemannten Land- oder Flugrobotern hat die Bundesregierung für Saudi-Arabien und Katar in den Jahren 2012 und 2013 erteilt bzw. bearbeitet sie derzeit (bitte auch hinsichtlich Genehmigungen für die eigene Produktion der Drohnen durch die Regierungen von Saudi- Arabien und Katar nach etwaiger Lizensierung durch die Hersteller)?
Inwiefern existieren mündliche oder schriftliche Absprachen zwischen Deutschland und Griechenland bzw. andere offizielle Dokumente oder Studien, die von der Bundesregierung so interpretiert werden, dass Griechenland auf Forderungen aus dem so genannten Besatzungskredit und Reparationen verzichtet, eine entsprechende Forderung aufgegeben habe, dass Deutschland den Besatzungskredit zurückgezahlt, auf eine andere Weise beglichen oder von Griechenland sogar geschenkt bekommen hätte, und welche politischen oder juristischen Vorbereitungen trifft die Bundesregierung für den Fall, dass die Regierung in Athen offiziell die Rückzahlung des Besatzungskredits bzw. von Reparationen verlangt?
Welche Bestände von Waffen und Munition (auch bewaffnete Fahrzeuge und Geräte) wurden in den letzten zehn Jahren bei der Bundeswehr als vermisst oder gestohlen vermeldet, und welche Urheber wurden jeweils ermittelt bzw. werden vermutet?
Welche weiteren Details zu Durchführenden, Ort, Teilnehmenden und Inhalten kann die Bundesregierung hinsichtlich von Präsentationen der EU-Grenzschutzagentur Frontex zu den Drohnen „Patroller“, „DA42 MPP Guardian“, „Heron“, „Blue Horizon“, „Sparrow“, „Butterfly“, „A3ISR“, „Euro Hawk“, „Predator“, „Firebird“, „Condor“ und ihrer möglichen polizeilichen Nutzung mitteilen (ergänzend zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13646), und inwiefern bzw. mit welchem Inhalt oder Ergebnis drehten sich die jeweiligen Diskussionen nach Präsentation der Flugroboter, um erforderliche luftfahrtrechtliche Genehmigungen in einzelnen Mitgliedstaaten und entsprechenden Initiativen oder Forschungen hierzu?
Mit welchen Ländern haben Behörden des Bundesministeriums des Innern im Rahmen einer bilateralen (grenz-)polizeilichen Aufbauhilfe oder sonstiger Zusammenarbeitsformen in den letzten fünf Jahren einen Informationsaustausch oder anderweitige, der Wissensweitergabe dienende Kooperationen oder Gespräche zum Einsatz der „stillen SMS“, zur Funkzellenauswertung, zum Einsatz von Trojanerprogrammen oder zur Ortung von Mobiltelefonen abgewickelt, und inwiefern wurde vor den jeweiligen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt geprüft, ob die Maßnahmen dem Aufbau von rechtsstaatlichen Strukturen und Verfahren, der Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen bei den dortigen Behörden und der Achtung der Menschenrechte dienen?