Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Wie oft haben Behörden des Innern, der Verteidigung oder des Bundeskanzleramtes in den Jahren 2012 und 2013 „Trojaner“ zum Eindringen und Abhören fremder Computersysteme (auch mobil) im In- und Ausland eingesetzt (bitte nach Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung) sowie den jeweiligen Behörden Drucksache 18/2210 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode aufschlüsseln), und mit welchen Aufträgen oder Dienstleistungen sind private Firmen oder Institute seit der Gründung des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) in dessen Aufbau oder Betrieb eingebunden (bitte die Maßnahmen den einzelnen Firmen bzw. Instituten zuordnen)?
Aus welchen anvisierten oder verabredeten Einzelmaßnahmen (bitte vollständig auflisten bzw. erläutern) besteht der „Aktionsplan gegen die Bedrohung durch zurückkehrende Dschihadisten“, der laut Medienberichten beim informellen EU-Ministertreffen in Mailand zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Dänemark und den Niederlanden vereinbart worden war (DIE WELT vom 8. Juli 2014), und welche potenziellen „Rechtsänderungen“ sind mit den Äußerungen des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière hinsichtlich europäischer oder deutscher Rechtsnormen gemeint?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in den zuständigen Ratsgremien, gegenüber dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) sowie der EU-Kommission hinsichtlich der geplanten stärkeren Einbindung der multilateralen, nicht zur EU gehörenden Europäischen Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) in die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wie sie laut einem Bericht der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch vom 9. Juli 2014 seit letztem Jahr vorbereitet und in einem entsprechenden Dokument des EAD erörtert wird (EEAS 01207/14), und inwiefern hält die Bundesregierung Missionen der paramilitärischen EUROGENDFOR innerhalb der EU über die nun verabschiedete „Solidaritätsklausel“ für rechtlich bedenklich oder unbedenklich (nachdem ein Mitgliedstaat eine „Katastrophe“ oder „Krise“ ausrief und bei der zuständigen EU-Stelle um Hilfe bat), auch wenn die EUROGENDFOR selbst erklärt, sich zunächst nicht auf Einsätze in EU-Mitgliedstaaten vorzubereiten?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts weiterer bewaffneter Auseinandersetzungen von Misrata-Milizen und Zintan- Milizen in Libyen (Deutsche Welle, 15. Juli 2014) und Angriffen auf den Flughafen Tripolis (an dem deutsche Polizisten tätig sind bzw. waren) für ihre politische und operative Unterstützung der EUBAM-Polizeimission in Libyen durch Bundes- und Länderpolizeien, und welche konkreten Folgen haben die Kämpfe vom Juni und Juli 2014 nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung für die gesamte EUBAM-Mission (bitte angeben, inwiefern sich zur Bundestagsdrucksache 18/1796 Änderungen zur Weiterverfolgung der Maßnahme, zu alternativen Orten oder beendeten Zusammenarbeitsformen mit bestimmten Ministerien oder Milizen ergeben haben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den weiteren Verlauf der Untersuchung der ungeklärten Todesschüsse auf dem Maidan durch die aktuelle ukrainische Regierung und ihre Ergebnisse, nachdem erhebliche Zweifel an der Untersuchung öffentlich wurden und der Generalstaatsanwalt bereits vor dem Ende der Untersuchung eine Schuldzuweisung an Viktor Janukowitsch verkündete (vgl. www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2014/ 0410/maidan.php5), und inwiefern wird die Bundesregierung ihre Möglichkeiten als Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention nutzen, um im Falle unzureichender Ermittlungen die ukrainische Regierung zur Erfüllung ihrer Pflichten zu drängen, die u. a. dazu verpflichten, jeden einzelnen Tötungsfall – unabhängig von der Frage der staatlichen Verantwortlichkeit – amtlich zu dokumentieren und zu untersuchen?
Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die durch den BND an die US-amerikanische NSA weitergegebenen Rohdaten, die Medienberichten zufolge an einem Internetknotenpunkt abgefangen wurden (Tagesschau, 25. Juni 2014), keine Daten deutscher Staatsbürger beinhalteten – bitte hierfür auch mitteilen, an welchen Internetknoten oder Auslandsköpfen die Daten abgefangen wurden –, und weshalb wurde dem Fragesteller diese nun bekannt gewordene Weitergabe trotz expliziter Nachfrage in öffentlichen und geheimen Teilen früherer Anfragen ausdrücklich verschwiegen – hierzu exemplarisch Bundestagsdrucksache 17/14714?
Welche einzelnen „Fragen zu einer möglichen Beteiligung deutscher Standorte der US-Streitkräfte bei Einsätzen von unbemannten Flugzeugen“ hat die Bundesregierung an die US-Regierung gerichtet (Bundestagsdrucksache 18/1506; bitte angeben, welche deutsche Behörde das Ersuchen zu welchem Zeitpunkt übermittelte und welche es entgegennahm), und aus welchem Grund geht die Bundesregierung trotz der 13-monatigen Nichtbeantwortung ähnlicher Fragenkataloge des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, dass tatsächlich Antworten eingehen, bzw. auf welche Weise wird sie entsprechenden, auch politischen Druck ausüben?
Inwiefern war die Bundesregierung darüber informiert oder hat sie die Entscheidung sogar beeinflusst, dass die Europäische Zentralbank Griechenland mit Unterstützung der italienischen und der österreichischen Notenbank in den Jahren 2010 bis 2012 laut Medienberichten (FAZ vom 12. Juni 2014) nur mit Geldtransporten per Flugzeug vor einem „Bank Run“ bewahren konnte, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu anderen EU-Mitgliedstaaten, bei denen ähnliche Überlegungen angestellt wurden oder Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden (bitte auch angeben, ob die Bundesregierung darüber vorab informiert war oder die Entscheidung sogar beeinflusst hat)?
Inwiefern bzw. auf welche Weise hat das Bundesministerium des Innern Behörden in Österreich in den Jahren 2013 und 2014 mit Hinweisen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen unterstützt, um einen störungsfreien Verlauf des von rechten und rechtsextremen Organisationen in der Wiener Hofburg veranstalteten „Ball des Wiener Korporationsrings“ (mittlerweile umbenannt in „Wiener Akademikerball“; http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_ Akademikerball) zu ermöglichen (bitte dabei die jeweilig kooperierenden Behörden Deutschlands und Österreichs nennen und insbesondere ausweisen, welche Abteilungen deutscher Polizeien bzw. Geheimdienste mit dem österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zusammenarbeiteten), und auf welche Weise wird die deutsche Botschaft den Prozess gegen den deutschen Staatsangehörigen J. B. S. nicht nur konsularisch betreuen, sondern auch aktiv begleiten, nachdem sich mittlerweile sogar Amnesty International „sprachlos“ gegenüber den Praktiken der Polizei und der Staatsanwaltschaft äußerte (DER STANDARD vom 11. Juni 2014)?
Welche weiteren Details hinsichtlich der Aufgabenstellung, erwünschter Ergebnisse, beforschter Verfahren, analysierter Medien (etwa Facebook, Twitter, YouTube) und anvisierter oder möglicher Einsatzgebiete des „Forschungsvorhabens zur Wissenserschließung aus offenen Quellen“ zur automatisierten Auswertung sozialer Medien kann die Bundesregierung mitteilen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/707, Berichtigung des BMI an mich vom 30. April 2014), und welche weiteren Angaben kann sie hinsichtlich der Aufgabenstellung, erwünschter Ergebnisse, beforschter Verfahren, analysierter Medien (etwa Facebook, Twitter, YouTube), anvisierter und möglicher Einsatzgebiete sowie Durchführende eines Vorhabens des Bundesnachrichtendienstes „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ zur automatisierten Auswertung sozialer Medien (Tagesschau, 30. Mai 2014) machen?