Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kooperationen deutscher Partner mit dem ukrainischen Center for Research on the Liberation Movement, und inwieweit wurde bzw. wird die Institution mit öffentlichen Geldern aus Deutschland unterstützt?
Bei welchen Treffen von NATO-Gremien wurde die Entscheidung behandelt, angesichts der Ukrainekrise die militärische Präsenz der NATO in den osteuropäischen Mitgliedstaaten zu verstärken (bitte nach Datum, Ort und Gremium aufschlüsseln), und in welcher Form haben sich deutsche Verbindungsbeamte und/ oder Soldatinnen und Soldaten bislang an Treffen beteiligt, in denen die Vorbereitung dieser Verstärkung Thema war bzw. waren diese bereits in die Planung eingebunden (bitte nach Anzahl, Ort und Gremium aufschlüsseln)?
An welchen Rasterfahndungen haben sich Polizeien und/oder Geheimdienste des Bundes in den letzten 15 Jahren beteiligt (bitte nach Jahren und verantwortlichen bzw. durchführenden Behörden aufschlüsseln), und welche davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachhinein für (auch teilweise) rechtswidrig erklärt (bitte, sofern bekannt, die Gründe oder wenigstens die Fundstelle der richterlichen Entscheidung angeben)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass die Nichtbeantwortung ihrer Eingaben vom 11. Juni 2013 an die USA zu den ausufernden NSA-Spionageprogrammen sowie die Ergebnislosigkeit der zahlreichen weiteren Nachfragen und Demarchen (beispielhaft: Bundestagsdrucksache 17/14833, Die Welt vom 24. März 2014) auch einer fehlenden Bereitschaft geschuldet sein könnten, mehr Druck gegenüber US-Repräsentanten auszuüben und aus meiner Sicht stattdessen zu signalisieren, man sei letztlich einverstanden mit den Überwachungsvorhaben (beispielhaft: „Friedrich erhebt Sicherheit zum,Supergrundrecht’“, www.heise.de vom 17. Juli 2013; „Friedrich: Speichern von Daten dient einem, edlen Zweck’“, Der Tagesspiegel vom 14. Juli 2013), und inwiefern glaubt sie weiterhin daran, jemals Antworten auf die besagten Fragen zu erhalten (bitte auch darlegen, aus welchen Fakten die Bundesregierung diese Schlussfolgerung zieht)?
Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung zur Einschränkung von Twitter und YouTube geäußert, mit der die türkische Regierung auf die Veröffentlichung von Vorwürfen über Korruption und die Beratung über einen Militäreinsatz in Syrien und mögliche Rechtfertigungsgründe reagiert hat, und wie bewertet sie die Lage der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit in der Türkei?
Wie positioniert sich die Bundesregierung beim Stand der Schiedsgerichte bezüglich zum Freihandelsabkommen EU/Kanada (CETA)? Kann es dort eine Ausweitung von Schiedsgerichtsverfahren geben, und wie hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass es eben nicht zu einer solchen Ausweitung kommt?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung angesichts des Ausgangs der Volksabstimmung über einen Anschluss der Krim an Russland auf die Sicherheitslage in Deutschland und durch die in diesem Zusammenhang verhängten bzw. geplanten Sanktionen gegen Russland auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, die Stabilität der Euro-Zone bzw. die Volkswirtschaften der Europäischen Union?
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass das TTIP-Abkommen die Konkurrenz der Arbeiterinnen und Arbeiter in den USA und der EU und den Druck auf soziale und Arbeitsstandards in den USA und der EU erhöhen würde, und inwiefern ist im Rahmen des Verhandlungsmandats der Europäischen Kommission die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB, nach der Etablierung allgemeiner Standards für die Arbeitnehmerrechte, die industriellen Beziehungen und die Mitbestimmungsrechte, die dem höchsten Niveau entsprechen, das bislang in einem Land erreicht wurde, und der Einführung expliziter Klauseln, die einen Abbau von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbieten und den jeweils höchsten erreichten Standard absichern (www.dgb.de vom 14. Mai 2013), umsetzbar?
Hält die Bundesregierung weiter an der Aussage fest, dass in der Ukraine „die bestehende verfassungsmäßige Ordnung [. . .] der rechtliche Rahmen für alle politischen Entscheidungen“ ist (Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 22. Februar 2014), und sieht sie die Verfassungsmäßigkeit der Vorgänge seit Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Präsidenten Wiktor Janukowitsch und Vertretern der Opposition vom 21. Februar 2014 (Inkraftsetzung der Verfassung von 2004, Absetzung des Präsidenten durch das Parlament, Ernennung einer Übergangsregierung und eines Übergangspräsidenten) gewahrt?
Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wer für die tödlichen Einsätze von Scharfschützen gegen Maidan-Demonstranten beziehungsweise staatliche Repressionskräfte in der Ukraine verantwortlich ist, und inwiefern hat sich die Bundesregierung in internationalen Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und dem Europarat und gegenüber der ukrainischen De-facto-Regierung für eine Aufklärung dieser Fragen eingesetzt?