Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Welche Beiträge zur Unterstützung polizeilicher, grenzpolizeilicher oder militärischer Strukturen erbringen Bundesbehörden zur Umsetzung des regionalen Aktionsplans für die Sahelzone 2015–2020 (Ratsdok. 7823/15, bitte die einzelnen Maßnahmen den begünstigten Ländern zuordnen), und über welche Details kann die Bundesregierung zur Umsetzung der Maßnahmen berichten?
Wie vielen Abgeordneten der russischen Staatsduma bzw. Mitgliedern des russischen Föderationsrats wurde seit Beginn der Ukraine-Krise Ende 2013 die Einreise nach Deutschland verweigert (bitte angeben, aus welchen Gründen), und gegen wie viele Abgeordnete der russischen Staatsduma bzw. Mitglieder des russischen Föderationsrats bestehen aktuell Einreiseverbote nach Deutschland?
Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufgespürten IMSI-Catcher (IMSI -- International Mobile Subscriber Identity) bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt (verringert oder vermehrt, bitte Größenordnung angeben), und in welchen Fällen konnten die Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden (bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)?
Welche Aufträge zur Musterprüfung, Unterstützung im Rahmen einer möglichen Musterprüfung oder Bewertung der Risiken für die Muster- und Verkehrszulassung bestimmter Drohnen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vergeben (bitte die durchführenden Firmen, den Auftragstitel sowie die jeweils zu prüfende Drohne benennen), und welche wesentlichen Ergebnisse kann die Bundesregierung zu den einzelnen Studien bzw. Prüfungen mitteilen?
Mit welcher Ausrüstung, welchen Fahrzeugen bzw. welchem Personal will die Bundesregierung die gemeinsamen EU-Operationen zur Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer nach gegenwärtigem Stand unterstützen (bitte Zahl, Typ und Name etwaiger Schiffe bzw. Luftfahrzeuge sowie die Zahl der nach Italien und Griechenland entsandten „Asylexperten“ angeben; http://www.statewatch.org/news/2015/apr/eu-med-crisis-military-ms-pledges.pdf), und welche Unterstützung (Ausrüstung, Fahrzeuge, Personal) ist bereits unterwegs?
Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zu Art und Anzahl von „Battle Damage Assessments“ (BDAs) zur Zielkontrolle nach Drohneneinsätzen, die von der Bundeswehr im Rahmen der ISAF-Mission (ISAF – Internationale Sicherheitsunterstützungsgruppe) in Afghanistan angefordert wurden, machen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13381), und welche Angaben enthalten diese BDAs für den jeweiligen Waffeneinsatz nach deutscher Anforderung hinsichtlich der Steuerung und Navigation der eingesetzten Drohnen, etwa zum Standort der Piloten, zur Datenübermittlung über Relaisstationen oder zur Beteiligung weiterer Drohnen an den jeweiligen Einsätzen?
Was kann die Bundesregierung über Art und Umfang von kombinierten Abfragen der INPOL-Datenbank und des Europol-Informationssystems (EIS) in den Jahren 2013 bis 2015 erläutern, die in der Zeitschrift „Kriminalistik“ (Ausgabe 10/2014) als „INPOL-EISAbfrage“ beschrieben wird und demnach „automatisch einen Cross-Check mit dem Gesamtdatenbestand des EIS“ vornimmt und im Suchergebnis nicht nur den betreffenden Datenbestand aller angeschlossenen Länder anzeigt, sondern auch den Bestand der derzeit 23 Focal Points bei Europol, und inwiefern oder unter welchen Umständen werden bei diesen Abfragen auch grenzpolizeiliche Datenbanken wie „SIS II“, „10.4“ und „ERES“ abgefragt (bitte auch erläutern, worum es sich bei den Systemen „10.4“ und „ERES“ genau handelt)?
Für welche Zwecke wurde das vom Bundeskriminalamt für den Einsatz bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt vermittelte Europol-„Mobile Office“ genutzt bzw. für welche Zwecke war es auch ohne eine schließliche Nutzung angefragt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4820), und welche erläuternden Angaben kann die Bundesregierung zu den nach einem Unterstützungsersuchen des Hessischen Landeskriminalamts erfolgten Abfragen oder Zulieferungen einschlägiger Europol-Datenbanken bzw. sonstiger in Anspruch genommener Dienste der Polizeiagentur machen?
Mit welchem Ergebnis sind die „Detailfragen“ zu Mandat und rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes zweier Schiffe der Deutschen Marine im Mittelmeer mittlerweile geklärt, was von einem Sprecher des Bundesministeriums des Innern in der Bundespressekonferenz vom 4. Mai 2015 spätestens für das Eintreffen der Schiffe am 7. Mai 2015 im Einsatzgebiet angekündigt, laut der Bundesregierung aber noch am 6. Mai 2015 damit beauskunftet wurde, „Modalitäten und Unterstellungsverhältnisse(n)“ würden immer noch „geprüft“ (Antwort auf meine schriftliche Frage im Monat April 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4908), und welche Gespräche bzw. Verhandlungen führt die Bundesregierung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Regierungen Tunesiens oder Ägyptens, der NATO oder der Europäischen Union hinsichtlich der Frage, auf welche Weise die Bundeswehr mit militärischen Mitteln in Hoheitsgewässern der nordafrikanischen Staaten Libyen, Ägypten oder Tunesien tätig werden könnte, um dort etwa Boote oder sogar Schiffe zu zerstören?
Welche konkreten Projekte haben das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Bundespolizei im Rahmen einer „Ausweitung unserer gewinnbringenden Partnerschaft“ verabredet bzw. begonnen (bitte die in der DLR-Mitteilung vom 9. April 2015 erwähnten „Projektvorschläge“ zur „Weiterentwicklung von Technologien und Systemen zur Unterstützung bundespolizeilicher Aufgaben im maritimen Bereich“ sowie zu „Sicherheit und Schutz maritimer Kommunikation und Navigation“ einzeln aufführen und kommentieren), und was ist gemeint, wenn das DLR davon spricht, seine Kompetenzen im Bereich der unabhängigen Analyse- und Bewertungsfähigkeit von Technologien mittelfristig „auf die Aufgabenbereiche des BMI und seiner nachgeordneten Dienststellen“ auszuweiten (bitte auch die nach derzeitigem Stand infrage kommenden Dienststellen benennen)?