Pressespiegel
Zeitgeschehen im Fokus Sie waren in Brasilien zur Amtseinsetzung des neuen Präsidenten Ignacio Lula da Silva. Was für einen Eindruck haben Sie bei Ihrem Aufenthalt in Brasilien bekommen?
Bundestagsabgeordneter Andrej Hunko Nachdem ich im Oktober bereits als Wahlbeobachter in Brasilien gewesen war, fuhr ich auch zur feierlichen Amtsübernahme. Ich halte diese Wahl für ein ganz herausragendes Ereignis. Vom 27. Dezember bis zum 9. Januar war ich in Brasilien und habe den ganzen Prozess der Amtseinführung beobachtet. Das ist eine lateinamerikanische Tradition, die wir in Europa so nicht kennen. Es ist ein ganz zentrales Ereignis. Wenn ein neuer Präsident gewählt wird, gibt es eine grosse Zeremonie mit Begleitung und Zuschauern. Es waren über 300 000 Menschen an der Feier in der brasilianischen Hauptstadt dabei. Die einzelnen Ministerien haben jeweils auch ihre offizielle Amtseinführung, indem sie dann ihr Programm vorstellen. Auch da finden sich viele tausend Menschen ein. Das war ein sehr interessanter Prozess mit grosser internationaler Aufmerksamkeit und Präsenz.
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Am 23. Januar 2019 ernannte sich der venezolanische Oppositionspolitiker Juan Guaidó selbst zum „Präsidenten“ Venezuelas und formte eine „Interimsregierung“. Die Bundesregierung brach mit jahrzehntelanger deutscher Staatspraxis und erklärte umgehend ihre Unterstützung und Anerkennung für den selbstausgerufenen „Staatschef“. An dieser Anerkennung hielt man, trotz massiver völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Bedenken von Fachjuristen und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, über Jahre fest. Doch seit Guaidó am 30. Dezember 2022 von seinen eigenen Leuten abgesetzt wurde, tut das Auswärtige Amt so, als hätte es die letzten vier Jahre deutscher Venezuela-Politik nicht gegeben. Plötzlich heißt es aus den Mündern der AA-Sprecher auch wieder „Präsident Maduro“ und nicht mehr wie jahrelang üblich „…das Maduro-Regime…“. Ein Zyklus vergeblicher Regime-Change-Versuche ist wohl an sein Ende gekommen. Von Florian Warweg.
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„Anstatt das Potenzial der OSZE als Plattform für Vermittlung bei Konflikten zu nutzen und damit diese Organisation politisch aufzuwerten, werden diplomatische Optionen zur Beendigung des Kriegs in der Ukraine weiterhin ausgeschlossen: Die Verweigerung der Einreise des russischen Außenministers Sergej Lawrow nach Polen zum Treffen der OSZE-Außenminister widerspricht dem Geist und den Statuten der OSZE.
Damit wird die Erosion der für die gesamteuropäische Sicherheit wichtigsten Organisation nur beschleunigt“, erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zum OSZE-Außenministertreffen in polnischem Łódź gestern und heute.
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In einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion drückten Ampel-Regierung und CDU am 20. Oktober 2022 eine Verschärfung des „Volksverhetzungsparagrafen" 130 StGB durch den Bundestag.
Der entsprechende Gesetzestext dazu wurde erst am Vortag durch das Bundesministerium der Justiz ganz nebenbei über eine unscheinbare Neuregelung des Bundeszentralregistergesetzes eingeschmuggelt.
Wir protestieren gegen dieses undemokratische und überfallartige Vorgehen der Bundesregierung. Es stößt zu Recht auf deutlichenmWiderspruch sowohl in der Öffentlichkeit als auch unter Juristinnen und Juristen. Offensichtlich kam es der Bundesregierung darauf an, gerade im Bereich des politischen Strafrechts jegliche öffentliche Debatte über das Gesetzesvorhaben zu verhindern und vollendete Tatsachen zu schaffen.
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Der heutige Studiogast in der von Yilmaz Pêşkevin Kaba moderierten Sendung ÇIRA FOKUS ist Andrej Hunko. Hunko ist seit 2009 für die Partei DIE LINKE. Mitglied des Bundestages und seit 2010 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie hier stellvertretender Vorsitzender der UEL (Linksfraktion). Seit 2014 ist er auch Mitglied des Parteivorstandes DIE LINKE. und seit 2016 Europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Hunko war des Öfteren selbst in der Türkei und in Kurdistan, unter anderem als Mitglied von Menschenrechts- und Wahlbeobachterdelegation.
Thema der Sendung sind vor allem die Chemiewaffeneinsätze der Türkei in Südkurdistan/Nordirak. In diesem Zusammenhang stellte der Bundestagsabgeordnete eine Anfrage an die Bundesregierung. Er hatte am 19. Oktober gefragt, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den Einsatz von Chemiewaffen durch die Türkei im Nordirak hat und welche weiteren Erkenntnisse darüber vorliegen, ob die Türkei die Chemiewaffenkonvention vollumfänglich einhält. Die Antworten, die Verantwortung und Verpflichtung der Bundesregierung sowie die Möglichkeiten, auf parlamentarischer Ebene auf die Kriegsverbrechen der Türkei aufmerksam zu machen bzw. die Staaten dazu zu bewegen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sind Bestandteil des gemeinsamen Gesprächs.
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Die Bundesregierung Deutschlands hält die von der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW hervorgebrachte Forderung nach einer Untersuchung der türkischen Chemiewaffeneinsätze in Kurdistan für unnötig. Überraschend ist das nicht.
Die deutsche Bundesregierung sieht keine Veranlassung für eine unabhängige internationale Untersuchung des Einsatzes von Chemiewaffen in Kurdistan durch die Türkei. Das geht aus der Antwort von Staatssekretär Andreas Michelis auf eine Frage des Linksabgeordneten Ali Al-Dailami hervor. Der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE wollte wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Bericht der Friedensnobelpreisträgerin IPPNW vom 12. Oktober zieht, laut dem eine IPPNW-Delegation aus Deutschland und der Schweiz „indirekte Hinweise“ gefunden habe, dass „die Türkei bei Angriffen auf kurdische Zivilistinnen und Zivilsten und Kämpferinnen und Kämpfern der PKK im Nordirak“ Chemiewaffen eingesetzt und so möglicherweise das Chemiewaffenverbot verletzt habe, und sich die Bundesregierung als Mitgliedsstaat der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), wie von der IPPNW gefordert, für „eine sofortige, unabhängige internationale Untersuchung“ der Vorwürfe durch die OPCW einsetzt.
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Die Bundesregierung muss den Bundestag in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik künftig deutlich mehr einbeziehen als bisher der Fall. Die Verpflichtung zur umfassenden und frühestmöglichen Unterrichtung in EU-Fragen gelte auch für diesen Bereich, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundestag müsse über Sitzungen und informelle Beratungen so rechtzeitig informiert werden, dass er auf Verhandlungslinie und Abstimmungsverhalten der Bundesregierung noch Einfluss nehmen könne, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König.
Der außenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jürgen Trittin, zeigte sich „überaus zufrieden“. Noch vor wenigen Tagen sei die Übermittlung eines Papiers von Polen, Litauen und anderen EU-Staaten für ein neues Sanktionspaket wegen des Ukraine-Kriegs verweigert worden. „Mit dieser Praxis wird nach diesem Urteil Schluss sein.“
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Die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) hat bis heute nicht auf die Vorwürfe reagiert und begründet ihre Untätigkeit damit, dass sie nur auf Antrag eines Staates aktiv werden könne. Die deutsche Bundesregierung hingegen sieht sich nicht in der Verantwortung und sagt, dass die OPCW zuständig ist. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Linksabgeordneten Andrej Hunko hervor. Hunko hatte am 19. Oktober gefragt, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den Einsatz von Chemiewaffen durch die Türkei im Nordirak hat und welche weiteren Erkenntnisse darüber vorliegen, ob die Türkei die Chemiewaffenkonvention vollumfänglich einhält.
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Zeitgeschehen im Fokus Die Sprengung der Pipeline soll für die Täter, so sie denn ausfindig gemacht werden können, schwere Konsequenzen haben. Frau von der Leyen sprach davon, die Täter hart zu bestrafen. Wie diskutiert man in Deutschland über diese Anschläge und wer waren denn die Täter, die Frau von der Leyen zu Recht hart bestrafen will?
Bundestagsabgeordneter Andrej Hunko Zunächst muss man festhalten: Es ist ein Terroranschlag auf die Energieinfrastruktur der EU und im Besonderen derjenigen Deutschlands sowie eine ökologische Katastrophe. Was ich im deutschen Diskurs mehr als befremdlich finde, ist die schnelle Festlegung darauf, dass Russland bzw. Putin hinter dem Anschlag stecken soll. Ich halte das für unwahrscheinlich.
Warum halten Sie das für unwahrscheinlich?
Wir wissen es natürlich nicht. Aber in der Kriminalistik hat man drei zentrale Fragen: Wer hat ein Motiv? Wer hat die Fähigkeit, das zu tun? Und wer hat die Gelegenheit dazu? Wenn man das einmal vom Motiv her betrachtet, gibt es drei Staaten, die ein vitales Interesse immer wieder angekündigt haben, Nord-Stream 2 zu verhindern. Das sind die USA, das sind Polen und die Ukraine. Biden hat ganz deutlich Anfang des Jahres gesagt, dass er Nord-Stream 2 beenden wird, egal wie. Der polnische Präsident Andrzej Duda hat im August den Abriss der Pipelines gefordert. Polen und die Ukraine haben jetzt das Monopol auf die Gasdurchleitung aus Russland Richtung Zentraleuropa und Deutschland.
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