Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Frage:
„Welche Kredite wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 durch internationale Organisationen, in denen Deutschland Mitglied ist (z.B. IWF oder EU), an die Ukraine gewährt (bitte nach Organisationen, Daten und Umfang aufschlüsseln) und wurden in diesem Zusammenhang von der ukrainischen Seite Verpflichtungen mit Bezug auf den Staatsbesitz in Form von Boden und Rohstoffen eingegangen?“
Frage:
Hält die Bundesregierung am teilweisen Rüstungsexportstopp gegen die Türkei der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/waffenexporte-tuerkei-109.html) fest, der vorsieht keine Waffen, die in Syrien eingesetzt werden können, zu liefern und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Türkei überhaupt die acht Kriterien, vor allem die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts (Kriterium 2), die Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region (Kriterium 4), bezüglich der Sicherheit der EU-Mitgliedsstaaten Griechenland und Zypern (Kriterium 5) sowie der Einhaltung des Völkerrechts (Kriterium 6), des auch im Koalitionsvertrag erwähnten Gemeinsamen Standpunktes des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (2008/944/GASP) erfüllt?
Frage:
Welche Vertreterinnen und Vertreter des deutschen Bundeskabinetts haben seit dem Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 den außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Ukraine in Deutschland Andrij Melnyk getroffen (bitte nach Daten aufschlüsseln) und wie haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung auf seine immer wieder geäußerten Aussagen zum ukrainischen Nazi-Kollaborateur und Antisemiten Stepan Bandera im Interview am 29. Juni 2022 mit Tilo Jung (siehe https://www.youtube. com/watch?v=JVEGR7apzoI) bisher reagiert?
Frage:
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine Beteiligung der Türkei an PESCOProjekten, beispielsweise am Projekt für militärische Mobilität, unter anderem deshalb weiterhin ausgeschlossen, da die Türkei die allgemeinen Bedingungen aus Artikel 3 in Ratsbeschluss (GASP) 2020/1639 vom 5. November 2020, wie beispielsweise die in Artikel 2 EUV verankerten Werte, die Grundsätze aus Artikel 21 Absatz 1 EUV sowie gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu den Mitgliedstaaten, nicht erfüllt?
Frage:
„Hat sich die Bundesregierung von der Ukraine vertragliche Zusicherungen über die Verwendung und den Verbleib der an die Ukraine gelieferten Waffen geben lassen, die den Ausschluss der Weitergabe an rechtsextreme Kampfverbände wie das Asov-Bataillon beinhalten, und falls ja, beinhalten die Absprachen mit der ukrainischen Regierung Aussagen zu möglichen Angriffen mit deutschen Waffen auf Ziele auf dem Territorium der Russischen Föderation, wie zum Beispiel den von Wiktor Andrusiw, Berater des ukrainischen Innenministers, ins Spiel gebrachte Vorschlag, die russische Stadt Belgorod unter Beschuss zu nehmen (https://www.unian.net/war/sovetnik-glavy-mvd-obratilsya-k-zhitelyambelgoroda-prizvav-gotovitsya-novosti-vtorzheniya-rossii-na-ukrainu11824515.html)?“
Frage:
Was kann die Bundesregierung nach Artikel 20 der Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten; Richtlinie (EU) 2016/681) über die Gesamtzahl der Personen mitteilen, deren Passagierdaten von der deutschen Passagierdatenstelle im Jahr 2021 erhoben, verarbeitet und ausgetauscht wurden, und bei wie vielen dieser Personen wurde eine weitere Überprüfung für notwendig erachtet (bitte wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/30613 beantworten)?
Frage:
Welche konkreten Initiativen unternimmt oder unterstützt die Bundesregierung, Frontex wie im Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart „auf Grundlage der Menschenrechte“ derart weiterzuentwickeln, dass die Grenzagentur „transparent ist und parlamentarisch kontrolliert wird“, und wie setzt die Bundesregierung ihr Versprechen um, dass sich Frontex „aktiv“ bei der Seenotrettung beteiligen soll?
Frage:
Welche Vereinbarungen oder Absprachen (bitte Details nennen) wurden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kolumbien über Kohlelieferungen getroffen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/kohle-kolumbien-tagebau-103. html), und wie hat die Bundesregierung auf die Proteste in Kolumbien gegen die Ausweitung der Kohleproduktion, unter anderem im wegen der Verletzung der Rechte der indigenen Bevölkerung in der Kritik stehende Tagebau "El Cerrejón" ("164 Organizations from 28 countries call for an end to extractivist activities", https://www.unidosporlapaz.de/post/165-organizations-from-28-countries-call-for-anend-to-extractivist-activities), um die deutsche Nachfrage zu decken, reagiert?
Frage:
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um der Schwächung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäische Menschenrechtskonvention, wie durch die geplante Reform des britischen Human Rights Act (https://committees.parliament.uk/committee/93/human-rights-jointcommittee/news/165379/human-rights-act-reforms-would-weaken-human-rightsprotections-in-the-uk/) und auch durch die Nichtumsetzung der Urteile durch die Türkei und Russland, entgegenzutreten und den Gerichtshof zu stärken?
Frage:
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in welchen infolge der neuesten Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation vor dem Hintergrund des Krieges Russlands gegen die Ukraine deutsche Renten an die Empfängerinnen und Empfänger (u.a. auch deutsche Staatsangehörige) mit Wohnsitz in Russland, die für die Rentenüberweisungen Konten bei nichtsanktionierten russischen Banken nutzen, und russische Renten an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Deutschland, nicht zugestellt werden konnten, und falls ja welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit diese Renten ihre Empfängerinnen und Empfänger erreichen können?