Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, gegenüber welchen Schiffen der EU-Missionen EUNAVFOR MED oder Triton das italienische Maritime Rescue Coordination Centre in Rom für die Rettung von Geflüchteten in internationalen Gewässern vor Libyen weisungsbefugt ist, und nach welchen Verfahren oder Anweisungen wird von den Schiffen der Missionen EUNAVFOR MED oder Triton (oder auch vom Operational Headquarter) entschieden, ob und wie sie die Schiffe für angeforderte Rettungseinsätze zur Verfügung stellen?
Schriftliche Frage zu von der Repressionswelle in der Türkei betroffenen deutschen Staatsangehörigen
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bzw. in welchem Umfang im Zusammenhang mit der massiven Repressionswelle gegen Oppositionelle und emanzipatorische Bewegungen nach dem Putschversuch am 15. Juli 2016 in der Türkei auch deutsche Staatsangehörige innerhalb oder außerhalb der Türkei bedroht, verfolgt oder verhaftet wurden, etwa weil sie einer bestimmten politischen Strömung zugerechnet werden, an Protesten teilnahmen oder in der Vergangenheit regierungskritische Aufrufe unterschrieben, und mit welchem Ergebnis hat sie diese Repressalien gegen deutsche Staatsangehörige gegenüber der türkischen Regierung thematisiert?
Auf Grundlage welcher Bestimmungen hält die Bundesregierung den flächendeckenden Einsatz von biometriebasierter Erkennungssoftware für „rechtlich erlaubt“, wie es der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hinsichtlich seiner Pläne erläutert, Terrorverdächtige an Bahnhöfen und Flughäfen mit automatisierten Verfahren aufzuspüren und damit begründet, dass bislang nur Privatpersonen die Möglichkeit hätten, „jemanden zu fotografieren und mit einer Gesichtserkennungssoftware im Internet herauszufinden, ob es sich um einen Prominenten oder einen Politiker handelt, den man gerade gesehen hat“ (Bild am Sonntag vom 21. August 2016), und welche konkreten Pläne oder Vorhaben (auch Pilotprojekte) existieren beim Bundesinnenministerium, Bahnhöfe und Flughäfen unter Zuständigkeit der Bundespolizei mit einer solchen Software zur Mustererkennung auszustatten (bitte die in Frage kommenden Örtlichkeiten konkret benennen)?
Welche Vereinbarungen hat die Bundeswehr mit der Bild-Zeitung geschlossen, und inwiefern hat die Bundesregierung oder die Bundeswehr auf die Entscheidung reagiert, unter dem Bild-Logo und dem Bundeswehr-Logo den Medaillenspiegel der Olympischen Spiele unter Streichung Russlands zu präsentieren (vgl. Bild-Zeitung (Ausgabe Berlin Brandenburg) vom 17. August 2016, Seite 11)?
Über welche Pläne zur Vorbereitung eines Aktionsplans mehrerer Staaten (oder auch der Europäischen Union bzw. der G6-Staaten) hinsichtlich des Zugangs von Polizeien und Geheimdiensten zu verschlüsselter Kommunikation haben der französische und der deutsche Innenminister im Jahr 2016 beraten (auch Sicherheitsforschung), und welche einzelnen Maßnahmen haben die beiden Innenministerien hierzu erörtert bzw. vorgeschlagen (Reuters vom 11. August 2016)?
Welche Informationen kann die Bundesregierung über 4 000 Akten mit Namen von angeblichen Terroristinnen und Terroristen bzw. Unterstützerinnen und Unterstützern terroristischer Vereinigungen mitteilen, die nach Aussagen des Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdoǧan (ARD-Interview mit Präsident Erdoǧan, veröffentlicht am 25. Juli 2016 auf tagesschau.de), von der Türkei an die Bundeskanzlerin übergeben wurden und zu etwa 4 500 Verfahren geführt haben sollen (bitte genaue Zahlen und betroffene Organisationen nennen), und inwieweit hat die Bundesregierung aufgrund der massiven Repressionswelle gegen Oppositionelle in der Türkei nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 bestehende polizeiliche, militärische oder nachrichtendienstliche Kooperationen mit der Türkei überprüft und gegebenenfalls gestoppt, um die „Säuberungswelle“ nicht zu unterstützen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es unterlassen, die Reaktionen der türkischen Regierung und Behörden auf den Putschversuch vom 15. Juli 2016, die auch ihren eigenen Aussagen nach „einem rechtsstaatlichen Vorgehen widersprechen und die das Gebot der Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen“ (Regierungssprecher Seibert in der Bundespressekonferenz am 20. Juli 2016), klar zu verurteilen, und hält die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklungen – bereits über 6 000 Angehörige des Militärs und mehr als 2 000 Richter/innen wurden verhaftet; fast 3 000 Richter/innen, fast 8 000 Polizist/innen, über 15 000 Mitarbeiter/innen des Bildungsministeriums und 30 Gouverneur/innen wurden suspendiert; 24 Fernseh- und Radiostationen wurde die Sendelizenz entzogen; alle Dekane der Universitäten sollen entlassen werden; allen Akademiker/ innen wurde die Ausreise verboten; der Ausnahmezustand wurde für drei Monate verhängt – daran fest, die Türkei als sicheres Herkunftsland und sicheren Drittstaat zu behandeln (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8542)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Vorgehen der XXXLutz-Gruppe, Möbelhäuser nach ihrem Erwerb systematisch in u. a. Kapital- und Personengesellschaften aufzuspalten, so dass bei einer Kündigung des Dienstleistungsvertrages zwischen der Kapital- und der Personengesellschaft die Personengesellschaft betriebsbedingte Kündigungen aussprechen kann, ohne die gesetzlichen Vorschriften wie beispielsweise den Kündigungsschutz von Mitarbeitern mit einer Schwerbehinderung, Schwangeren, Betriebsratsmitgliedern oder Mitarbeitern mit sehr langer Betriebszugehörigkeit beachten zu müssen, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Welche Informationen kann die Bundesregierung über 4.000 Akten mit Namen von angeblichen Terroristinnen und Terroristen bzw. Unterstützerinnen und Unterstützern terroristischer Vereinigungen mitteilen, die nach Aussagen des Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdogan (ARD-Interview mit Präsident Erdogan, veröffentlicht am 25. Juli 2016 auf tagesschau.de), von der Türkei an die Bundeskanzlerin übergeben wurden und zu etwa 4.500 Verfahren geführt haben sollen (bitte genaue Zahlen und betroffene Organisationen nennen), und inwieweit hat die Bundesregierung aufgrund der massiven Repressionswelle gegen Oppositionelle in der Türkei nach dem Putsch vom 15. Juli 2016 bestehende polizeiliche, militärische oder nachrichtendienstliche Kooperationen mit der Türkei überprüft und gegebenenfalls gestoppt, um die "Säuberungswelle" nicht zu unterstützen?
Was kann die Bundesregierung zu Spannungen im Rahmen der Teilnahme der Bunddespolizei an Missionen der EU-Grenzagentur Frontex in Griechenland berichten, die einem Bericht zufolge dazu geführt haben, dass mindestens ein deutscher Beamter sogar versetzt werden musste, nachdem dieser sich abfällig gegenüber anderen Missionsteilnehmern sowie Übersetzern auf Lesvos/Moria geäußert haben soll und demnach behauptet haben soll, lediglich die deutsche Polizei sei mit erfahrenen Führungskräften vertreten, um die Identifizierungsverfahren wie gefordert erfolgreich durchsetzen zu können, und wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Zusammenarbeit deutscher Bundespolizisten bzw. Soldaten der Bundeswehr mit den griechischen Behörden im Rahmen derzeitiger Missionen von Frontex und der NATO in der Ägäis?