Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Inwiefern bzw. im Rahmen welcher Internationalen Zusammenarbeitsformen oder Standardisierungsgremien haben sich die dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Behörden (Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik), das Verteidigungsministerium oder das Bundeskanzleramt bereits mit der Einführung von Verschlüsselungsverfahren über sogenannte Mix-Netzwerke oder das Protokoll MIKEY-IBAKE befasst, worüber Strafverfolger oder Geheimdienste theoretisch einen Zugang zu verschlüsselten Kommunikationsinhalten erhalten könnten (Wired-Magazin vom 6. Januar 2016, Motherboard vom 12. Februar 2016), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu Forderungen der Geheimdienste NSA und GCHQ nach einer technik-basierten „Reform der Verschlüsselungstechnologie“ unter Einführung neuer Verfahrensweisen (Heise vom 12. Februar 2016), um damit einen behaupteten „Missbrauch der Verschlüsselung“ zu kontern?
Welche weiteren „gemeinsame[n] Einsätze deutscher und türkischer Polizisten“ zur Grenzsicherung sind derzeit geplant bzw. könnten aus Sicht der Bundesregierung geplant werden (Neues Deutschland vom 9. Februar 2016, bitte so angeben, dass ersichtlich wird, inwiefern die für die Grenzsicherung zuständige türkische Jandarma einbezogen oder nicht einbezogen wird), und inwiefern werden bei der unter deutschem Kommando stehenden NATO-Mission zur Migrationskontrolle in der Ägäis (tagesschau.de vom 11. Februar 2016) anfallende Überwachungsoder Aufklärungsdaten zu Ablegeorten der Geflüchteten bzw. deren Fluchthelfern auch an die EU-Grenzagentur Frontex weitergeleitet (bitte benennen, nach welcher Maßgabe und zu welchem Zweck die Informationsweitergabe erfolgt)?
Es gab verschiedene Aussagen der Bundesregierung: zum einen, dass man humanitäre Missionen plant, sowohl in die Gebiete, die von den Separatisten kontrolliert werden, als auch in die Gebiete in der Ostukraine, die von Kiew kontrolliert werden, und zum anderen, dass es Pläne für Aufbauhilfe für die Ostukraine gibt, weil das natürlich die Region ist, die gegenwärtig am meisten leidet. Daher meine Frage: Was ist davon bislang realisiert, und was ist in Planung?
Über welche Erkenntnisse (etwa aus der Teilnahme an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED) verfügt die Bundesregierung dazu, in welchem Umfang in Libyen operierende, profitorientierte Fluchthelfer aus Angehörigen libyscher Behörden bestehen (insbesondere Polizei und Militär), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der von ihr geplanten bzw. unterstützten Ausbildungsmissionen für libysche Sicherheitsbehörden (Der Spiegel vom 9. Januar 2016) aus einem Bericht der Grenzagentur Frontex, wonach die Führungsriege des libyschen „Netzwerks von Schmugglern“ ausschließlich aus aktiven oder ehemaligen Angehörigen von Polizei und Militär bestehen soll („composed of the leading persons, described as Libyan nationals and members of active/former military/police officers“; Africa-Frontex Intelligence Community Joint Report 2015)?
Welche Finanzhilfen in Form von Budgetunterstützung und Krediten für die Ukraine sind für das Jahr 2016 durch die Europäische Kommission, den IWF und andere internationale Akteure mit deutscher finanzieller Beteiligung geplant, und wovon wird die Bundesregierung eine weitere Fortsetzung ihrer Unterstützung von Zahlungen in Milliardenhöhe angesichts der Korruption unter der ukrainischen Regierung (www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/iwf-fordert-von-ukraeine-massenahmen-zur-korruptionsbekaempfung-14063917.html), der politischen Entwicklungen nach dem gescheiterten Misstrauensantrag und dem Verlust der Parlamentsmehrheit (www.tagesschau.de/ausland/ukraine-regierungskrise-101.html) und der mangelnden Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen durch Kiews Parlament und Regierung abhängig machen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ukraine-konflikt-zwischen-den-fronten-14065370.html)?
Welche Planungen oder Absprachen existieren unter den Beteiligten des NATO-Einsatzes gegen staatlich nicht kontrollierte Migration in der Ägäis hinsichtlich der Frage, an welchen Orten etwaige gerettete oder auf See aufgegriffene Geflüchtete von Bord gehen müssen (www.tagesschau.de vom 11. Februar 2016; bitte differenzieren nach Aufgriffen in türkischen, griechischen oder internationalen Gewässern und, wenn möglich, die Häfen benennen), und welche Defizite hinsichtlich grenzpolizeilicher oder polizeilicher Fähigkeiten der Ägäis-Anrainerstaaten oder auch der dort tätigen EU-Grenzagentur Frontex existieren aus Sicht der Bundesregierung, weshalb sie sich dafür einsetzt, das der organisierten Kriminalität zuzurechnende „perfide Geschäft der Schmuggler mit der illegalen Migration“ (www.tagesschau.de vom 11. Februar 2016) nicht mit weiteren zivilen (polizeilichen) Mitteln, sondern mit der Entsendung von Kriegsschiffen und -flugzeuge zu beantworten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Kommission oder der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in den Jahren 2015 und 2016 Ausbildungs- oder Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Polizei- und/ oder Gendarmerieeinheiten durchgeführt hat oder solche plant, und was ist der Bundesregierung über die konkreten Adressaten (bitte die Behörden benennen) und vermittelten Techniken eines vierwöchigen Trainings bekannt, das die rumänische Gendarmerie unter Federführung des EAD und der EU-Unterstützungsmission für die Ukraine zusammen mit der paramilitärischen Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR und weiteren Einheiten aus Spanien, Frankreich und Portugal durchführte (http://someseanul.ro/un-jandarm-roman-instruieste-politisti-ucraineni/) und bei dem unter anderem „Antieskalationstechniken“ vermittelt worden sein sollen (Pressemitteilung EUAM Ukraine vom 11. Februar 2016)?
Inwiefern wurden deutsche Lufträume im Rahmen von Einsätzen und Übungen der NATO oder USA zur signalerfassenden Aufklärung an der NATO-Ostgrenze in den letzten drei Jahren nicht nur mit der Riesendrohne „Global Hawk“ überflogen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6978), sondern auch mit bemannten Flugzeugen wie die nach meiner Kenntnis in Italien oder Deutschland stationierte EA-18G Growler der US-Luftwaffe, und welche Details kann die Bundesregierung zu den einzelnen Genehmigungsverfahren mitteilen (bitte jeweils die Startflughäfen und die genehmigten Flugbeschränkungsgebiete angegeben)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche deutschen Behörden im Jahr 1995 im Vorfeld oder im Nachgang durch die britische Metropolitan Police über die Entsendung des damaligen britischen verdeckten Ermittlers und jetzigen Whistleblowers Peter Francis (Pseudonyme: Pete Black, Peter Daley, vgl. „Operation Herne – Report 2“ der britischen Metropolitan Police) in ein Feriencamp von „Jugend gegen Rassismus“ mit 1 500 antirassistischen Aktivisten aus 18 Ländern im Bayerischen Wald (von Polizeiführern in einem nahegelegenen Hotel begleitet) informiert wurden, was laut Francis im Auftrag des britischen „Special Demonstration Squad“ erfolgte und als erste grenzüberschreitende Mission der umstrittenen Undercover-Einheit wegbereitend für den fortan regelmäßigen grenzüberschreitenden Austausch britischer verdeckter Ermittler wurde und umgehend zu weiteren Missionen bei Camps in Griechenland und Frankreich führte (vgl. Undercover: The True Story of Britain’s Secret Police von Paul Lewis und Rob Evans), und inwiefern wurde Francis nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Polizisten zuvor belehrt, dass seine dort begangenen sexuellen Handlungen mit Ziel- oder Kontaktpersonen rechtswidrig sein könnten?
Was ist der Bundesregierung aus Ihrer Teilnahme an Operationen und Übungen von und mit der EU-Grenzagentur FRONTEX in Griechenland darüber bekannt, inwiefern dabei eingesetztes Personal in Zusammenarbeit mit Polizeibehörden an Kontrollen von Flüchtlingshelfern und Nichtregierungsorganisationen auf dem Festland und auf den Inseln Lesbos und Chios beteiligt ist, wie es mittlerweile von mehreren Medien unter Berufung auf Nachrichtenagenturen und Polizeiquellen berichtet wird, und auf welcher Grundlage hält die Bundesregierung solche Kontrollen für vereinbar mit dem Mandat von FRONTEX in Griechenland?