Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Zu welchem Ergebnis haben etwaige diplomatische Handlungen der Bundesregierung gegenüber den ukrainischen Behörden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung privater Daten mehrerer tausend – auch deutscher – in den so genannten „Volksrepubliken“ in der Ost-Ukraine akkreditierter Journalistinnen und Journalisten durch einen ukrainischen Abgeordneten (spiegel.de vom 11. Mai 2016: „Datenleck: Tausende Journalistennamen aus Ostukraine öffentlich gemacht“) geführt (bitte auch Zeitpunkt und Ebene der diplomatischen Kontakte angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Veröffentlichung der Daten für die Gefährdung der Presse- und Meinungsfreiheit (auch deutscher Journalist/innen) in der Ukraine?
Welche Details kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans für die Beschaffung von Kampfdrohnen mitteilen, der nach gegenwärtigem Stand eine Bewertung der Zulassungsfähigkeit und Waffenintegration für die als „Überbrückungslösung“ geltende Auswahlentscheidung Heron TP bis zum zweiten Quartal 2016 vorsieht (Newsletter Verteidigung, Ausgabe 21/2016), woraufhin der Abschluss von Vertragsverhandlungen zur Ausgestaltung des Leasings mehrerer Heron TP erfolgen soll (bundeswehr.de vom 13. Januar 2016), um anschließend ein Vergabeverfahren zur Bewaffnung mit „Wirkmitteln“ zu eröffnen, jedoch ab dem Jahr 2025 auf die bis dahin zu entwickelnde „europäische Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen umgestiegen werden soll, wozu die Bundesregierung eine zweijährige Definitionsstudie für eine solche europäische Drohne der MALE-Klasse (MALE: Medium Altitude Long Endurance) beginnen will, und was ist für die „Herstellung der Voraussetzungen“ erforderlich, damit die Bundesregierung mit „Systemherstellern von Effektoren“ erstmals Kontakt zur Bewaffnung der Drohnen aufnimmt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7725)?
Welche Details sind der Bundesregierung zum „Abschuss einer Beobachtungsdrohne“ der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ostukraine bekannt (Statement des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, vom 27. Mai 2016; bitte den Typ der Drohne und die mutmaßlichen Verursacher bzw. die der Bundesregierung bekannten Hintergründe schildern), und was ist der Bundesregierung über die Verantwortlichen für weitere von Bundesminister Dr. FrankWalter Steinmeier erwähnte „Übergriffe auf die Mission“ bekannt?
Welche Instrumente zur Benachrichtigung, Aufklärung und Untersuchung stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung, die eine Kombination von Finanz- und Telekommunikationsdaten vornehmen und dabei neben Daten über Finanzströme und Konten auch Informationen von Telekom-Carriern, Satelliten, Telefonnetzen, Mobiltelefonen und aus dem Internet als „neue Erkenntnisquellen“ verarbeiten (etwa ähnlich wie die im EU-Forschungsprogramm HEMOLIA unter Leitung von Verint Systems Inc. beforschten Anwendungen, an dem keine Bundesbehörden beteiligt waren, http://cordis.europa.eu/result/rcn/154419_ de.html), und inwiefern hält es das Bundesinnenministerium für denk- oder sogar machbar, mit derartigen IT-Werkzeugen durch die Auswertung eines „Finanz-Fußabdrucks“ nicht nur Straftaten aufzuklären, sondern als Gefahrenabwehr auch einen „Radikalisierungsprozess“ erkennen zu können (www.euems.com/practical.asp?event_id=2287&page_id=4766)?
Was ist der Bundesregierung über Einzelvorhaben einer Interpol-Reform 2020 bekannt, die als „Neuausrichtung von Interpol“ bezeichnet wird und unter anderem die Festigung von Interpol als „Informationsdrehscheibe“ der internationalen Polizeikooperation, vor allem durch qualitativ hochwertigen Datenaustausch, polizeiliche Ausbildungsangebote sowie „praktische Tools“ beinhalten soll (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich vom 24. Mai 2016) und laut dem früheren Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Jürgen Stock, weitere „strategische Partnerschaften mit dem Privatsektor“ (ähnlich der Initiative „I-Checkit“) vorbereitet (www.interpol.int vom 5. November 2015), und auf welche Weise sind Bundesbehörden (auch in Form von Vorschlägen, Diskussionen oder Pilotprojekten) in die Interpol-Reform 2020 involviert?
Was ist der Bundesregierung über Inhalte und Ziele von geplanten Ratsschlussfolgerungen bekannt, die den „direkten“ Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu Telekommunikationsdaten von Internetunternehmen und Diensteanbietern auch ohne den Weg der gegenseitigen Rechtshilfe zum Inhalt haben könnten (Rede der Kommissarin Jourová beim European Criminal Law Academic Network am 25. April 2016), und wann im Juni sollen diese Ratsschlussfolgerungen von der niederländischen Ratspräsidentschaft im Entwurf vorgelegt und beraten werden?
Was ist der Bundesregierung über derzeitige Loyalitäten der bestehenden polizeilich oder militärisch agierenden Milizen in Libyen bekannt (Bundestagsdrucksachen 18/1796, 18/626 und 17/14417; bitte mitteilen, welche der Truppen sich zu welcher der drei konkurrierenden Regierungen bekennen), und inwiefern kann die Bundesregierung rekonstruieren, welche dieser Milizen im Rahmen der EU Mission EUBAM Libyen mit Ausbildungsmaßnahmen unterstützt werden sollten bzw. unterstützt wurden (bitte auch für jene Milizen mitteilen, aus denen sich die neue „Präsidentengarde“ zusammensetzt, siehe Libya Herald vom 9. Mai 2016)?
Was ist der Bundesregierung zu den wesentlichen Ergebnissen einer zweiten Konferenz „Europol and Interpol Operational Forum on Countering Migrant Smuggling“ am 22. und 23. Februar 2016 bekannt, und welche Zahlen zu durch die Europol-Abteilungen „Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) und „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) festgestellten Verdächtigen von „Schleusungsaktivitäten“ (auch Unterstützung) und daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte für EMSC und EU IRU getrennt ausweisen)?
In welchen Altersstufen bewegen sich die Personen, die in Datenbanken der Polizeiagentur Europol und des Bundeskriminalamtes zu „islamistischem Terrorismus“ bzw. „ausländischen Kämpfern“ gespeichert sind (Bundestagsdrucksache 18/8324, bitte das niedrigste und das höchste Alter angeben), und wie verteilen sich die insgesamt geführten Personen hinsichtlich einer Speicherung als Verdächtige und als Kontaktpersonen (bitte in absoluten Zahlen angeben)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Existenz, Umfang und Kriterien von Listen von Politikerinnen und Politikern, Journalistinnen und Journalisten und anderen Akteurinnen und Akteuren, auf deren Grundlage den gelisteten Personen die Einreise in die Ukraine verweigert wird, und welche Fälle von Einreiseverweigerungen der genannten Personengruppen in die Ukraine sind der Bundesregierung seit Anfang 2014 bekannt (bitte auflisten)?