Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es unterlassen, die Reaktionen der türkischen Regierung und Behörden auf den Putschversuch vom 15.7., die auch ihren eigenen Aussagen nach „einem rechtsstaatlichen Vorgehen widersprechen und die das Gebot der Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen“ (Regierungssprecher Seibert in der Bundespressekonferenz am 20.7.), klar zu verurteilen, und hält die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklungen – bereits über 6.000 Angehörige des Militärs und mehr als 2.000 Richter/innen wurden verhaftet; fast 3.000 Richter/innen, fast 8.000 Polizist/innen, über 15.000 Mitarbeiter/innen des Bildungsministeriums und 30 Gouverneur/innen wurden suspendiert; 24 Fernseh- und Radiostationen wurde die Sendelizenz entzogen; alle Dekane der Universitäten sollen entlassen werden; allen Akademiker/innen wurde die Ausreise verboten; der Ausnahmezustand wurde für drei Monate verhängt – daran fest, die Türkei als sicheres Herkunftsland und sicheren Drittstaat zu behandeln (vgl. Bundestags-Drucksache 18/8542)?
Was ist der Bundesregierung zur Kostenregelung für eine Überlassung von 20 gepanzerten Fahrzeugen samt Fahrzeugteilen und medizinischer Ausrüstung bekannt, die durch die EU Advisory Mission to Libya (EUBAM Libyen, 15 Fahrzeuge) sowie die EU Monitoring Mission Georgia (EUMM Georgien, 5 Fahrzeuge) an die OSZE-Mission „Special Monitoring Mission to Ukraine“ (SMMU) erfolgte und bei der die EU Advisory Mission to Ukraine (EUAM Ukraine), die tunesische Regierung, das operationelle Hauptquartier für zivile EU-Missionen und die EU-Verteidigungsagentur eine Vermittlungsrolle spielten (Pressemitteilung Auswärtiger Dienst vom 27. März 2016), und inwiefern sollen die „B6“-Klasse geschützten Fahrzeuge von EUBAM Libyen bei einer aktiven Weiterführung der Mission womöglich zurückgegeben oder durch einen Neukauf ersetzt werden?
Was ist der Bundesregierung über Ort, Teilnehmende und Ziele von geplanten Übungen der sogenannten ATLAS-Gruppe aus Polizei-Spezialeinheiten aller EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von terroristischen oder sonstigen Bedrohungen in urbanen Räumen bekannt, bei denen auch polizeiliche oder para-militärische Einheiten aus Drittstaaten teilnehmen sollen, und auf welche Weise haben deutsche Spezialeinheiten (etwa GSG9, BFE+ oder entsprechende Verbände der Bundesländer) ähnliche Übungen der ATLASGruppe in der Vergangenheit organisatorisch oder technisch unterstützt (Pressemitteilung Innenministerium Estland vom 7. Oktober 2015; https://www.siseministeerium.ee/en/news/international-counter-terrorism-training-athos-held-estonia)?
Wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union gegen das Freihandels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada (CETA) stimmen, wenn dieses, wie vom Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, angekündigt, als EU-only-Abkommen behandelt und dementsprechend nicht in den Mitgliedstaaten ratifiziert wird (bitte begründen), und in welchen EU-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung derzeit eine Mehrheit für eine Ratifizierung gefährdet, falls es doch als gemischtes Abkommen behandelt wird?
Auf welche Weise werden derzeit die Krim oder den Donbass betreffende deutsche, ukrainische oder russische Rechtshilfeersuchen beeinträchtigt, wenn die zuständigen Behörden beispielsweise gegenseitig zu Beweissicherungs- oder sonstigen Ermittlungsersuchen bzw. -anordnungen angefragt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage einer (womöglich auch EU-einheitlichen oder über den Europarat zustande gekommenen) Regelung, ob solche Rechtshilfeersuchen zukünftig ausschließlich über ein noch zu schaffendes Abkommen mit Behörden in der Ukraine ausgetauscht werden sollten oder dafür lieber bestehende Abkommen mit Russland genutzt werden sollten?
Wie weit ist die Umsetzung der in der zweiten Minsker Vereinbarung zur Lösung des Ukraine-Konflikts von Februar 2015 vereinbarten 13 Punkte nach Ansicht der Bundesregierung fortgeschritten (bitte einzeln für jeden Punkt angeben), und welche der 13 Punkte muss Russland aus Sicht der Bundesregierung eigenverantwortlich umsetzen, damit sie einer Beendigung der Sanktionen gegen Russland zustimmt (bitte die konkreten Maßnahmen benennen, die Russland umsetzen soll)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von einem Geheimdienst der Ukraine angeblich 15 vereitelten „Terroranschläge“ auf die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich und die Festnahme eines Verdächtigen (den französische Geheimdienste jedoch eher für einen Waffenschmuggler halten, Spiegel Online vom 8. Juni 2016), nicht – wie berichtet – auf eigenen Erkenntnissen des Dienstes beruht, sondern wesentlich auf Zulieferungen anderer ausländischer Dienste zurückzuführen ist, und von welcher staatlichen oder nicht-staatlichen Stelle in der Ukraine könnte nach Kenntnis der Bundesregierung der Verdächtige die 130 Kilogramm Sprengstoff erworben oder anderweitig erlangt haben?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise einzelne Regierungen, internationale Organisationen oder auch die Europäische Union die neue libysche „Einheitsregierung“ durch „Satellitenbilder, Geheimdienstinformationen und technische Unterstützung“ unterstützt haben oder unterstützen wollen, wie es der Premierminister Fajis al-Sarradsch in einem Interview mitgeteilt hatte (WELT Online vom 5. Juni 2016, bitte die gegenständlichen Unterstützleistungen kurz schildern), und was kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand von Planungen für Maßnahmen mitteilen, libysche Militärs bzw. Teile der zur Marine gehörenden Küstenwache in Libyen, in Tunesien oder auf einem Kriegsschiff der EUMilitärmission EUNAVFOR MED zu trainieren (Bundestagsdrucksache 18/7724, Reuters vom 25. Mai 2016)?
Welchen Stand hat die seit April 2014 ausstehende Beantwortung eines Fragenkataloges der Bundesregierung an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart als Relaisstation am US-Drohnenkrieg (fragegegenständlich sind nicht Starts und Landungen von Drohnen, Steuerung in Ramstein), an die das Auswärtige Amt angeblich zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“ und zwischenzeitlich „fortgesetzt eindringlich“ erinnerte (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/2938, Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 18, Plenarprotokoll 18/78), obwohl die zuständige Staatsministerin Dr. Maria Böhmer mir auf meine mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 18/45, eine Beantwortung „innerhalb weniger Wochen“ versprach, und inwiefern rechnet die Bundesregierung überhaupt noch mit einer Beantwortung oder sonstigen Klärung ihrer offenen Fragen?
Welche mit dem deutsch-spanischen Vertrag über die Kriegsopferversorgung aus dem Jahr 1962 (vgl. Bundestagsdrucksache IV/718) vergleichbaren Verträge, aus denen sich für ehemalige Nazi-Kollaborateure aus anderen Ländern Ansprüche auf Versorgungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland ergeben, hat die Bundesregierung nach Ende des Zweiten Weltkriegs abgeschlossen (bitte nach Jahr und Vertragsstaaten aufschlüsseln), und ehemalige Mitglieder welcher Verbände bzw. Freiwilligenverbände können auf Grundlage dieser Verträge Ansprüche auf Versorgungsleistungen geltend machen?