Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Welche Angaben beinhaltet das beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) am 9. November 2016 eingegangene Angebot des Rüstungskonzerns Airbus als Hauptauftragnehmer für die als Übergangslösung zu beschaffenden Kampfdrohnensysteme „Heron TP“ hinsichtlich der von Airbus vorgesehenen Verteilung der Gesamtkosten (bitte benennen) auf die Bereiche Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur Datenübertragung, Ausbildung und Betrieb im Einsatzland (Plenarprotokoll 18/198, sofern lediglich die Gesamtkosten genannt werden können, bitte begründen weshalb eine Mitteilung der erfragten Einzelposten nicht möglich sein soll), und aus welchem Grund hat das Verteidigungsministerium das eigentlich für den 28. Oktober 2016 terminierte Angebot bis zum 9. November 2016 verlängert, ohne diesen Grund und den neuen Termin dem Abgeordneten Alexander S. Neu mitzuteilen, der sich deshalb vergeblich nach den Ergebnissen der Vorlage durch Airbus am 28. Oktober 2016 erkundigte (vgl. Mündliche Fragen 40 des Abgeordneten Alexander S. Neu, Plenarprotokoll 18/195 und meine Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 18/198 sowie Antwort auf meine Schriftliche Frage 10/167)?
Inwiefern sind die ersten Planungsansätze für eine ressortübergreifende Übung deutscher Polizeibehörden mit der Bundeswehr unter Federführung des Bundesinnenministeriums und unter Beteiligung des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder sowie Ländervertretern mittlerweile erarbeitet (Drucksache 18/9617), und welche (auch vorläufigen) Angaben kann die Bundesregierung zum Ort, Zeitpunkt, Inhalten und Teilnehmenden dieser Übungen machen?
Für welche zivilen oder militärischen Behörden bzw. diesen übergeordneten Ministerien hat die Bundesregierung der libyschen Einheitsregierung bilateral eine grundsätzlich Unterstützung „auch für die der Einheitsregierung unterstehenden Sicherheitskräfte angeboten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/10313 der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)), wozu laut dem Auswärtigen Amt seitens Libyen bisher noch keine konkrete Anfrage erfolgt ist, und wem gegenüber in der libyschen Einheitsregierung wurde dieses Unterstützungsangebot vorgetragen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die EU-Polizeiausbildungsmission EUBAM Libyen, an der auch die deutsche Bundespolizei beteiligt ist, die libysche Einheitsregierung dazu berät, wohin Geflüchtete zu verbringen wären, wenn die libysche Küstenwache (etwa bei gemeinsamen Patrouillen mit einer zukünftig in „Phase 3“ ausgeweiteten EU-Militärmission EUNAVFOR MED) Geflüchtete in Hoheitsgewässern aufgreift, und was kann die Bundesregierung zu Plänen oder Maßnahmen mitteilen, die Voraussetzungen für den Übergang von EUNAVFOR MED zur „Phase 3“ zu schaffen, was laut der taz.die tageszeitung vom 24. November 2016 unter anderem bedeutet, dass Libyen Migranten nach internationalen Standards aufnehmen können muss, wozu die Zeitung schreibt, es gebe unter den 24 libyschen Internierungslagern auch solche, die der Regierung unterstehen?
Welchen Stand hat die seit April 2014 ausstehende Beantwortung eines Fragenkatalogs der Bundesregierung an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart als Relaisstation am US-Drohnenkrieg (fragegegenständlich sind nicht Starts und Landungen von Drohnen, sondern deren Steuerung via Ramstein), an die das Auswärtige Amt zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“, zwischenzeitlich „fortgesetzt eindringlich“ und nunmehr „wiederholt nachdrücklich“ erinnert haben will (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine mündlichen Fragen 18, Plenarprotokoll 18/78, sowie 37, Plenarprotokoll 18/178), obwohl die zuständige Staatsministerin Dr. Maria Böhmer mir auf meine mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 18/45, vor zweieinhalb Jahren die Beantwortung „innerhalb weniger Wochen“ versprach, und inwiefern rechnet die Bundesregierung während der Amtszeit des US-Präsidenten Barack Obama überhaupt noch mit einer Beantwortung bzw. sonstigen finalen Klärung ihrer offenen Fragen, zumal die Angelegenheit (zumindest angesichts fehlender Medienberichte) offensichtlich nicht beim jüngsten Besuch des noch amtierenden US-Präsidenten in Berlin in der 46. Kalenderwoche dieses Jahres zur Sprache kam?
Wann soll das eigentlich für den 28. Oktober 2016 beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr terminierte Angebot für die als Übergangslösung vom Rüstungskonzern Airbus als Hauptauftragnehmer zu beschaffenden Drohnensysteme Heron TP vorliegen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 40 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Plenarprotokoll 18/195, Anlage 29 und Antwort auf meine schriftliche Frage 10/167), und sofern das Angebot mittlerweile verspätet einging, wie verteilen sich dort nach Vorstellungen von Airbus die aufgeführten Gesamtkosten (bitte benennen) auf die Bereiche Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur Datenübertragung, Ausbildung, Betrieb im Einsatzland?
Wie hat die Bundesregierung auf die in der letzten Woche wieder bekräftigte Ankündigung des türkischen Präsidenten reagiert, wonach die Regierung ein Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe ins Parlament einbringen werde, er von einer Parlamentsmehrheit dafür überzeugt sei und er das Gesetz ratifizieren werde, da es nicht zähle, was der Westen sagt, und inwiefern hält die Bundesregierung im Falle der Einbringung eines solchen Gesetzentwurfs durch die türkische Regierung eine Initiative im Ministerkomitee des Europarates für geeignet, die darauf zielt, entsprechend Artikel 8 des Statuts des Europarates der Türkei aufgrund der schweren Verletzung von Artikel 3 des Statuts des Europarates vorläufig das Recht auf Vertretung abzusprechen?
Nach welcher Maßgabe (etwa mit Beschränkung auf Herkunftsländer oder Personengruppen) werden Daten von Asylsuchenden über das Bundesverwaltungsamt zur Feststellung von aufenthaltsrechtlichen Versagensgründen oder zur Prüfung von sonstigen Sicherheitsbedenken an den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt zum Zweck des „Sicherheitsabgleichs“ zukünftig automatisiert übermittelt (Bundestagsdrucksache 18/9765, und mit welchen einzelnen Datenbanken werden die Informationen im Regel- und im Einzelfall von den genannten Behörden bei vollständiger Funktionsfähigkeit einer automatisierten Datenübermittlung schließlich abgeglichen?
Welche konkreten Inhalte und Ziele hat ein Abkommen über die bilaterale Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, das der tunesische und der deutsche Innenminister jüngst unterzeichneten (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 26. September 2016) und das die Bereiche Sicherheit und Bekämpfung des internationalen Terrorismus, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, irreguläre Migration sowie Bevölkerungsschutz umfasst, und welche einzelnen Maßnahmen (außer die Einrichtung einer deutsch-tunesischen Arbeitsgruppe zur Sondierung von Schwerpunkten und Maßnahmen dieser Zusammenarbeit sowie im Aufbau eines sinnvollen direkten Informationsaustauschs) der entsprechenden Strukturen beider Länder (etwa zur Beschleunigung der Rückkehr „der illegal in Deutschland aufhältigen tunesischen“ Staatsangehörigen) werden im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit beider Länder begonnen oder geplant (bitte für den Zeitraum seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 21. Juli 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9262 angeben)?
In welcher Größenordnung waren die 100 000 von Facebook gelöschten Internetinhalte (Hassbotschaften, Beleidigungen etc.) nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich strafbar („Facebook nennt erstmals Zahl entfernter Hasskommentare“; ZEIT Online vom 26. September 2016), und zu wie vielen der 100 000 von Facebook gelöschten Internetinhalte haben deutsche Behörden, die „Meldestelle zur Entfernung von Internetinhalten“ bei Europol oder das „EU-InternetForum“ nach Kenntnis der Bundesregierung Nutzerinformationen zur Strafverfolgung rechtswidriger, illegaler Postings erhalten?