Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Welchen neueren Stand zur Verhandlung bzw. zum möglichen Abschluss eines Abkommens zur Polizeizusammenarbeit mit Ägypten kann die Bundesregierung mitteilen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3054), und inwiefern führen Behörden des Bundesministeriums des Innern (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz) im Rahmen einer Sicherheitszusammenarbeit Unterstützungsmaßnahmen, Schulungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. ähnliche Kooperationsformen durch (bitte auch etwaige Planungen oder Sondierungen mitteilen)?
Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen der Europäischen Kommission bzw. des Rates über die Weitergabe von auf Vorrat gespeicherten Fluggastdaten mit der mexikanischen Regierung bekannt, die gedroht hatte, ab dem 1. April 2015 europäische Airlines mit Strafzahlungen zu belegen, wenn jene die gewünschten Personendaten nicht vor jedem Flug an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln, die Frist aber nach Eingaben von mehreren Seiten auf den 1. Juli 2015 verschoben hat, da der EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos ein Verhandlungsmandat für ein EU-Mexiko-PNR-Abkommen (PNR: Passenger Name Record) in Aussicht stellte (The Wall Street Journal vom 1. April 2015; Mitteilung des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos vom 27. März 2015), und auf welche Weise bzw. mit welcher Intention ist die Bundesregierung selbst gegenüber den Ländern aktiv geworden, die eine Vorabübermittlung von PNR-Vorratsdaten fordern (wie im Artikel erwähnt: Mexiko, Südkorea, Argentinien, Brasilien, Neuseeland, Japan, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Russland)?
Welche neuen Ergebnisse kann die Bundesregierung nach einem Austausch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur neuen Europol-Meldestelle für unliebsame Internetinhalte mitteilen, der nach Kenntnis des Fragestellers am 20. April 2015stattgefunden hat (bitte die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015 offengebliebenen Details der bereits in elf Wochen startenden Einrichtung mitteilen: Ausgestaltung und Arbeitsweise der Meldestelle, beteiligte deutsche polizeiliche Stellen zur Zusammenarbeit mit der Meldestelle, Unterschied der Meldestelle zur bisherigen Arbeit von „Check the Web“, Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern), und welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu einem (trotz anderslautender Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015) nach meiner Kenntnis im Mai 2015 stattfindenden weiteren Treffen mit Internetdienstleistern zur Meldestelle für Internetinhalte mitteilen (bitte außer der Themensetzung auch die nach gegenwärtigem Stand Teilnehmenden benennen)?
Was ist der Bundesregierung über die Funktionsweise, die Beteiligten und den Zweck des Konzepts „Remote Split Operations“ der US-Luftwaffe bekannt, über dass diese nach Selbstauskunft den bewaffneten Drohnenkrieg abwickelt und in das demnach auch der deutsche Stützpunkt Ramstein eingebunden ist (http://www.defense.gov/dodcmsshare/briefingslide/339/090723-D-6570C-001.pdf) , und was ist der Bundesregierung darüber bekannt inwiefern jeglicher IT-Verkehr (auch die Kommunikation und Steuerung mit den Drohnen) hierzu über ein eigenes fiber-optisches Kabel abgewickelt wird (http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/598-muendliche-frage-zu-remot-split-operations-der-usaf)?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum im vergangenen Jahr durchgeführten Erwerb einer Softwarelizenz durch das Bundesministerium des Innern bei der Firma AGT mitteilen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 18/4296), wobei es sich nach meiner Einschätzung mutmaßlich um eine Überwachungssoftware handelt – bitte unter Angabe des Herstellers, Produktes, der Lieferbedingungen und des Kaufpreises –, und welche Angaben zu technischen Spezifikationen kann die Bundesregierung zum gelieferten Produkt machen – bitte unter Angabe des Betriebssystems überwachter IT-Systeme, Art des überwachten Datenverkehrs, Überwachung auch von verschlüsselten und anderen sensiblen Daten?
In welchem Umfang erhält die Bundeswehr tatsächlich „vom Bundesnachrichtendienst regelmäßig Millionen von abgehörten Daten“, die laut einem Medienbericht (Zeit Onlinevom 18. März 2015) Metadaten und Inhaltsdaten enthalten und mindestens solche Daten betreffen, die der Bundesnachrichtendienst, BND, in Einsatzländern der Bundeswehr erfasse und worüber eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung existiere, wonach Bundeswehr und BND „zum Schutz der deutschen Soldaten und Bediensteten in den Einsatzgebieten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eng zusammen“ arbeiten (bitte nach zahlenmäßigem Ausmaß und Häufigkeit beantworten), und inwiefern bzw. auf welcher Grundlage hält es die Bundesregierung für rechtlich unbedenklich, wenn vom BND nicht nur Metadaten, sondern auch Inhalte von Gesprächen und elektronischer Kommunikation weitergegeben werden, deren Verarbeitung im Artikel-10-Gesetz geregelt ist und das aus meiner Sicht keine Weitergabe an die Bundeswehr erlaubt?
Am 17. Juli 2014 wurde über der Ostukraine der Linienflug MH17 abgeschossen. Nach wie vor ist umstritten, welches Waffensystem dabei zum Einsatz kam und wer für den Absturz verantwortlich ist. Obwohl bislang keines der eingesetzten Untersuchungsteams dazu Feststellungen getroffen hat und Verantwortliche benennen konnte, melden sich immer wieder Regierungsvertreter, Vertreter von EU und NATO sowie Geheimdienstler mit Schuldzuweisungen zu Wort.
Drucksache Nr. 18/4299
Inwiefern sind bereits deutsche Militärausbilder (insbesondere Fallschirmspringer) in die Ukraine entsandt worden bzw. inwiefern wird eine solche Entsendung derzeit vorbereitet, und inwiefern treffen mir bekannte Aussagen von Vorgesetzten an Soldaten bezüglich Auslandseinsätzen im Jahre 2015 zu oder nicht zu, wonach diese sich ab Juli in einer so genannten 72-Stunden-Bereitschaft halten müssen, um im Falle eines Einsatzes in der Ukraine schnell dorthin verlegt werden zu können?
Welche Länder befinden sich derzeit auf einer Liste mit einer „Reihe von Drittstaaten“, die vom Bundespolizeipräsidium in Potsdam festgelegt wird und nach der die Bundespolizei bei allen ankommenden Flügen aus dieser Destination API-Daten (API – Advanced Passenger Information) aller jeweiligen Passagiere anfordert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 36 des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Plenarprotokoll 18/90), und mit welchen „anderen Sicherheitsbehörden“ sind die gegenwärtigen „Entscheidung[en] über die Aufnahme eines bestimmten Herkunftsflughafens“ unter Berücksichtigung von „Erkenntnisse[n] über unerlaubte Einreisen und unvorschriftsmäßig ausgewiesene Passagiere aus dem jeweiligen Drittstaat; Erkenntnisse[ n] über von dem jeweiligen Drittstaat ausgehende terroristische Risiken“ getroffen worden (sofern die Rolle der „anderen Sicherheitsbehörden“ nicht einzeln darstellbar ist, bitte angeben, in welchem Umfang bzw. nach welcher Maßgabe diese hierzu kontaktiert wurden)?
Welchen neuerlichen Stand kann die Bundesregierung zur seit zehn Monaten ausstehenden Beantwortung eines Fragenkataloges an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart am US-Drohnenkrieg mitteilen, an die das Auswärtige Amt laut unserer Nachfragen (Plenarprotokoll 18/ 45, Plenarprotokoll 18/65, Bundestagsdrucksache 18/2794, Plenarprotokoll 18/72, Bundestagsdrucksache 18/2938) angeblich zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“, dann „mit Nachdruck“ und mittlerweile „fortgesetzt eindringlich“ erinnern muss, obwohl die zuständige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, im Juli 2014 an eine Antwort „innerhalb weniger Wochen“ glaubte, und welche Fragenkataloge zu den Themen Inneres, Justiz und Außenbeziehungen (nicht nur zu „PRISM“) wurden seit dem Jahr 2012 von den USA überhaupt beantwortet bzw. nicht beantwortet (bitte hierzu aufführen, bei welcher Stelle der US-Regierung diese eingereicht worden waren)?