Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Was ist im Einzelnen damit gemeint, wenn die Bundesregierung in ihrer Digitalen Agenda unter der Überschrift „Mehr Sicherheit im Cyberraum“ davon spricht, im Bundeskriminalamt das Cybercrime Center weiter auszubauen und die Bearbeitung „phänomenübergreifender Internetaktivitäten“ zusammenzufassen, und auf welche konkrete Art und Weise soll auch die Bundespolizei, wie erwähnt, von einer „strategischen Neuausrichtung der Cyber-Sicherheitsarchitektur“ und einer „besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden in technischer und personeller Hinsicht“ im Bereich „Cybercrime, Cyberspionage und Cybersecurity“ profitieren (bitte auch hier die einzelnen Maßnahmen darstellen)?
Auf welche konkrete Weise bzw. mit welcher Hilfe bzw. welchen Hilfsmitteln hat die DFS Deutsche Flugsicherung (DFS) GmbH die Auswirkungen der vermutlich von NATO-Übungen verursachten Störsignale auf die von der DFS betriebenen Radaranlagen „eingehend technisch untersucht“ (Bundestagsdrucksache 18/3291), und welche der dabei gefundenen „technischen Charakteristika und die zeitliche Verteilung der Störsignale“ wurden nach Ende der Untersuchung bei der DFS an die Europäische Agentur für Flugsicherheit übermittelt (bitte die „technischen Charakteristika“ im Detail angeben)?
Inwiefern nutzen deutsche Behörden im Inoder Ausland die satellitengestützte Übermittlung von Sensordaten, wie dies kürzlich von Airbus Defence and Space als „Übermittlung missionskritischer Daten“ beschrieben wurde (Newsletter Verteidigung, Ausgabe 48/2014), zu polizeilichen, grenzpolizeilichen, geheimdienstlichen oder militärischen Zwecken (bitte die Einsatzformen, Hersteller und Produkte nennen), und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren selbst Erkenntnisse erlangt oder sogar mit der Airbus-Rüstungssparte erörtert, inwiefern die Firma in Saudi-Arabien und Rumänien Amtsträger oder andere Personen bestochen haben soll, damit diese Aufträge zur Lieferung von Überwachungstechnik für die Grenzsicherung einfädeln, wobei die Systeme (im Falle Rumäniens) bereits teilweise von der EU über PHARE-Projekte (PHARE – Gemeinschaftshilfeprogramm für die Länder Mittel- und Osteuropas) finanziert worden waren (Handelsblatt vom 19. Mai 2005, Stuttgarter Nachrichten vom 3. Dezember 2014)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich von Mobilitätspartnerschaften bzw. hierunter derzeit verhandelten Rückübernahme- und Visaerleichterungsverhandlungen mit Belarus und Tunesien bezüglich der anvisierten grenzpolizeilichen Zusammenarbeit, dem polizeilichen Datentausch und der Frage, inwiefern die Staaten überhaupt über ein Asylsystem verfügen, das es erlauben würde, Migrantinnen und Migranten aus Deutschland dorthin zurückzuschieben, und auf welche Weise arbeiten Polizeibehörden des Bundes jetzt schon mit den beiden Regierungen hinsichtlich der polizeilichen bzw. grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung (auch Ausbildung bzw. Austausch von Fachwissen) zusammen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fragestellers, dass Nazikollaborateure im Baltikum, die gegen Russland als Teil der Anti-Hitler-Koalition gekämpft haben, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, und in welchem Paragrafen der Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Rassismus und Xenophobie aus der Generalversammlung der Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) wird Personen, die sich für die baltische Unabhängigkeit von der Sowjetunion eingesetzt haben, „pauschal“ eine Verbindung mit den Verbrechen der Nationalsozialisten unterstellt, wie dies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 37, Plenarprotokoll 18/72, Anlage 21, behauptet?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die auch in Ermittlungsverfahren für die Bundesanwaltschaft bzw. das Bundeskriminalamt eingesetzte verdeckte Ermittlerin des Landeskriminalamts Hamburg „Iris Schneider“ auch im Ausland eingesetzt war bzw. entsprechende Reisen zur Aufrechterhaltung ihrer Legende unternahm – bitte jeweils den Einsatzzweck und -ort darstellen –, und inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich einwandfrei bzw. durch Einsatzregeln gedeckt, wenn verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler „taktische Liebesbeziehungen“ nicht nur zur konkreten Informationsgewinnung gegenüber Ziel- bzw. Kontaktpersonen einsetzen (meine schriftliche Frage, November 2014, auf Bundestagsdrucksache 18/3519), sondern auch mit deren Umfeld, um dadurch die Aufrechterhaltung einer Tarnidentität zu gewährleisten bzw. einer Enttarnung vorzubeugen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die im Zusammenhang mit der Performance „Europäischer Mauerfall“ von in- und ausländischen Polizeibehörden erhobenen bzw. getauschten Daten und Informationen in polizeilichen Informationssystemen gespeichert wurden bzw. immer noch werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage November 2014, Arbeitsnummer 11/36), und welchen Inhalt haben die Mitteilungen aus Bulgarien, Rumänien, Serbien, Ungarn, Griechenland und den Kosovo über die von den „dortigen Grenz-/Polizeibehörden“ jeweils „getroffene[n] Maßnahmen“?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich von „Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ aus den diesbezüglichen Aktivitäten des Bundeskriminalamtes – unter anderem Erhebung eines „Sachstand(es) zu möglichen Gefährdungsszenarien sowie (dem) Stand der RPAS-Technik“, Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“, Prüfung und Erprobung des Verfahrens „Jamming“ in Kooperation mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, Austausch zum Phänomen im European Network for the Protection of Public Figures, vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684 –, und auf welche technische Art und Weise werden Bundes- und Landesbehörden die „Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ im Bereich des Personen- und Objektschutzes nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig umsetzen – sofern technische Mittel eingesetzt werden, bitte Produkt und Hersteller benennen?
Wie hat sich die Bundesregierung in den Debatten auf EU-Ebene zur Abstimmung über eine unter anderem von Russland eingebrachten Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Rassismus und Xenophobie in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) positioniert, die zu dem Ergebnis führte, dass sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen enthielten, und inwiefern hat sie inhaltliche Verbesserungs- und Änderungsanträge an die Resolution befürwortet, beispielsweise um neben nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten auch andere Opfer rassistischer Gewalt, wie Menschen mit nicht heteronormativer sexueller Identität oder mit Behinderungen, einzubeziehen?