Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Frage: Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Kämpfe im Gazastreifen seit dem 7. Oktober 2023 getötet (www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/gaza-deutsche-familie-zivile-todesopfer-e652813/), und wird der Generalbundesanwalt Ermittlungen zu den Todesumständen nach dem Völkerstrafgesetzbuch aufnehmen (www.sueddeutsche.de/politik/gaza-krieg-justiz-bundesanwaltschaft-1.6321869)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann: Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine einstellige Zahl deutscher Staatsangehöriger durch die Kämpfe im Gazastreifen getötet wurde. Gesicherte Erkenntnisse, etwa in der Form von Sterbeurkunden oder sonstigen amtlichen Mitteilungen, liegen allerdings nicht vor. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof prüft in einem Beobachtungsvorgang, ob sich zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch ergeben.
Frage: Wie oft (im Durchschnitt pro Woche) führen die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt neben den durch den privaten Verein „Bundespressekonferenz e.V.“ organisierten und in seinem eigenen Haus dreimal pro Woche stattfindenden Regierungspressekonferenzen ihre Pressekonferenzen durch (bitte alle Pressekonferenzen im November 2023 innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Steffen Hebestreit (Sprecher der Bundesregierung): Im Folgenden werden als „Pressekonferenzen“ diejenigen Pressebegegnungen aufgeführt, bei denen eine Gelegenheit für Fragen von Journalistinnen und Journalisten vorgesehen war. Gemäß der Fragestellung sind nur die Pressekonferenzen aufgelistet, die von dem genannten Bundesministerium oder dem Bundeskanzleramt durchgeführt wurden - und nicht solche, die etwa auf Einladung eines anderen Bundesministeriums, der Staatskanzlei eines Bundeslandes oder eines Gastgebers/einer Gastgeberin bei Besuchen im Ausland erfolgt sind.
Die nachfolgenden Angaben ermöglichen daher keinen umfassenden Überblick über die jeweilige Pressearbeit eines Bundesministeriums oder des Bundeskanzleramtes. Sie beruhen zudem allein auf einer Durchsicht von Unterlagen und sind daher möglicherweise nicht vollständig.
Frage: Wie lange schon wird die Militärübung Eiskristall der Bundeswehr in Norwegen durchgeführt (bitte nach Jahren und Zeitraum aufschlüsseln), und mit welcher Zahl deutscher Soldatinnen und Soldaten hat die Bundeswehr in der Vergangenheit an Eiskristall teilgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Thomas Hitschler: EISKRISTALL ist eine Klimazonenausbildung zur Vorbereitung von Soldatinnen und Soldaten auf Einsätze und Übungen unter arktischen Witterungsbedingungen.
Die Ausbildung EISKRISTALL wird seit dem Jahr 2016 jährlich mit 150 bis 200 Soldatinnen und Soldaten in Norwegen durchgeführt.
Im Jahr 2019 ist die Ausbildung EISKRISTALL aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ausgefallen.
Frage: Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Listen mit den für einen Schengenvisum-Antrag erforderlichen Dokumenten für russische Staatsangehörige sich abhängig vom EU-Staat, bei welchem ein Schengenvisum beantragt wird, unterscheiden (vgl. die Liste mit erforderlichen Unterlagen des Visumantragszentrums für Deutschland www.visametric.com/storage/images/pages/files2/6481e15a2e167-2-VISIT-visiting-close-relatives-RUS.pdf und die Liste des Visumantragszentrums für Griechenland ru-gr.gvcworld.eu/sites/default/files/paragraph/files/memo_moscow_072022_ru.pdf), und wenn ja, warum (bitte begründen), und betrachtet die Bundesregierung die verschärften Visa-Bestimmungen gegenüber den russischen Staatsangehörigen als kollektive Strafmaßnahme für den Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine (siehe dazu www.nachdenkseiten.de/?p=107035)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann: Seit 2022 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 wurden 57.683 Visa zum kurzzeitigen Aufenthalt (C-Visa) an russische Staatsangehörige erteilt (2022: 42.141; 2023 bis Ende 3. Quartal: 15.542). In der Visastatistik des Auswärtigen Amts werden nur Anträge erfasst, die abschließend bearbeitet wurden. Die Zahl der seit 2018 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 bearbeiteten Anträge von russischen Staatsangehörigen ist der Tabelle in Anlage 1 VSnfD zu entnehmen. Bezüglich der Zahl der abgelehnten Visumanträge, die sich aus den erfragten Visumzahlen errechnen ließe, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht offen beantwortet werden kann. Die Abwägung des Interesses der Bundesregierung, die bilateralen Beziehungen nicht durch die Veröffentlichung der Information zu belasten mit dem Informationsinteresse des Bundestags ergibt, dass eine eingestufte Herausgabe der Ablehnungszahlen eine angemessene Lösung ist. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort vom 9. November 2023 auf die Kleine Anfrage 20/9236 der Fraktion DIE LINKE verwiesen.
Frage: Welche (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse (bzw. Schätzungen) hat die Bundesregierung über die Verluste (Gefallene, Vermisste und Verletzte) der Ukraine und Russlands seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022 und wie bewertet die Bundesregierung das ukrainische und russische Mobilisierungspotenzial vor dem Hintergrund der durch Außenministerin Annalena Baerbock zugesagten Unterstützung für weitere Gegenoffensiven (dpa vom 28. November 2023 14:57, "Baerbock sichert Ukraine Unterstützung bei neuen Gegenoffensiven zu")?
Antwort der Staatssekretärin Siemtje Möller: Über die Verluste der ukrainischen und russischen Streitkräfte seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung äußert sich nicht spekulativ zu Verlusten und Mobilisierungspotentialen.
Frage: Wie viele Anträge auf Erteilung von Visa zum kurzzeitigen Aufenthalt (C-Visa) wurden von russischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen seit 2018 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viele Visa zum kurzzeitigen Aufenthalt (C-Visa) wurden seit 2022 bis zum Ende dritten Quartals 2023 an russische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann: Seit 2022 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 wurden 57.683 Visa zum kurzzeitigen Aufenthalt (C-Visa) an russische Staatsangehörige erteilt (2022: 42.141; 2023 bis Ende 3. Quartal: 15.542). In der Visastatistik des Auswärtigen Amts werden nur Anträge erfasst, die abschließend bearbeitet wurden. Die Zahl der seit 2018 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 bearbeiteten Anträge von russischen Staatsangehörigen ist der Tabelle in Anlage 1 VSnfD zu entnehmen. Bezüglich der Zahl der abgelehnten Visumanträge, die sich aus den erfragten Visumzahlen errechnen ließe, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht offen beantwortet werden kann. Die Abwägung des Interesses der Bundesregierung, die bilateralen Beziehungen nicht durch die Veröffentlichung der Information zu belasten mit dem Informationsinteresse des Bundestags ergibt, dass eine eingestufte Herausgabe der Ablehnungszahlen eine angemessene Lösung ist. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort vom 9. November 2023 auf die Kleine Anfrage 20/9236 der Fraktion DIE LINKE verwiesen.
Frage von Andrej Hunko:
Ist der Bundesregierung das Vorgehen von ukrainischen Behörden, unter anderem des ukrainischen Geheimdienstes SBU, gegen den ukrainischen Politiker sowie Vorsitzenden der „Union der linken Kräfte“ Maxim Goldarb, wie deutsche und ukrainische Medien berichten (siehe dazu z.B. https://www.pravda.com.ua/rus/news/2023/10/19/7424841/ oder https://www.nachdenkseiten.de/?p=106250), bekannt, und zählt die Bundesregierung die Partei „Union der linken Kräfte“ (siehe https://sls.org.ua/), gegründet im Jahre 2007, zur politischen und gesellschaftlichen Opposition in der Ukraine?
Frage: Welche bilateralen und multilateralen Verträge oder sonstigen Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit der Türkei sind von einer Mitgliedschaft der Türkei im Europarat bzw. den Konventionen des Europarates abhängig (direkt oder indirekt, politisch und/oder rechtlich), und welche Verträge oder sonstigen Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Mitgliedschaft der Türkei im Europarat bzw. den Konventionen des Europarates abhängig (direkt oder indirekt, politisch und/oder rechtlich)?
Frage von Andrej Hunko:
Hat die Bunderegierung vor, der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 2519 (2023) "Examining the legitimacy and legality of the ad hominem term-limit waiver for the incumbent President of the Russian Federation" (siehe pace.coe.int/en/files/33150#trace-4) – darin insbesondere Punkt 8 – zu folgen, und damit Wladimir Putin nach Ablauf seiner derzeitigen Amtszeit als illegitim anzuerkennen und jeden Kontakt mit ihm abzubrechen, mit Ausnahme von Kontakten aus humanitären Gründen und in dem Bestreben, Frieden zu schaffen, und wenn ja, inwieweit?
Schriftliche Frage (eingereicht) zu russischen und deutschen militärischen Aktivitäten in der Arktis
Frage: Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden konkrete Hinweise (auch geheimdienstliche) auf eine tatsächlich bevorstehende militärische Invasion oder zumindest Invasionspläne bzw. -absichten seitens Russlands auf die zu Norwegen gehörende Inselgruppe Spitzbergen, wo "ein ähnliches Szenario wie seinerzeit auf der Krim" möglich wäre, und wenn ja, welche (siehe dazu "Die Achillesferse der NATO" in Loyal - Das Magazin für Sicherheitspolitik, Nr.7/8 2023, S. 15-16), und plant die Bundesregierung im Jahr 2024 die Übung Eiskristall durchzuführen, und wenn ja, bitte Umstände (wie Ort, Zeitraum, Truppenstärke und Kosten, vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7096) nennen?