Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Frage: Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Inhaftierung des ecuadorianischen Ex-Vizepräsidenten und deutschen Staatsbürgers Jorge Glas, der sich infolge der unter Verstoß gegen die durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen geregelte Unverletzlichkeit diplomatischer und konsularischer Räumlichkeiten vollzogenen Erstürmung der mexikanischen Botschaft in Ecuador und seiner Entführung seit dem 5. April 2024 in Haft befindet (siehe dazu www.spiegel.de/ausland/ecuador-ex-vizepraesident-jorge-glas-hat-die-deutsche-staatsbuergerschaft-a-6a71e824-8afc-4e3a-a242-1f822351dc90?sara_ref=re-xx-cp-sh sowie die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 20/11102) vorgenommen, und wenn ja, betrachtet die Bundesregierung die Inhaftierung als politisch motiviert (falls ja, bitte begründen, und wenn nein, warum nicht), und wird Jorge Glas seitens Deutschlands konsularisch betreut, und wenn ja, über welche Erkenntnisse zu seiner aktuellen Situation verfügt die Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?
Frage: Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob die vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj auf der Pressekonferenz "Ukraine 2024. Unabhängigkeit" am 27. August 2024 erwähnte Vereinbarung zwischen der Ukraine und Polen (siehe https://unn.ua/en/news/ukraine-has-agreements-with-poland-on-the-return-of-ukrainians-who-illegally-crossed-the-border-zelenskyy) hinsichtlich der Zurückweisung von ukrainischen männlichen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 60 Jahren, die die ukrainisch-polnische Grenze aus der ukrainischen Perspektive illegal überquert haben und auf dem polnischen Staatsgebiet weilen, durch Polen mit den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine vereinbar ist, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht, und folgen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell alle EU-Mitgliedsstaaten dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates?
Frage: Hatte die Bundesregierung im Vorfeld der Festnahme des Telegram-Gründers Pawel Durow am 24. August 2024 in der Nähe von Paris (s. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/telegram-chef-pawel-durow-wird-in-frankreich-festgenommen-19940610.html) Kenntnis von den durch französische Behörden durchgeführten Ermittlungen bzw. von dem vorliegenden Haftbefehl gegen den Unternehmer, und wenn ja, seit wann, und haben französische Behörden deutsche Bundesbehörden nach der Verhaftung von Pawel Durow in das laufende Ermittlungsverfahren einbezogen, auch angesichts des Interesses des Bundeskriminalamts an mutmaßlich strafbaren Inhalten des Messengerdienstes Telegram beispielsweise im vergangenen Jahr (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/telegram-justiz-101.html), und wenn ja, inwiefern?
Frage: Hat die Bundesregierung den Beitrag des ukrainischen Botschafters Oleksij Makejew zu der deutschen politischen Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit" auf der Plattform X, vormals Twitter (https://x.com/makeiev/status/1823975239207776378 am 15. August 2024 um 08:49 Uhr), zum Anlass genommen, eine Überprüfung nach Artikel 41 Absatz 1 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vorzunehmen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie wird sie ggf. darauf reagieren, und wenn nein, warum nicht?
Frage: Über welche Erkenntnisse zur aktuellen Situation des wegen angeblicher Rechtfertigung von Terrorismus zu fünf Jahren Strafkolonie verurteilten, international renommierten russischen Politologen und Publizisten Boris Kagarlitsky (www.rferl.org/a/russia-kagarlitsky-appeal-prison-sentence/32980113.html; siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 20/8575) verfügt die Bundesregierung, und bemüht sie sich um seine Freilassung, wie sie dies für die Freilassung auch von anderen russischen Staatsangehörigen im Rahmen des Gefangenenaustauschs mit Russland getan hat (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/gefangenenaustausch-russland-westen-haeftlinge-freigelassene-100.html), und wenn nein, warum nicht?
Frage:Wie viele Menschen in Gaza sind nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Hungersnot bedroht (washingtonpost.com vom 25. Juni 2024: "Half-million Gazans face ‘catastrophic’ hunger levels, U.N.-backed report says", www.washingtonpost.com/world/2024/06/25/israel-gaza-famine-palestinians-aid/), und leitet die Bundesregierung konkrete Maßnahmen aus den Empfehlungen des Famine Review Committees für "For Senior Decision Makers and Resource Partners" ab, und wenn ja, welche (siehe Seite 24, Famine Review Committee: Gaza Strip, June 2024; www.ipcinfo.org/fileadmin/user_upload/ipcinfo/docs/IPC_Famine_Review_Committee_Report_Gaza_June2024.pdf)?
Frage: Welche konkreten Ursachen hat nach Informationen der Bundesregierung die Lebensgefahr, unter welcher der Einsatz von UNRWA (Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge) und World Food Programme (Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen) in Gaza stattfindet (siehe https://x.com/auswaertigesamt/status/1805556638973149443), und welche Konfliktpartei hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Krankenhäuser in Gaza zerstört (siehe https://x.com/auswaertigesamt/status/1805735038329250247)?
Mündliche Frage (beantwortet) zur Ausbildung von Soldaten auf ukrainischem Staatsgebiet durch die EU
Frage: Lehnt die Bundesregierung die Ausbildung ukrainischer Soldaten auf ukrainischem Staatsgebiet im Rahmen der EU-Ausbildungsmission (EUMAM Ukraine) weiterhin ab (BR.de vom 9. Juni 2024: „Bundesregierung lehnt offenbar Pläne zu Ausbildung in Ukraine ab“, www.br.de/nachrichten/meldung/bundesregierung-lehnt-offenbar-plaene-zuausbildung-
in-ukraine-ab,30067f3b9), und gilt diese Ablehnung auch für eine Ausbildung ukrainischer Soldaten auf ukrainischem Staatsgebiet im Rahmen der NATO (Merkur.de vom 18. Mai 2024: „Trotz Veto aus Finnland: USA suchen nach Wegen für Nato-Ausbilder in der Ukraine“, www.merkur.de/politik/bodentruppen-nato-ausbilder-ukraine-kriegfinnland-usa-macron-estland-litauen-zr-93076677.html)?
Frage:Welche konkreten Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass bei dem Luftangriff der israelischen Streit-kräfte auf Rafah, wie von Regierungssprecher Steffen Hebestreit behauptet, "auf alle Fälle ein Fehler passiert" sei und es kein gezielter Angriff gewesen sein könne (www.zeit.de/politik/2024-05/israel-angriff-rafah-bundesregierung-reaktion), und welche weiteren Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), die verifiziert werden konnten, hat die Bundesregierung über den Luftangriff der israelischen Streitkräfte auf Rafah?
Frage: Kann die Bundesregierung detailliert darlegen, wie die von der Gates Foundation bereitgestellten 100 Mio. US-Dollar für nCoV-Projekte in die Laborunterstützung von Partnerländern wie Ruanda und Namibia im Rahmen des Zentrums für Internationalen Gesundheitsschutz (ZIG) einflossen und aus welchen Gründen diese Mittel bereits am 7. Februar 2020, also deutlich vor der Ausrufung der COVID-19-Pandemie bereitgestellt wurden (vgl. www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/COVID-19-Krisenstabsprotokolle_Download.pdf?__blob=publicationFile, hier Protokoll vom 07.02.2020, Seite 6)?