Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich von Mobilitätspartnerschaften bzw. hierunter derzeit verhandelten Rückübernahme- und Visaerleichterungsverhandlungen mit Belarus und Tunesien bezüglich der anvisierten grenzpolizeilichen Zusammenarbeit, dem polizeilichen Datentausch und der Frage, inwiefern die Staaten überhaupt über ein Asylsystem verfügen, das es erlauben würde, Migrantinnen und Migranten aus Deutschland dorthin zurückzuschieben, und auf welche Weise arbeiten Polizeibehörden des Bundes jetzt schon mit den beiden Regierungen hinsichtlich der polizeilichen bzw. grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung (auch Ausbildung bzw. Austausch von Fachwissen) zusammen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fragestellers, dass Nazikollaborateure im Baltikum, die gegen Russland als Teil der Anti-Hitler-Koalition gekämpft haben, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, und in welchem Paragrafen der Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Rassismus und Xenophobie aus der Generalversammlung der Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) wird Personen, die sich für die baltische Unabhängigkeit von der Sowjetunion eingesetzt haben, „pauschal“ eine Verbindung mit den Verbrechen der Nationalsozialisten unterstellt, wie dies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 37, Plenarprotokoll 18/72, Anlage 21, behauptet?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die auch in Ermittlungsverfahren für die Bundesanwaltschaft bzw. das Bundeskriminalamt eingesetzte verdeckte Ermittlerin des Landeskriminalamts Hamburg „Iris Schneider“ auch im Ausland eingesetzt war bzw. entsprechende Reisen zur Aufrechterhaltung ihrer Legende unternahm – bitte jeweils den Einsatzzweck und -ort darstellen –, und inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich einwandfrei bzw. durch Einsatzregeln gedeckt, wenn verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler „taktische Liebesbeziehungen“ nicht nur zur konkreten Informationsgewinnung gegenüber Ziel- bzw. Kontaktpersonen einsetzen (meine schriftliche Frage, November 2014, auf Bundestagsdrucksache 18/3519), sondern auch mit deren Umfeld, um dadurch die Aufrechterhaltung einer Tarnidentität zu gewährleisten bzw. einer Enttarnung vorzubeugen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die im Zusammenhang mit der Performance „Europäischer Mauerfall“ von in- und ausländischen Polizeibehörden erhobenen bzw. getauschten Daten und Informationen in polizeilichen Informationssystemen gespeichert wurden bzw. immer noch werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage November 2014, Arbeitsnummer 11/36), und welchen Inhalt haben die Mitteilungen aus Bulgarien, Rumänien, Serbien, Ungarn, Griechenland und den Kosovo über die von den „dortigen Grenz-/Polizeibehörden“ jeweils „getroffene[n] Maßnahmen“?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich von „Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ aus den diesbezüglichen Aktivitäten des Bundeskriminalamtes – unter anderem Erhebung eines „Sachstand(es) zu möglichen Gefährdungsszenarien sowie (dem) Stand der RPAS-Technik“, Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“, Prüfung und Erprobung des Verfahrens „Jamming“ in Kooperation mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, Austausch zum Phänomen im European Network for the Protection of Public Figures, vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684 –, und auf welche technische Art und Weise werden Bundes- und Landesbehörden die „Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ im Bereich des Personen- und Objektschutzes nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig umsetzen – sofern technische Mittel eingesetzt werden, bitte Produkt und Hersteller benennen?
Wie hat sich die Bundesregierung in den Debatten auf EU-Ebene zur Abstimmung über eine unter anderem von Russland eingebrachten Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Rassismus und Xenophobie in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) positioniert, die zu dem Ergebnis führte, dass sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen enthielten, und inwiefern hat sie inhaltliche Verbesserungs- und Änderungsanträge an die Resolution befürwortet, beispielsweise um neben nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten auch andere Opfer rassistischer Gewalt, wie Menschen mit nicht heteronormativer sexueller Identität oder mit Behinderungen, einzubeziehen?
Inwiefern haben Bundesbehörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) jemals erwogen oder sogar in die Tat umgesetzt, so genannte Zero Day Exploits oder ähnliche Informationen über Schwachstellen in Softwareprodukten auf legalen oder nicht legalen Wegen anzukaufen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und dadurch eigene Staatsangehörige zu schützen bzw., wie bei „Steuer-CDs“, Nachteile anderer Bundesbehörden abzuwenden (FAZ vom 24. Februar 2014), und inwiefern treffen Berichte zu, wonach der Bundesnachrichtendienst (BND) solche „Zero Day Exploits“ bereits gekauft hat oder kaufen will, diese aber nicht zu einem solchen Schutz der IT-Infrastruktur anderer Behörden oder eigener Staatsangehöriger veröffentlichen möchte (SPIEGEL ONLINE vom 9. November 2014)?
Mit welchem Inhalt haben Bundesbehörden im Vorfeld der Performance „Erster Europäischer Mauerfall“ des Zentrums für Politische Schönheit Sicherheitsbehörden im In- und Ausland kontaktiert (siehe hierzu exemplarisch taz.die tageszeitung vom 8. November 2014 sowie eine deutschsprachige Mitteilung des bulgarischen Innenministeriums, und welchen entsprechenden Kontakt hatten Bundesbehörden mit Sicherheitsbehörden im In- und Ausland während der Aktion bis zur Rückkehr der Beteiligten (bitte für jeden Vorgang die jeweils beteiligten Dienststellen bzw., sofern ebenfalls bedient, die benutzten Kanäle, etwa das Netzwerk von Verbindungsbeamtinnen und -beamten oder die Police Working Group of Terrorism, angeben)?
Welche konkreten inhaltlichen Angaben kann die Bundesregierung hinsichtlich der auf dem Treffen der G-6-Innenminister mit US-Ministern in Paris besprochenen „Weiterentwicklung europäischer Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Thema ,Foreign Fighters‘ sowie die damit einhergehende Frage hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens gegen die Radikalisierung durch das Internet“ machen (Mitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 6. November 2014; bitte angeben, welches „gemeinsame Vorgehen“ verabredet wurde und wer für welche Vorhaben verantwortlich zeichnet), und welche ähnlichen Verabredungen wurden auf einem „Arbeitstreffen“ von Innenministern aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg zu „terroristischen Onlineaktivitäten“ getroffen, über das bislang nach einer Mitteilung des Innenministeriums von Österreich vom 27. Oktober 2014 nur bekannt ist, dass ein „Workshop zur Erarbeitung von Präventionsvideos“ geplant ist und die österreichische Innenministerin veranlasste, mit dem Internetkonzern Google zu erörtern, wie „terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet genommen werden [können], um keinen Keim zu säen“?
Wie ist der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die Ratifizierung der Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine, Moldawien bzw. Georgien, und welche Untersuchungen über die Auswirkungen der Abkommen in den drei Ländern – insbesondere über wirtschaftliche und soziale Aspekte sowie die Gefahr von Deindustrialisierungsprozessen – liegen der Bundesregierung vor, um die Konsequenzen der Anwendung bewerten zu können?