Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Welche verschiedenen auf europäischer Ebene begleitend zum Mittelmeerlagezentrum JOT Mare bei Europol durch die Agentur Frontex initiierten Projekte, die eine Überwachung des Handels mit und der Nutzung von verdächtigen Schiffen zum Inhalt haben, sind auf Bundestagsdrucksache 18/5048 angesprochen – bitte Inhalt und Teilnehmende jeweils kurz skizzieren –, und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern von ihr an Frontex ausgeliehene „Debriefer“ bzw. bei Europol an „speziell geschulte(n) Überwachungs- und Vernehmungsgruppen“ (Ratsdokument 9345/15) teilnehmende deutsche Polizisten vor den Befragungen bzw. Verhören Geflüchteter diesen gegenüber ausreichend deutlich machen, dass jede Aussage über Fluchtrouten, Transportmittel, bezahlte Gelder oder beteiligte Fluchthelfer verweigert werden kann, ohne dass den Befragten bzw. Verhörten im Asylverfahren Nachteile entstehen?
Welche Aufträge zur Musterprüfung, Unterstützung im Rahmen einer möglichen Musterprüfung oder Bewertung der Risiken für die Muster- und Verkehrszulassung bestimmter Drohnen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vergeben (bitte die durchführenden Firmen, den Auftragstitel sowie die jeweils zu prüfende Drohne benennen), und welche wesentlichen Ergebnisse kann die Bundesregierung zu den einzelnen Studien bzw. Prüfungen mitteilen?
Was ist der Bundesregierung hinsichtlich des NATO-Manövers „Unified Vision“ durch die Entsendung eines als Pilot und Fluglehrer der Drohnen Euro Hawk und Global Hawk sowie die Bedienung und Überwachung von deren Sensorik qualifizierten Offiziers als nationaler Beobachter in die Missionskontrollstation in der US Air Force Base in Beale (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1794) darüber bekannt, über welche zivilen oder militärischen Datenverbindungen – etwa fiberoptische Kabel, Satelliten, Relaisstationen – die Flüge der Drohne Global Hawk von Sigonella nach Norwegen von den USA aus gesteuert bzw. auch die Daten der Überwachungssensorik übermittelt wurden – bitte die Standorte etwaiger Relaisstationen angeben –, und welche weiteren Relaisstationen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Europa, über die jene im Rahmen des NATO-Manövers durchgeführten Flüge der Global Hawk – etwa bei einem Ausfall der für „Unified Vision“ genutzten Verbindung – hätten gesteuert und ausgewertet werden können?
Wie vielen Abgeordneten der russischen Staatsduma bzw. Mitgliedern des russischen Föderationsrats wurde seit Beginn der Ukraine-Krise Ende 2013 die Einreise nach Deutschland verweigert (bitte angeben, aus welchen Gründen), und gegen wie viele Abgeordnete der russischen Staatsduma bzw. Mitglieder des russischen Föderationsrats bestehen aktuell Einreiseverbote nach Deutschland?
Welche Beiträge zur Unterstützung polizeilicher, grenzpolizeilicher oder militärischer Strukturen erbringen Bundesbehörden zur Umsetzung des regionalen Aktionsplans für die Sahelzone 2015–2020 (Ratsdok. 7823/15, bitte die einzelnen Maßnahmen den begünstigten Ländern zuordnen), und über welche Details kann die Bundesregierung zur Umsetzung der Maßnahmen berichten?
Für welche Zwecke wurde das vom Bundeskriminalamt für den Einsatz bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt vermittelte Europol-„Mobile Office“ genutzt bzw. für welche Zwecke war es auch ohne eine schließliche Nutzung angefragt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4820), und welche erläuternden Angaben kann die Bundesregierung zu den nach einem Unterstützungsersuchen des Hessischen Landeskriminalamts erfolgten Abfragen oder Zulieferungen einschlägiger Europol-Datenbanken bzw. sonstiger in Anspruch genommener Dienste der Polizeiagentur machen?
Mit welchem Ergebnis sind die „Detailfragen“ zu Mandat und rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes zweier Schiffe der Deutschen Marine im Mittelmeer mittlerweile geklärt, was von einem Sprecher des Bundesministeriums des Innern in der Bundespressekonferenz vom 4. Mai 2015 spätestens für das Eintreffen der Schiffe am 7. Mai 2015 im Einsatzgebiet angekündigt, laut der Bundesregierung aber noch am 6. Mai 2015 damit beauskunftet wurde, „Modalitäten und Unterstellungsverhältnisse(n)“ würden immer noch „geprüft“ (Antwort auf meine schriftliche Frage im Monat April 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4908), und welche Gespräche bzw. Verhandlungen führt die Bundesregierung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Regierungen Tunesiens oder Ägyptens, der NATO oder der Europäischen Union hinsichtlich der Frage, auf welche Weise die Bundeswehr mit militärischen Mitteln in Hoheitsgewässern der nordafrikanischen Staaten Libyen, Ägypten oder Tunesien tätig werden könnte, um dort etwa Boote oder sogar Schiffe zu zerstören?
Mit welcher Ausrüstung, welchen Fahrzeugen bzw. welchem Personal will die Bundesregierung die gemeinsamen EU-Operationen zur Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer nach gegenwärtigem Stand unterstützen (bitte Zahl, Typ und Name etwaiger Schiffe bzw. Luftfahrzeuge sowie die Zahl der nach Italien und Griechenland entsandten „Asylexperten“ angeben; http://www.statewatch.org/news/2015/apr/eu-med-crisis-military-ms-pledges.pdf), und welche Unterstützung (Ausrüstung, Fahrzeuge, Personal) ist bereits unterwegs?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer geplanten umfangreichen Polizeikooperation mit Ägypten auch im Bereich der Verhinderung unerwünschter Migration (meine schriftliche Frage 3/183) aus Berichten, wonach das ägyptische Strafgesetzbuch dahin gehend geändert werden könnte, dass mit der Todesstrafe bestraft werden kann, wer für das Ertrinkenlassen einer anderen Person verantwortlich gemacht wird (The Cairo Post vom 26. April 2015), und welche Details kann die Bundesregierung zum Termin und Programm des Staatsbesuchs des ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah el-Sisi in Deutschland mitteilen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Geheimdienstkooperation mit den USA aus der am 23. April 2015 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates fast einstimmig verabschiedeten Resolution zu Einsätzen bewaffneter Drohnen, in der die Mitgliedstaaten und Beobachter des Europarates aufgerufen werden, „gezielte Tötungen“ der USA nicht durch Informationsweitergabe zu unterstützen bzw. diese Politik der Geheimdienstkooperation zu überprüfen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der US-Relaisstation in Ramstein aus der Resolution, die auch das Gewährenlassen des Betriebs von Sendeanlagen für die Steuerung völkerrechtswidriger US-Drohnenangriffe über Kontinente hinweg kritisiert und ein Artikel-52-Verfahren im Rahmen der Menschenrechtskonvention vorschlägt, um Berichte anzufordern, ob Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland durch eine derartige Unterstützung der USA das Recht auf Leben verletzen?