Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Inwiefern hat die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit den Verpflichtungen Deutschlands aus internationalen Konventionen, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Sozialcharta (ESC) oder entsprechenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), juristisch geprüft, und welche Konsequenzen hat sie gegebenenfalls daraus gezogen, dass der Europäische Ausschuss für soziale Rechte in seinen Schlussfolgerungen die Nichtkonformität der deutschen Rechtslage mit der ESC festgestellt hat, da die Bedingungen für die Gründung einer Gewerkschaft, die zu einem Streik aufrufen kann, eine exzessive Beschränkung des Streikrechts darstellen (Conclusions XIX-3 (2010), S. 14 vom Dezember 2010)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Inhalt und das Zustandekommen einer „schwarzen Liste“ der ukrainischen Behörden, auf der Medienberichten zufolge über 500 Menschen stehen, die in der Ukraine als „unerwünschte Personen“ eingestuft sind (www.spiegel.de/panorama/leute/ukrainegerard-depardieu-auf-schwarzer-liste-a- 1044898.html), und welche deutschen Staatsbürger stehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf der genannten Liste?
Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch Gespräche mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/5596), mit anderen Angehörigen der Regierung in Ankara oder auch durch Auswertung diplomatischer und geheimdienstlicher Quellen dazu gewinnen können, inwiefern die Türkei im Zusammenhang mit den Kämpfen zwischen Daesh bzw. IS (Islamischer Staat) und kurdischen Einheiten bzw. der PYD (Partiya Yekitîya Demokrat) oder dem jüngsten Anschag des IS auf ein Kulturzentrum in der türkischen Stadt Suruç erwägt, in syrisches Territorium vorzudringen, und inwiefern würde die Bundesregierung bei einer völkerrechtswidrigen Intervention in Syrien in diesem Zusammenhang militärische Konsequenzen wie den Abzug der deutschen, an der Grenze zu Syrien stationierten Patriot-Raketen aus der Türkei ziehen oder hat dies sogar bereits erwogen?
Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung über Art und Umfang der von der Firma T-Systems an das Bundesministerium des Innern verkauften bzw. dort betreuten (grenz)polizeilichen Informations- oder Überwachungssysteme machen (bitte dazu den Namen, den Einsatzzweck und den Zeitpunkt der Einführung angeben), und was ist der Bundesregierung über die Einbindung der Firma bzw. ihrer Produkte in den Aufbau oder Betrieb europäischer (grenz)polizeilicher Informationsoder Überwachungssysteme wie zum Beispiel EUROSUR, SIS II, EURODAC, VIS, „Smart Borders“ oder Datenbanken der Agenturen Europol und FRONTEX bekannt?
Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zu Art und Anzahl von „Battle Damage Assessments“ (BDAs) zur Zielkontrolle nach Drohneneinsätzen, die von der Bundeswehr im Rahmen der ISAF-Mission (ISAF – Internationale Sicherheitsunterstützungsgruppe) in Afghanistan angefordert wurden, machen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13381), und welche Angaben enthalten diese BDAs für den jeweiligen Waffeneinsatz nach deutscher Anforderung hinsichtlich der Steuerung und Navigation der eingesetzten Drohnen, etwa zum Standort der Piloten, zur Datenübermittlung über Relaisstationen oder zur Beteiligung weiterer Drohnen an den jeweiligen Einsätzen?
Was kann die Bundesregierung über Art und Umfang von kombinierten Abfragen der INPOL-Datenbank und des Europol-Informationssystems (EIS) in den Jahren 2013 bis 2015 erläutern, die in der Zeitschrift „Kriminalistik“ (Ausgabe 10/2014) als „INPOL-EISAbfrage“ beschrieben wird und demnach „automatisch einen Cross-Check mit dem Gesamtdatenbestand des EIS“ vornimmt und im Suchergebnis nicht nur den betreffenden Datenbestand aller angeschlossenen Länder anzeigt, sondern auch den Bestand der derzeit 23 Focal Points bei Europol, und inwiefern oder unter welchen Umständen werden bei diesen Abfragen auch grenzpolizeiliche Datenbanken wie „SIS II“, „10.4“ und „ERES“ abgefragt (bitte auch erläutern, worum es sich bei den Systemen „10.4“ und „ERES“ genau handelt)?
Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufgespürten IMSI-Catcher (IMSI -- International Mobile Subscriber Identity) bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt (verringert oder vermehrt, bitte Größenordnung angeben), und in welchen Fällen konnten die Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden (bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)?
Welche weiteren der „Pflege von partnerschaftlichen Beziehungen“ und der „gesetzlichen Auftragserfüllung“ dienenden und „zentral organisierten Großveranstaltungen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste“ hat die Bundesregierung ähnlich wie die jährliche Bewirtung auf dem Oktoberfest seit dem Jahr 2005 durchgeführt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 24, Anlage 20, Plenarprotokoll 18/111), und anlässlich welcher Gelegenheiten haben diese „auf Gegenseitigkeit“ beruhenden Einladungen bereits zu Gegenbesuchen des Bundesnachrichtendienstes auf ähnlichen „Großveranstaltungen“ von „Vertretern ausländischer Nachrichtendienste“ geführt (bitte Termin und Ort dieser Veranstaltungen benennen)?
Welche Änderungen haben sich bezüglich der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes, BKA, und der Bundespolizei mit ägyptischen Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4915 ergeben (bitte angeben, ob die Kooperationen „Expertenaustausch auf Fachebene“ [Frage 8], Treffen der Staatsschutz-Abteilungsleiter von National Security Sector, NSS, und BKA zum Thema „Terrorismusbekämpfung“ [Frage 12], Schulungen zur Urkunden- und Dokumentensicherheit und zu Grenzkontrolle und Rückführungen [Frage 20], Schulungsmaßnahme zum Thema Luftsicherheitskontrolle [Frage 21] sowie „Hospitation von Vertretern des ägyptischen National Security Sectors bei der Absicherung von einem Fußballspiel“ [Frage 23] stattgefunden haben bzw. verschoben, gestrichen oder ersetzt wurden), und welchen Stand haben die Verhandlungen über ein polizeiliches Sicherheitsabkommen mit Ägypten (bitte angeben, wann es nach derzeitigem Stand unterzeichnet und bzw. oder dem Deutschen Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden soll)?
Inwiefern hat die Bundesregierung eine Position zur von der Ukraine erklärten Abweichung (http://iportal.rada.gov.ua/en/news/page/news/News/110107.html) von Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit –, Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren –, Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – sowie Artikel 13 – Recht auf eine wirksame Beschwerde – der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK, hinsichtlich der Frage, inwiefern die Bestimmungen des Artikels 15 Absatz 1 EMRK erfüllt sind, der als Voraussetzung für die Abweichung eine Bedrohung durch Krieg oder einen öffentlichen Notstand verlangt und festlegt, dass die Abweichungen von den Verpflichtungen in der Lage unbedingt erforderlich sein müssen, und inwiefern wird sie das Problem der Abweichung von Verpflichtungen aus der EMRK durch die Ukraine im Ministerkomitee des Europarates thematisieren?