Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufgespürten IMSI-Catcher (IMSI -- International Mobile Subscriber Identity) bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt (verringert oder vermehrt, bitte Größenordnung angeben), und in welchen Fällen konnten die Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden (bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)?
Welche weiteren der „Pflege von partnerschaftlichen Beziehungen“ und der „gesetzlichen Auftragserfüllung“ dienenden und „zentral organisierten Großveranstaltungen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste“ hat die Bundesregierung ähnlich wie die jährliche Bewirtung auf dem Oktoberfest seit dem Jahr 2005 durchgeführt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 24, Anlage 20, Plenarprotokoll 18/111), und anlässlich welcher Gelegenheiten haben diese „auf Gegenseitigkeit“ beruhenden Einladungen bereits zu Gegenbesuchen des Bundesnachrichtendienstes auf ähnlichen „Großveranstaltungen“ von „Vertretern ausländischer Nachrichtendienste“ geführt (bitte Termin und Ort dieser Veranstaltungen benennen)?
Welche Änderungen haben sich bezüglich der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes, BKA, und der Bundespolizei mit ägyptischen Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4915 ergeben (bitte angeben, ob die Kooperationen „Expertenaustausch auf Fachebene“ [Frage 8], Treffen der Staatsschutz-Abteilungsleiter von National Security Sector, NSS, und BKA zum Thema „Terrorismusbekämpfung“ [Frage 12], Schulungen zur Urkunden- und Dokumentensicherheit und zu Grenzkontrolle und Rückführungen [Frage 20], Schulungsmaßnahme zum Thema Luftsicherheitskontrolle [Frage 21] sowie „Hospitation von Vertretern des ägyptischen National Security Sectors bei der Absicherung von einem Fußballspiel“ [Frage 23] stattgefunden haben bzw. verschoben, gestrichen oder ersetzt wurden), und welchen Stand haben die Verhandlungen über ein polizeiliches Sicherheitsabkommen mit Ägypten (bitte angeben, wann es nach derzeitigem Stand unterzeichnet und bzw. oder dem Deutschen Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden soll)?
Inwiefern hat die Bundesregierung eine Position zur von der Ukraine erklärten Abweichung (http://iportal.rada.gov.ua/en/news/page/news/News/110107.html) von Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit –, Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren –, Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – sowie Artikel 13 – Recht auf eine wirksame Beschwerde – der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK, hinsichtlich der Frage, inwiefern die Bestimmungen des Artikels 15 Absatz 1 EMRK erfüllt sind, der als Voraussetzung für die Abweichung eine Bedrohung durch Krieg oder einen öffentlichen Notstand verlangt und festlegt, dass die Abweichungen von den Verpflichtungen in der Lage unbedingt erforderlich sein müssen, und inwiefern wird sie das Problem der Abweichung von Verpflichtungen aus der EMRK durch die Ukraine im Ministerkomitee des Europarates thematisieren?
Welche verschiedenen auf europäischer Ebene begleitend zum Mittelmeerlagezentrum JOT Mare bei Europol durch die Agentur Frontex initiierten Projekte, die eine Überwachung des Handels mit und der Nutzung von verdächtigen Schiffen zum Inhalt haben, sind auf Bundestagsdrucksache 18/5048 angesprochen – bitte Inhalt und Teilnehmende jeweils kurz skizzieren –, und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern von ihr an Frontex ausgeliehene „Debriefer“ bzw. bei Europol an „speziell geschulte(n) Überwachungs- und Vernehmungsgruppen“ (Ratsdokument 9345/15) teilnehmende deutsche Polizisten vor den Befragungen bzw. Verhören Geflüchteter diesen gegenüber ausreichend deutlich machen, dass jede Aussage über Fluchtrouten, Transportmittel, bezahlte Gelder oder beteiligte Fluchthelfer verweigert werden kann, ohne dass den Befragten bzw. Verhörten im Asylverfahren Nachteile entstehen?
Welche Aufträge zur Musterprüfung, Unterstützung im Rahmen einer möglichen Musterprüfung oder Bewertung der Risiken für die Muster- und Verkehrszulassung bestimmter Drohnen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vergeben (bitte die durchführenden Firmen, den Auftragstitel sowie die jeweils zu prüfende Drohne benennen), und welche wesentlichen Ergebnisse kann die Bundesregierung zu den einzelnen Studien bzw. Prüfungen mitteilen?
Was ist der Bundesregierung hinsichtlich des NATO-Manövers „Unified Vision“ durch die Entsendung eines als Pilot und Fluglehrer der Drohnen Euro Hawk und Global Hawk sowie die Bedienung und Überwachung von deren Sensorik qualifizierten Offiziers als nationaler Beobachter in die Missionskontrollstation in der US Air Force Base in Beale (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1794) darüber bekannt, über welche zivilen oder militärischen Datenverbindungen – etwa fiberoptische Kabel, Satelliten, Relaisstationen – die Flüge der Drohne Global Hawk von Sigonella nach Norwegen von den USA aus gesteuert bzw. auch die Daten der Überwachungssensorik übermittelt wurden – bitte die Standorte etwaiger Relaisstationen angeben –, und welche weiteren Relaisstationen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Europa, über die jene im Rahmen des NATO-Manövers durchgeführten Flüge der Global Hawk – etwa bei einem Ausfall der für „Unified Vision“ genutzten Verbindung – hätten gesteuert und ausgewertet werden können?
Wie vielen Abgeordneten der russischen Staatsduma bzw. Mitgliedern des russischen Föderationsrats wurde seit Beginn der Ukraine-Krise Ende 2013 die Einreise nach Deutschland verweigert (bitte angeben, aus welchen Gründen), und gegen wie viele Abgeordnete der russischen Staatsduma bzw. Mitglieder des russischen Föderationsrats bestehen aktuell Einreiseverbote nach Deutschland?
Welche Beiträge zur Unterstützung polizeilicher, grenzpolizeilicher oder militärischer Strukturen erbringen Bundesbehörden zur Umsetzung des regionalen Aktionsplans für die Sahelzone 2015–2020 (Ratsdok. 7823/15, bitte die einzelnen Maßnahmen den begünstigten Ländern zuordnen), und über welche Details kann die Bundesregierung zur Umsetzung der Maßnahmen berichten?
Für welche Zwecke wurde das vom Bundeskriminalamt für den Einsatz bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt vermittelte Europol-„Mobile Office“ genutzt bzw. für welche Zwecke war es auch ohne eine schließliche Nutzung angefragt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4820), und welche erläuternden Angaben kann die Bundesregierung zu den nach einem Unterstützungsersuchen des Hessischen Landeskriminalamts erfolgten Abfragen oder Zulieferungen einschlägiger Europol-Datenbanken bzw. sonstiger in Anspruch genommener Dienste der Polizeiagentur machen?