Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Inwiefern sind bereits deutsche Militärausbilder (insbesondere Fallschirmspringer) in die Ukraine entsandt worden bzw. inwiefern wird eine solche Entsendung derzeit vorbereitet, und inwiefern treffen mir bekannte Aussagen von Vorgesetzten an Soldaten bezüglich Auslandseinsätzen im Jahre 2015 zu oder nicht zu, wonach diese sich ab Juli in einer so genannten 72-Stunden-Bereitschaft halten müssen, um im Falle eines Einsatzes in der Ukraine schnell dorthin verlegt werden zu können?
Welche Länder befinden sich derzeit auf einer Liste mit einer „Reihe von Drittstaaten“, die vom Bundespolizeipräsidium in Potsdam festgelegt wird und nach der die Bundespolizei bei allen ankommenden Flügen aus dieser Destination API-Daten (API – Advanced Passenger Information) aller jeweiligen Passagiere anfordert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 36 des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Plenarprotokoll 18/90), und mit welchen „anderen Sicherheitsbehörden“ sind die gegenwärtigen „Entscheidung[en] über die Aufnahme eines bestimmten Herkunftsflughafens“ unter Berücksichtigung von „Erkenntnisse[n] über unerlaubte Einreisen und unvorschriftsmäßig ausgewiesene Passagiere aus dem jeweiligen Drittstaat; Erkenntnisse[ n] über von dem jeweiligen Drittstaat ausgehende terroristische Risiken“ getroffen worden (sofern die Rolle der „anderen Sicherheitsbehörden“ nicht einzeln darstellbar ist, bitte angeben, in welchem Umfang bzw. nach welcher Maßgabe diese hierzu kontaktiert wurden)?
Wann sollen nach gegenwärtigem Stand die beiden Berichte bzw. Bewertungen zur Gefährdung und Abwehr von Drohnen vorliegen, die in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und in einer Bund-Länder-Projektgruppe zur „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ erarbeitet werden (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3608 und auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und bei bzw. mit welchen Firmen oder Behörden wurde vom Bundeskriminalamt der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ und Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ erhoben bzw. Marktsichtungen vorgenommen?
Welche Schlussfolgerungen zur Gefahrenabwehr im Luftverkehr zieht die Bundesregierung aus dem seit Dezember 2014 vorliegenden, aber von der Kommission unveröffentlichten Bericht „Detection losses in Central Europe on the 5th and 10th of June 2014“ zu Störungen der zivilen Flugsicherung im gesamten östlichen Alpenraum durch eine unbekannte externe Störquelle zivilen oder militärischen Ursprungs, und welche weiteren Anstrengungen unternehmen deutsche oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch österreichische Behörden, um die Ursache für weiterhin auftretende Störungen zu beseitigen oder wenigstens aufzuklären?
Welchen neuerlichen Stand kann die Bundesregierung zur seit zehn Monaten ausstehenden Beantwortung eines Fragenkataloges an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart am US-Drohnenkrieg mitteilen, an die das Auswärtige Amt laut unserer Nachfragen (Plenarprotokoll 18/ 45, Plenarprotokoll 18/65, Bundestagsdrucksache 18/2794, Plenarprotokoll 18/72, Bundestagsdrucksache 18/2938) angeblich zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“, dann „mit Nachdruck“ und mittlerweile „fortgesetzt eindringlich“ erinnern muss, obwohl die zuständige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, im Juli 2014 an eine Antwort „innerhalb weniger Wochen“ glaubte, und welche Fragenkataloge zu den Themen Inneres, Justiz und Außenbeziehungen (nicht nur zu „PRISM“) wurden seit dem Jahr 2012 von den USA überhaupt beantwortet bzw. nicht beantwortet (bitte hierzu aufführen, bei welcher Stelle der US-Regierung diese eingereicht worden waren)?
Wie groß war der deutsche Anteil an den bisherigen Finanzhilfen für die Ukraine nach dem Umsturz in Kiew vom 22. Februar 2014 – bitte in Euro angeben –, und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, mit ihrem Anteil der Haushaltsunterstützung effektiv den Krieg gegen die ukrainischen Bürger in der Ostukraine finanziell zu unterstützen?
Inwiefern haben sich Vertreter der Bundesregierung gegen den von EU-Kommissar Pierre Moscovici vorgetragenen Entwurf für eine gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe, den die griechische Regierung als Gesprächsgrundlage für das Euro-Gruppen-Treffen akzeptiert hatte, ausgesprochen, und wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Euro-Gruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem in der Entscheidung unterstützt, kurzfristig einen anderen Entwurf für eine gemeinsame Erklärung für das Euro-Gruppen-Treffen vorzulegen, was nach Angaben der griechischen Seite (www.nachdenkseiten.de/?p=25090) dazu führte, dass keine Einigung erreicht werden konnte?
Wann wird die Bundeswehr nach derzeitigem Stand ihre Beschaffungsentscheidung für MALE-Drohnen (MALE – Medium Altitude Long Endurance) der Luftwaffe fällen bzw. inwiefern ist eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Vorlage und Bewertung von Lösungsvorschlägen auch ohne Absehbarkeit eines „genauen Entscheidungszeitpunkts“ in Vorbereitung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2684), und welche Überlegungen, Studien oder Untersuchungen wurden bereits angestellt oder sind in Planung, mit welchen Waffen oder Raketen die Systeme überhaupt ausgerüstet werden könnten?
Mit welchem Inhalt haben Bundesbehörden des Innern im Vorfeld der diesjährigen Proteste gegen den rechten „Akademikerball“ oder „WKR-Ball“ in der Wiener Hofburg polizeiliche bzw. geheimdienstliche Behörden in Österreich kontaktiert (bitte hierfür pro Informationsaustausch die jeweils beteiligten Stellen benennen), und inwiefern treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte zu, wonach deutsche Polizeien den österreichischen Behörden dabei halfen, einen Reisebus mit Aktivistinnen und Aktivisten an der grund- und anlasslosen Teilnahme an den Protesten zu hindern und besagten Reisebus im Beisein österreichischer Polizei nach München „eskortierten“ (Indymedia Linksunten vom 6. Februar 2015; sofern es sich um Bedienstete einer Landespolizei gehandelt haben soll, bitte dennoch mitteilen, über welche Erkenntnisse die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt hierzu verfügen)?
Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an dem mit sechs europäischen Gendarmerien und elf europäischen Polizeien abgehaltenen Workshop zur „Neuausrichtung bzw. Fortführung der ,European Union Police Services Trainings‘ “ (Bundestagsdrucksache 18/ 3766) darüber bekannt, inwiefern bzw. auf welche Weise eine solche „Neuausrichtung bzw. Fortführung“ verabredet ist bzw. umgesetzt werden soll (sofern bereits konkrete Trainings verabredet wurden, bitte Zeit und Ort benennen), und mit welchen konkreten Vorschlägen, Inhalten oder Beiträgen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreter und Vertreterinnen der Landespolizei Nordrhein- Westfalen, der Landespolizei Baden- Württemberg und der Bundespolizei „konsultierend“ eingebracht?