Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen der Europäischen Kommission bzw. des Rates über die Weitergabe von auf Vorrat gespeicherten Fluggastdaten mit der mexikanischen Regierung bekannt, die gedroht hatte, ab dem 1. April 2015 europäische Airlines mit Strafzahlungen zu belegen, wenn jene die gewünschten Personendaten nicht vor jedem Flug an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln, die Frist aber nach Eingaben von mehreren Seiten auf den 1. Juli 2015 verschoben hat, da der EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos ein Verhandlungsmandat für ein EU-Mexiko-PNR-Abkommen (PNR: Passenger Name Record) in Aussicht stellte (The Wall Street Journal vom 1. April 2015; Mitteilung des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos vom 27. März 2015), und auf welche Weise bzw. mit welcher Intention ist die Bundesregierung selbst gegenüber den Ländern aktiv geworden, die eine Vorabübermittlung von PNR-Vorratsdaten fordern (wie im Artikel erwähnt: Mexiko, Südkorea, Argentinien, Brasilien, Neuseeland, Japan, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Russland)?
Welche neuen Ergebnisse kann die Bundesregierung nach einem Austausch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur neuen Europol-Meldestelle für unliebsame Internetinhalte mitteilen, der nach Kenntnis des Fragestellers am 20. April 2015stattgefunden hat (bitte die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015 offengebliebenen Details der bereits in elf Wochen startenden Einrichtung mitteilen: Ausgestaltung und Arbeitsweise der Meldestelle, beteiligte deutsche polizeiliche Stellen zur Zusammenarbeit mit der Meldestelle, Unterschied der Meldestelle zur bisherigen Arbeit von „Check the Web“, Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern), und welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu einem (trotz anderslautender Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015) nach meiner Kenntnis im Mai 2015 stattfindenden weiteren Treffen mit Internetdienstleistern zur Meldestelle für Internetinhalte mitteilen (bitte außer der Themensetzung auch die nach gegenwärtigem Stand Teilnehmenden benennen)?
Warum hat die Bundesregierung das Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden im Jahr 1995 nicht unterzeichnet (www.conventions.coe.int/Treaty/ Commun/ChercheSig.asp?CL=GER&CM= NT=158&DF=27/03/2015&VL=), das Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen ein zusätzliches Durchsetzungsverfahren für die Europäische Sozialcharta eröffnet, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung aktuell gegen die Unterzeichnung und Ratifizierung dieses Zusatzprotokolls?
Welche konkreten Projekte haben das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Bundespolizei im Rahmen einer „Ausweitung unserer gewinnbringenden Partnerschaft“ verabredet bzw. begonnen (bitte die in der DLR-Mitteilung vom 9. April 2015 erwähnten „Projektvorschläge“ zur „Weiterentwicklung von Technologien und Systemen zur Unterstützung bundespolizeilicher Aufgaben im maritimen Bereich“ sowie zu „Sicherheit und Schutz maritimer Kommunikation und Navigation“ einzeln aufführen und kommentieren), und was ist gemeint, wenn das DLR davon spricht, seine Kompetenzen im Bereich der unabhängigen Analyse- und Bewertungsfähigkeit von Technologien mittelfristig „auf die Aufgabenbereiche des BMI und seiner nachgeordneten Dienststellen“ auszuweiten (bitte auch die nach derzeitigem Stand infrage kommenden Dienststellen benennen)?
Was ist der Bundesregierung über die Funktionsweise, die Beteiligten und den Zweck des Konzepts „Remote Split Operations“ der US-Luftwaffe bekannt, über dass diese nach Selbstauskunft den bewaffneten Drohnenkrieg abwickelt und in das demnach auch der deutsche Stützpunkt Ramstein eingebunden ist (http://www.defense.gov/dodcmsshare/briefingslide/339/090723-D-6570C-001.pdf) , und was ist der Bundesregierung darüber bekannt inwiefern jeglicher IT-Verkehr (auch die Kommunikation und Steuerung mit den Drohnen) hierzu über ein eigenes fiber-optisches Kabel abgewickelt wird (http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/598-muendliche-frage-zu-remot-split-operations-der-usaf)?
Welchen neueren Stand zur Verhandlung bzw. zum möglichen Abschluss eines Abkommens zur Polizeizusammenarbeit mit Ägypten kann die Bundesregierung mitteilen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3054), und inwiefern führen Behörden des Bundesministeriums des Innern (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz) im Rahmen einer Sicherheitszusammenarbeit Unterstützungsmaßnahmen, Schulungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. ähnliche Kooperationsformen durch (bitte auch etwaige Planungen oder Sondierungen mitteilen)?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum im vergangenen Jahr durchgeführten Erwerb einer Softwarelizenz durch das Bundesministerium des Innern bei der Firma AGT mitteilen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 18/4296), wobei es sich nach meiner Einschätzung mutmaßlich um eine Überwachungssoftware handelt – bitte unter Angabe des Herstellers, Produktes, der Lieferbedingungen und des Kaufpreises –, und welche Angaben zu technischen Spezifikationen kann die Bundesregierung zum gelieferten Produkt machen – bitte unter Angabe des Betriebssystems überwachter IT-Systeme, Art des überwachten Datenverkehrs, Überwachung auch von verschlüsselten und anderen sensiblen Daten?
In welchem Umfang erhält die Bundeswehr tatsächlich „vom Bundesnachrichtendienst regelmäßig Millionen von abgehörten Daten“, die laut einem Medienbericht (Zeit Onlinevom 18. März 2015) Metadaten und Inhaltsdaten enthalten und mindestens solche Daten betreffen, die der Bundesnachrichtendienst, BND, in Einsatzländern der Bundeswehr erfasse und worüber eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung existiere, wonach Bundeswehr und BND „zum Schutz der deutschen Soldaten und Bediensteten in den Einsatzgebieten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eng zusammen“ arbeiten (bitte nach zahlenmäßigem Ausmaß und Häufigkeit beantworten), und inwiefern bzw. auf welcher Grundlage hält es die Bundesregierung für rechtlich unbedenklich, wenn vom BND nicht nur Metadaten, sondern auch Inhalte von Gesprächen und elektronischer Kommunikation weitergegeben werden, deren Verarbeitung im Artikel-10-Gesetz geregelt ist und das aus meiner Sicht keine Weitergabe an die Bundeswehr erlaubt?
Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit in der EU-Grenzagentur Frontex darüber bekannt, inwiefern die Türkei zur Verhinderung unerwünschter Migration in Richtung der Europäischen Union Satellitenaufklärung erhalten soll oder sogar bereits erhält (www.foxnews. com/world/2015/03/04/turkey-seeks-eu-help-to-stop-ghost-ships-ferrying-hundreds-migrants-to-european, bitte benennen, seit wann und von welchen europäischen Einrichtungen diese geliefert wird), und inwiefern hält es die Bundesregierung für wichtig oder unwichtig, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Begriff „Geisterschiffe“ nicht mehr zu benutzen, da die hiermit bezeichneten Schiffe keine Gespenster, sondern Geflüchtete transportieren und aus meiner Sicht aufgrund ihrer grundsätzlichen Seetüchtigkeit geeignet sind, weitere Tausende Tote durch Ertrinken zu verhindern – bitte hierfür auch mitteilen, ob die Bundesregierung diesen Begriff in Ratsarbeitsgruppen benutzt?
Welche Behörden (bitte unter Angabe der Abteilung) gehören bzw. gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung der Bund-Länder-Projektgruppe „UAV“ – „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung an (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und welche konkreten Produkte (bzw. Techniken oder Verfahren) wurden als Antwort auf die „Sachstandserhebungen“ von den Firmen Rheinmetall AG, Airbus Defense and Space, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, dedrone GmbH, MDBA Germany GmbH benannt bzw. angeboten (bitte für jede Firma einzeln schildern)?