Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
In welchen Ländern hat das Bundesministerium des Innern in den letzten fünf Jahren Ausbildungsmaßnahmen zur Ortung von Mobiltelefonen, zum Einsatz der „stillen SMS“, zur Funkzellenauswertung oder zum Einsatz von Trojaner-Programmen durchgeführt, und inwiefern wurde vor den Maßnahmen geprüft, ob diese geeignet sind, die Lage der Menschenrechte in dem adressierten Land weiter zu verschlechtern, wenn den Polizeien bzw. Geheimdiensten neue Repressionstechniken zur Verfügung stehen?
Um welche Art von Fahrzeug handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem (wie unter anderem auf der Website www. marinetraffic.com dargestellt) als unter deutscher Flagge fahrenden SAR-Schiff (Search and Rescue Vessel) ausgewiesenen „AD-Laboratory“ mit der MMSI-Nummer 211001395 (bitte auch den Besitzer angeben), und in welchem Auftrag bzw. mit welcher Aufgabe hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2013 daran mitgewirkt, den griechischen Tanker „Salamis“, der 102 Flüchtlinge aus Seenot gerettet und an Bord genommen hatte, am Einlaufen in maltesische Hoheitsgewässer und den Hafen Valetta zu hindern (vgl. www.proasyl.de/de/ news/detail)?
Aus welchem Grund wurde in der Antwort zu Frage 17 meiner Kleinen Anfrage zu Spionagedrohnen der Bundeswehr (Bundestagsdrucksache 17/14053) nicht mitgeteilt, dass nach meiner Kenntnis der Datenschutzbeauftragte der Bundeswehr nicht in die Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes für die Drohne „Euro Hawk“ einbezogen wurde, da ein solches Konzept trotz einer entsprechenden grundsätzlichen Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zum Umgang mit personenbezogenen Daten nicht einmal in Ansätzen existiert, und wie wurde bzw. wird besagte Weisung hinsichtlich aller anderen militärischen Aufklärungsdrohnen umgesetzt (bitte insbesondere die Beteiligung der Datenschutzbeauftragten des Bundes sowie der Bundeswehr darstellen)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderungen des EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso und des Direktors des Europäischen Stabilitätsmechanismus Klaus Regling, die Zusammenarbeit der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) in der so genannten EU-Troika zu beenden, nachdem erhebliche Unterschiede in der Bewertung der EU-Austeritätspolitik zwischen IWF und EU öffentlich wurden, und inwiefern spricht sie sich dafür aus, EU-Mitgliedstaaten zu untersagen, beim IWF Anträge auf Hilfskredite zu stellen (vgl.: www.seiten.faz-archiv. de/faz/20130615/fr1201306153913946.html)?
Welche Details sind der Bundesregierung bekannt, inwiefern US-Einrichtungen in Deutschland in die Steuerung oder Übermittlung von Aufklärungsdaten (auch als Relaisstationen) von US-Drohnen im Rahmen des EUCOM oder AFRICOM involviert sind bzw. werden sollen, wie es im Bericht einer Friedensinitiative ausgeführt wird (http://tinyurl.com/ qgozkea), und was nach Auffassung des Fragestellers bedeuten würde, dass US-Kampfhandlungen in Afrika oder Asien dazu führen, dass etwa der US-Stützpunkt Ramstein gemäß dem Völkerrecht ein legitimes Ziel für Vergeltungsmaßnahmen der Angegriffenen darstellt, und wie ist es gemeint, wenn ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung in der Bundespressekonferenz vom 27. Mai 2013 zum Prototyp des „Euro Hawk“ der Bundeswehr erklärt, „nicht die Möglichkeit [zu] haben, ohne Einbindung der amerikanischen Stellen entsprechende Flüge zu konzipieren. Das heißt unter dem Strich: Wir müssen immer fragen“ (bitte die „fragenden“ und „erfragenden“ Stellen sowie die offensichtlich genehmigungspflichtigen Maßnahmen angeben)?
Worin bestehen die Techniken bzw. sonstigen Kenntnisse zur „Terrorismusabwehr“, die in Lehrgängen vom Bundeskriminalamt sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowohl vor der Revolution als auch nach dem Sturz des Präsidenten Ben Ali mit Polizeien und Geheimdiensten in Tunesien ausgetauscht wurden bzw. werden (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 36, Anlage 23, Plenarprotokoll 17/230 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13185), und welchen konkreten Inhalt haben die Workshops zu „Internetkriminalität im Terrorismus-Bereich“ bzw. „Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“, die demnach vor dem arabischen Frühling vom Bundesministerium des Innern in Tunesien, Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko und Saudi-Arabien durchgeführt wurden (bitte auch gegebenenfalls die Analysesoftware oder sonstige Überwachungstechnik angeben, sofern sie Gegenstand der Maßnahmen war)?
Wann werden hinsichtlich des Vertrages zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der Firma Elaman GmbH vom März 2013 bezüglich des Kaufs von staatlich genutzter Hackersoftware jeweils Zahlungen fällig – bitte auch die Höhe im Einzelnen angeben, aufgeschlüsselt nach einmaliger Kaufsumme sowie Lizenzgebühren –, und aus welchem Grund ist der Vertrag bereits geschlossen bzw. fließen bereits Gelder, obschon die Überprüfung des Quellcodes der Software durch die Firma noch nicht abgeschlossen ist, nach Ansicht des Fragestellers die Funktionsweise der Spionagesoftware also unbekannt ist und die rechtliche Vereinbarkeit ihrer Nutzung deshalb nicht zugesichert werden kann?
Welche neueren Ergebnisse zeitigte die Untersuchung von „Zusammenarbeitsformen zwischen Landes- und Bundesbehörden sowie weiteren Akteuren“ innerhalb des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung, CC ITÜ, die nach Auskunft der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/11239 vor einem halben Jahr als „nicht abgeschlossen“ beauskunftet wurde, und welche Beteiligten, Auftragnehmer oder sonstigen Stellen sind dort mit der Entwicklung oder Bereitstellung von Software befasst (bitte auch den Einsatzzweck der Software mitteilen und ihre Funktionsweise in groben Zügen skizzieren)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung ein Problem in der zu geringen deutschen Lohnentwicklung im Verhältnis zur Produktivitätsentwicklung und zu einer Inflationsrate im Einklang mit dem Preisziel der EZB (vergleiche www.boeckler.de/42599_42614.htm), und inwiefern befürwortet sie eine deutsche Lohnentwicklung nach dem Vorbild Frankreichs, die die von EZB-Präsident Mario Draghi kritisierten Wettbewerbsnachteile und damit auch Ungleichgewichte in Europa reduzieren würde?
Weshalb boykottiert die Bundesregierung zusammen mit der französischen Regierung die britische Umfrage unter den EU-Mitgliedsländern zur Verteilung der EU-Kompetenzen, wie Medien übereinstimmend berichten (vgl. u. a. SPIEGEL ONLINE vom 2. April 2013), und welche alternativen Initiativen befürwortet die Bundesregierung, um eine offene und transparente Diskussion zur zukünftigen Kompetenzverteilung in der EU in und zwischen den Mitgliedstaaten vorzubereiten und zu ermöglichen?