Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Welche Themen sollten aus Sicht der Bundesregierung auf der Agenda des für Ende März 2018 terminierten EU-Türkei-Gipfels in Bulgarien stehen, wo zu vermuten sein wird, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die Migrationspolitik, die Aufstockung der Mittel für das EU-Türkei-Migrationsabkommen um 3 Milliarden Euro, Energiefragen und der Studentenaustausch im Rahmen des Erasmus-Programms behandelt werden („Der neue Termin des EU-Türkei-Gipfels ist bewusst gewählt“, welt.de vom 18. Januar 2018), und inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch die jüngsten Völker- und Menschenrechtsverletzungen angesprochen werden, zumal der Gipfel nur wenige Wochen vor der Veröffentlichung des Türkei-Länderreports durch die EU-Kommission ausgetragen wird, der nach Mutmaßungen der Zeitung „Die Welt“ „ungewöhnlich kritisch ausfallen“ könnte?
Was ist bei der Bundesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Oktober 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9974 über die zahlenmäßige Entwicklung der Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) nach Artikel 36 des Ratsbeschlusses zum SIS II zur verdeckten polizeilichen oder geheimdienstlichen Fahndung und Kontrolle bekannt (bitte als halbjährliche Statistik beschreiben und dabei auch wie auf Bundestagsdrucksache 18/9974 zu Frage 10 angegeben, wie oft der Fahndungszusatz „immediate action“ vergeben wurde), und wie stellt sich diese Statistik für Ausschreibungen durch deutsche Behörden dar?
Wie viele Verhaftungen oder sonstige Erfolge waren im zweiten Halbjahr 2016 und im zweiten Halbjahr 2017 auf die Arbeit der Counter Terrorism Group (CTG) zurückzuführen, wozu der BfV-Präsident, Dr. Hans-Georg Maaßen, auf der Verkaufsmesse 21. Europäischer Polizeikongress lediglich die Zahlen zum ersten Halbjahr 2017 genannt hatte („mindestens 13 Verhaftungen“, siehe http://gleft.de/26I), und auf welche Weise sollten die Mitgliedstaaten der CTG, die laut Dr. Hans-Georg Maaßen sehr erfolgreich arbeitet, die Zusammenarbeit in der „operativen Plattform“ in Den Haag „weiter ausbauen“?
Wie viele Personen sind derzeit mit ermittlungsunterstützenden Hinweisen (EHW) beim Bundeskriminalamt gespeichert (bitte für jeden EHW gesondert ausweisen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2015 und 2016 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), in dem diese den EHW einen „stärker stigmatisierenden Charakter“ als den bereits vorhandenen personengebundenen Hinweisen (PHW) attestiert, da in den EHW Personen „nur wegen eines Verdachts gespeichert sind“ und laut der BfDI auch keine besonderen Fristen zur Prüfung der Einträge vorgesehen sind?
Auf welche Weise würdigt das Auswärtige Amt die diplomatischen Errungenschaften der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) auf eine Weise, dass auch deren lange vor 1989 bestehenden Auslandsvertretungen sichtbar werden, und inwiefern werden die durch die diplomatischen Vertretungen der DDR erarbeiteten auswärtigen Beziehungen Deutschlands aus Sicht der Bundesregierung wertgeschätzt oder geringgeschätzt, indem im „Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln“ (http:// gleft.de/241) des Auswärtigen Amtes nur das jeweilige Datum der Eröffnung als Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland und nicht die zum Teil viel frühere Aufnahme diplomatischer Beziehungen der DDR zu Ländern wie beispielsweise der Mongolei genannt wird?
Welche Scharfschützengewehre stehen der Bundeswehr für den Einsatz in ihren Mandatsgebieten zur Verfügung (bitte Anzahl, Typ und Hersteller des Gewehrs nennen), und welche Scharfschützengewehre (auch nicht mehr genutzter Typen) sind der Bundeswehr in den vergangenen 15 Jahren gestohlen worden oder anderweitig verlustig gegangen (bitte Art und Ort des Vorfalls sowie Typ des jeweils fehlenden Gewehrs bezeichnen)?
Wie erklärt die Bundesregierung die abweichenden Zahlen für russische DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten zwischen den Angaben der Bundesregierung, wonach zwischen 2014 und 2016 insgesamt 11 637 russische Bürgerinnen und Bürger DAAD-Stipendien erhalten hätten (siehe Bundestagsdrucksache 18/13698, Frage 28), und der Statistik auf der russischsprachigen Seite der DAAD-Außenstelle in Moskau, wonach im Zeitraum von 2003 bis 2016 in Russland insgesamt nur 9 345 DAAD-Stipendien vergeben worden seien?
Welche von der Bundeswehr oder dem Bundesnachrichtendienst zu der Region Rojava (auch im Rahmen von NATO-Einsätzen) erhobenen Aufklärungsdaten sind der türkischen Regierung grundsätzlich zugänglich (etwa aus Überflügen von Tornado- und AWACS-Flugzeugen, der seeseitigen Überwachung, aus SIGINT oder von Satelliten), und inwiefern hat die Bundesregierung diese Praxis nach dem aus meiner Sicht völkerrechtswidrigen Einmarsch türkischer Truppen und islamistischer Milizen in den Kanton Afrin infrage gestellt oder sogar revidiert?
Was ist der Bundesregierung über eine „German Universal Software“ (GUS) bekannt, die im Rahmen der EU-Machbarkeitsstudie ADEP (Automation of data exchange processes) genutzt wird, um erstmals auch Metadaten unter Polizeibehörden und Europol abzufragen (Ratsdokument 15259/17, bitte die Hersteller bzw. Programmierer sowie die Anbieter der Software nennen), und was kann die Bundesregierung zu geplanten Tests mitteilen, die einem deutschen Delegierten zufolge aus einer Erprobung in drei Mitgliedsstaaten sowie einer „buisness validation“ im April 2018 bestehen soll, damit der Abschlussbericht von ADEP im Juni 2018 vorliegen und die Kommission prüfen kann, inwiefern das System als Grundlage für einen Austausch von europäischen Polizeiakten (EPRIS) oder einer europäischen „Störerdatei“ genutzt werden kann (http://gleft.de/ 22F, bitte mitteilen, wann und wo diese Tests stattfinden und wer beteiligt ist)?
Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit dem 25. Januar 2017 von der US-Seite über die Steuerung von Drohneneinsätzen über eine Relaisstation in Ramstein sowie die diesbezügliche Einbindung der dortigen Distributed Ground Station erhalten, wozu mir der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth versicherte, die Bundesregierung bleibe in der Angelegenheit „am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhalten“, und die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Dr. Maria Böhmer erklärte, die Bundesregierung bleibe mit „den US-Partnern zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein beim Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen weiterhin im Austausch“, der Prozess verzögere sich jedoch wegen Personalschwierigkeiten der neuen US-Administration (Plenarprotokoll 18/205, Antwort auf meine mündliche Frage 16, Plenarprotokoll 18/214, Antwort auf meine mündliche Frage 7, Plenarprotokoll 18/233, Antwort auf die mündliche Frage 10 des Abgeordneten Niema Movassat), und sofern die nach Bekanntmachen der Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg gegenüber den Obleuten des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages am 28. September 2016 angekündigten weiteren „notwendigen Informationen“ zur Causa Ramstein noch nicht eingegangen sind, für wann rechnet die Bundesregierung damit?