Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ratsebene zur Initiative der Iuxemburgischen EU-Präsidentschaft, mit der die Europäische Kommission angehalten wird, dem Rat die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen) zu empfehlen (www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-council-migration-state-of-play-11782-15.pdf), damit dieser die Empfehlung dann annehmen kann, und hinsichtlich welcher Mitgliedstaaten sollte aus Sicht der Bundesregierung eine solche Empfehlung für Kontrollen „an allen oder bestimmten Abschnitten ihrer Binnengrenzen“ ausgesprochen werden (bitte begründen; sofern sich die Begründung für jedes einzelne Land unterscheidet, diese jeweils darlegen)?
Im Rahmen welcher Aufträge haben Behörden der Bundesregierung (auch Bundeswehr) Geschäftsbeziehungen mit der in Malaga/Spanien und Berlin ansässigen Firma European Security Fencing unterhalten, mit deren Klingendraht Geflüchtete in Deuta und Melilla (Marokko) oder in Ungarn von einer Flucht in die Europäische Union abgehalten werden (vgl. die spanische Tageszeitung El Mundo vom 1. September 2015), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der Einrichtung eines Abschiebebüros bei der EU-Grenzagentur Frontex (”Frontex Return Office”, Kommissionsdokument COM(2015) 453 final vom 9. September 2015)?
Hinsichtlich welcher konkreten Fälle wurde die Vorbereitung oder die Kommunikation von Auslandseinsätzen der als „Maria Block“ auftretenden verdeckten Ermittlerin des Landeskriminalamtes Hamburg Maria B. über das Bundeskriminalamt (BKA) abgewickelt, wozu die taz am 30. August 2015 berichtet, dass Maria B. via BKA sogar „aus dem Ausland zur Hilfe angefordert worden sei, „damit sie die Hamburger Aktivisten begleite“ und wobei es sich um No-BorderCamps in Lesbos und Brüssel oder den KlimaGipfel-Protest in Kopenhagen oder Nato-Proteste in Frankreich handeln könnte, und welche Erläuterungen kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern bzw. in welchem Umfang eine solche „Anforderung“ verdeckter Ermittler/Innen aus dem Ausland üblich ist?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Zuordnungen bzw. Handlungsaufforderungen der in einem Thalys-Zug verhaftete Marokkaner Ayoub El K. in Informationssystemen deutscher, europäischer oder internationaler Sicherheitsbehörden gespeichert ist, und aus welchem Grund wurde der mutmaßliche „Foreign Fighter“ an einem deutschen Flughafen „intensiv kontrolliert und befragt“, obwohl er laut Medienberichten im Schengener Informationssystem zur verdeckten Fahndung bzw. Kontrolle (Artikel 36 SIS) ausgeschrieben war, mithin von seiner heimlichen Beobachtung eigentlich nichts erfahren sollte (RBB Online vom 24. August 2015)?
In der Kleinen Anfrage "Militärische EU-Mission EUNAVFOR MED zur Migrationskontrolle im Mittelmeer" hatten wir uns nach der konkreten Beteiligung von EU-Mitgliedstaaten an einer "Zerschlagung von Schleusernetzwerken" erkundigt. Die Antwort des Auswärtigen Amtes war aber ausweichend, uns wurden lediglich die beteiligten Regierungen aufgezählt. Die sind aber hinlänglich bekannt.
Wir hatten in Frage 6 wissen wollen, mit welchen Marineschiffen, Flugzeugen, Hubschraubern, U-Booten und Drohnen sich diese konkret beteiligen. Aus anderen Berichten wissen wir etwa, dass die U-Boote aus Italien und Griechenland stammen sollen, die Drohnen aus Italien und Spanien. Nun hat das Auswärtige Amt nachgeliefert (O-Ton):
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksache 18/5780.
Ich habe bei der heutigen Abstimmung im Bundestag über ein drittes Kreditprogramm für Griechenland mit NEIN gestimmt. Die folgenden Gründe haben mich dazu bewogen:
Mit welchem Ergebnis ist die Bundesregierung Berichten der Zeitung „Faktencheck: HELLAS“ (http://faktencheckhellas.org/einaufschrei-aus-idomeni-im-nordengriechenlands) nachgegangen, wonach „deutsche Beamte“ an den Grenzen von FYROM (Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien) und in Ungarn „Hunde auf Flüchtlinge losgelassen“ haben sollen, und sollten diese Berichte aus Sicht der Bundesregierung unzutreffend sein, welche Angaben kann sie dazu machen, inwiefern die Vorfälle zwar nicht der Bundespolizei zuzurechnen sind, diese aber durch andere Polizeibedienstete in Anwesenheit und damit womöglich auch in gemeinsamer Verantwortung deutscher Polizistinnen und Polizisten erfolgten (siehe auch die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5747)?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit den Verpflichtungen Deutschlands aus internationalen Konventionen, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Sozialcharta (ESC) oder entsprechenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), juristisch geprüft, und welche Konsequenzen hat sie gegebenenfalls daraus gezogen, dass der Europäische Ausschuss für soziale Rechte in seinen Schlussfolgerungen die Nichtkonformität der deutschen Rechtslage mit der ESC festgestellt hat, da die Bedingungen für die Gründung einer Gewerkschaft, die zu einem Streik aufrufen kann, eine exzessive Beschränkung des Streikrechts darstellen (Conclusions XIX-3 (2010), S. 14 vom Dezember 2010)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Inhalt und das Zustandekommen einer „schwarzen Liste“ der ukrainischen Behörden, auf der Medienberichten zufolge über 500 Menschen stehen, die in der Ukraine als „unerwünschte Personen“ eingestuft sind (www.spiegel.de/panorama/leute/ukrainegerard-depardieu-auf-schwarzer-liste-a- 1044898.html), und welche deutschen Staatsbürger stehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf der genannten Liste?
Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch Gespräche mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/5596), mit anderen Angehörigen der Regierung in Ankara oder auch durch Auswertung diplomatischer und geheimdienstlicher Quellen dazu gewinnen können, inwiefern die Türkei im Zusammenhang mit den Kämpfen zwischen Daesh bzw. IS (Islamischer Staat) und kurdischen Einheiten bzw. der PYD (Partiya Yekitîya Demokrat) oder dem jüngsten Anschag des IS auf ein Kulturzentrum in der türkischen Stadt Suruç erwägt, in syrisches Territorium vorzudringen, und inwiefern würde die Bundesregierung bei einer völkerrechtswidrigen Intervention in Syrien in diesem Zusammenhang militärische Konsequenzen wie den Abzug der deutschen, an der Grenze zu Syrien stationierten Patriot-Raketen aus der Türkei ziehen oder hat dies sogar bereits erwogen?