Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Inwiefern wird das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als vermittelnde Zentralstelle dafür sorgen, dass die von der als „Maria Block“ auftretenden verdeckten Ermittlerin (VE) des Hamburger Landeskriminalamtes in Brüssel begangenen „politisch motivierten Straftaten“ aufgeklärt werden, was erst offenkundig wurde, als sich die VE auf einer von der Polizei Belgien am 5. Oktober 2010 an das BKA übermittelten Meldung zu insgesamt 380 Personen (darunter 88 deutsche Staatsangehörige) befand, die als Straftäter im Rahmen des No-Border-Camps bezeichnet wurden, worauf das BKA nach eigenem Bekunden erst durch einen Hinweis und ein nochmaliges Schreiben des Fragestellers aufmerksam wurde und diesen Sachverhalt schließlich bestätigte (Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13440, meine schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020, meine schriftliche Frage vom 6. Oktober 2015 Arbeitsnummer 10/44, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 22. Oktober 2015), und welche deutschen und belgischen Behörden wären aus Sicht der Bundesregierung für eine Untersuchung und Verfolgung der von der VE in Brüssel begangenen Straftaten zuständig?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile zu Einzelheiten einer „Neuausrichtung bzw. Fortführung der ‚European Union Police Services Trainings‘“ bekannt, die von der Europäischen Kommission unter Beteiligung der Landespolizei Nordrhein-Westfalen, der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei in einem „‚European Union Police Services Training (EUPST)‘ Konsultationsworkshop“ vorbereitet wurden, um „Monitoring-, Mentoring-, Advising- und Trainingskapazitäten … künftiger Missionsteilnehmer“ auszubauen, und die „im Zeitraum von 2015 bis 2018 stattfinden [sollen] und modular aufgebaut werden“ (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/3766, und meine schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/4001), und welche inner- oder außereuropäischen Staaten bzw. sonstigen Teilnehmenden haben eine Beteiligung an konkreten Trainings zugesagt bzw. abgelehnt (bitte nach Titel, Ort und Datum der jeweiligen Trainings darstellen)?
Inwiefern hielt die Bundesregierung auch im Jahr 2015 an ihrer Praxis fest, ausländische Geheimdienste zur „Pflege partnerschaftlicher Beziehungen“ zum Sommerfest des BND-Präsidenten, zum Münchner Oktoberfest und zum Neujahrsempfang einzuladen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Mündliche Fragen 24 und 42, Plenarprotokolle 18/111 und 18/114; bitte die eingeladenen Dienste und die verausgabten Kosten aufführen), und welche dieser Dienste folgten der jeweiligen Einladung?
Inwiefern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der im Zusammenhang mit dem „No Border Camp“ 2010 in Belgien von der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) Belgien am 5. Oktober 2010 an das Bundeskriminalamt übermittelten Meldung zu insgesamt 380 Personen, darunter 88 deutsche Staatsangehörige, die „an politisch motivierten Straftaten beteiligt waren“ (Bundestagsdrucksache 17/13440) auch verdeckte Ermittler (VE), für die das Bundeskriminalamt womöglich als vermittelnde Zentralstelle fungierte (Bundestagsdrucksache 18/6020, Plenarprotokoll 18/126, bitte die jeweilige Straftat für jeden etwaigen auf der Liste befindlichen VE darstellen), und was ist der Bundesregierung über den Ausgang der daraus folgenden Gerichtsverfahren in Belgien oder Deutschland bekannt (bitte auch darstellen, ob die VE gegenüber den Gerichten Ihre Identität offenlegten oder die Verfahren gegen die Tarnidentität geführt wurden)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol oder die beteiligten EU-Mitgliedstaaten in naher Zukunft eine neuerliche Maßnahme im Rahmen der Operation „Blue Amber“ zur Kontrolle und Verhinderung der Verbreitung von Schusswaffen durchführen und hierfür geheimdienstliche Informationen nutzen (bitte Datum und Ziel entsprechender Maßnahmen darstellen), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die Täter der in Belgien und Frankreich begangenen Anschläge auf das Jüdische Museum in Brüssel (Mai 2014), die Satirezeitschrift Charlie Hebdo (Januar 2015) oder den Thalys-Zug (August 2015) Waffen benutzt haben, die aus deutschen Beständen (etwa der ehemaligen DDR) stammen (sofern dies zutrifft, bitte genaue Herkunft und den Verbreitungsweg angeben)?
Welchen Stand bzw. Zeitplan (bitte möglichst in Wochen angeben) kann die Bundesregierung zur Bewertung der Lösungsvorschläge hinsichtlich der Beschaffungspläne für die zunächst unbewaffnete und später mit Lenkwaffen nachzurüstende Kampfdrohne mitteilen, nach deren Abschluss eine Auswahlentscheidung für bis zu 16 Drohnen noch in diesem Quartal erfolgen soll (Bundestagsdrucksache 18/5022)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ebene der EU-Ratsarbeitsgruppen oder JI-Referenten zu der Frage, inwiefern außer den Fluglinien auch sonstige Reiseveranstalter (die sogenannten non-carrier economic operators) zukünftig angehalten oder gezwungen werden sollen, Fluggastdaten (API- oder PNR-Daten) an die zuständigen Behörden zu übermitteln (bitte auch die in Rede stehenden Abwägungsgründe angeben, sofern die Bundesregierung hierzu noch keinen Entschluss gefasst hat), und welche Details sind der Bundesregierung zu Ort, Einladenden, Teilnehmenden und Tagesordnungspunkten entsprechender Treffen im Herbst 2015 hinsichtlich der Verpflichtung von „non-carrier economic operators” bekannt?
An welchen EU-Sicherheitsforschungsprojekten nimmt die - auch unter Beteiligung des Bundeskriminalamts (BKA) - gestartete „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU Internet Referral Unit, EU IRU) bei Europol mittelbar oder unmittelbar teil, wie es der Antiterrorkoordinator der Europäischen Union, Gilles de Kerchove, in einem Strategiepapier schildert und beschreibt, diese Programme sollten die Auswertung offener Quellen und das „Erkennen von Propaganda” (Propaganda Detection) im Internet automatisieren (www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-council-ct-implementation-plan-12139.-15.pdf; bitte die Namen der Projekte und deren Ziele kurz skizzieren), und inwiefern sind auch die beiden vom BKA geführten Projekte des Europol-Aktionsplans Cyberkriminalität, „Internetauswertungskoordinierungsgruppe” sowie „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen”, mittelbar oder unmittelbar in EU-Sicherheitsforschungsprojekte eingebunden bzw. profitieren von deren Ergebnissen (bitte die Namen der Projekte und deren Ziele ebenfalls skizzieren)?
Über welche Informationen über Einsatzorte und -zeiträume sowie anfragende Stellen verfügt das Bundeskriminalamt (BKA) zur Frage, ob die als „Maria Block“ auftretende verdeckte Ermittlerin des Landeskriminalamtes Hamburg auch bei Protesten gegen die NATO in Frankreich eingesetzt wurde, was laut dem Bundesministerium des Innern nicht vom BKA vermittelt wurde (Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020), laut Medienberichten aber als Auslandseinsatz durchgeführt wurde (taz nord vom 18. September 2015)?
Welche Details sind der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in entsprechenden Ratsarbeitsgruppen, der Teilnahme im Frontex-Verwaltungsrat oder sonstigen Frontex-Zusammenarbeitsformen über Zeiträume, Einsatzmittel und Teilnehmende an einer „Soforteinsatzübung REX 2015” (Rapid Intervention Exercise) von Frontex in Griechenland bekannt, mit der „die Fähigkeit Griechenlands zur Reaktion auf den Migrationsdruck an der griechischen Grenze zur Türkei gestärkt werden“ soll und die einen „Schwerpunkt auf Grenzkontrollen an den Grenzübergängen an dieser Grenze” legen soll (Ratsdokument 11782/1/15), und über welche Kenntnis zu Zeiträumen, Einsatzmitteln und Teilnehmenden verfügt sie hinsichtlich der Aufnahme „operative(r) Tätigkeiten an der türkisch-griechischen Grenze” im Rahmen einer „Gemeinsame(n) Operation ‚Flexible operative Tätigkeiten 2015 ‑ ‑ südöstliche Grenze‘” durch Frontex, wozu die Mitgliedstaaten von der Agentur um „zusätzliche Ressourcen” ersucht werden?