Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Was ist der Bundesregierung über die zahlenmäßige Entwicklung der letzten drei Jahre (Stichtag 15. Dezember 2015) bezüglich Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) nach Artikel 36 des Ratsbeschlusses zum SIS II zur verdeckten polizeilichen oder geheimdienstlichen Fahndung und Kontrolle bekannt (bitte, soweit möglich, als halbjährliche Statistik beschreiben und dabei auch angeben, wenn der Zusatz „immediate action“ vergeben wurde), und wie stellt sich diese Statistik für Ausschreibungen durch deutsche Behörden dar?
Warum hat sich die Bundesregierung nicht gegen einen Beschluss über eine Verlängerung von EU-Sanktionen gegen Russland ohne eine inhaltliche Aussprache im Rahmen des Rates der Europäischen Union oder des Europäischen Rates ausgesprochen (www.handelsblatt.com/politik/ international/eu-sanktionen-gegen-russland-italien-stellt-sichquer/12701224.html), und welche einseitig erfüllbaren Anforderungen stellt die Bundesregierung an Russland, damit sie sich für eine Aufhebung oder Lockerung der Sanktionen aussprechen würde?
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Gerne, Frau Präsidentin. – Herr Hunko, ich darf zum ersten Teil Ihrer Frage wie folgt antworten: Die Dauer der sektoralen Wirtschaftssanktionen gegen Russland wurde vom Europäischen Rat, in enger Abstimmung mit den G-7-Partnern, mit der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarung verknüpft. Die jetzige Verlängerung der EU-Sanktionen um sechs Monate geschieht in dem Verständnis, dass bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarung noch einige Arbeit zu leisten ist und wir gleichzeitig erwarten, bis zum Sommer entscheidende Fortschritte zu erreichen.
Inwiefern kann die Bundesregierung die auf Bundesdrucksache 18/6478 (Antwort noch ohne Drucksachennummer) erfragten Angaben zur Zahl der deutschen Staatsbürger, die mit von Bundesbehörden ausgestellten und auf eine falsche Identität lautenden Papieren herumlaufen und Wahlbenachrichtigungen erhalten und deren Anzahl der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt sei, wenigstens als ungefähre Größenordnung angeben, damit sich Abgeordnete und die Öffentlichkeit ein Bild vom Umfang von aktuell vergebenen Tarnidentitäten machen können, und was kann die Bundesregierung dazu erläutern, für welche konkreten Personenkreise (außer Zeugen im Rahmen sogenannter Zeugenschutzprogramme) die Vergabe von Tarnidentitäten durch Bundespolizei, Verfassungsschutzämter, Kriminalämter, Zollbehörden, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst (auch im Einzelfall) erfolgen kann (bitte wie in Frage 3 der Antwort auf Bundesdrucksache 18/6478 offen geblieben erläutern, um welche „Mitarbeiter anderer Behörden“ sowie „Personen, die sonst für die Nachrichtendienste tätig sind“ und „Mitarbeiter und beauftragte Personen“ es sich dabei handeln kann)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, inwiefern die in dem Abkommen über Rechtshilfe mit den USA niedergelegten Verfahren überarbeitet oder angepasst werden müssten, etwa um den gegenseitigen elektronischen Datentransfer zu beschleunigen, untereinander Strafregisterund Bankkontodaten auszutauschen oder die Zusammenarbeit von Internetanbietern mit europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden zu verbessern, und mit welcher Haltung haben Bundesbehörden in diesem Jahr an internationalen Treffen teilgenommen, bei denen die Frage eines direkten Zugangs von europäischen Strafverfolgungsbehörden auf Daten bei Internetanbietern in den USA (Metadaten oder Inhaltsdaten) diskutiert wurde (bitte die einzelnen Treffen benennen)?
Welche behördlichen und privaten Teilnehmenden (insbesondere aus Deutschland) des am 3. Dezember 2015 in Brüssel startenden Forums der Internetdienstleister, in dem sich die EU-Innenministerinnen und -Innenminister mit Internetanbietern und eigentlich auch der „Zivilgesellschaft“ koordinieren wollten (COM(2015) 185 final vom 28. April 2015) und das eine möglichst schnelle Beseitigung unliebsamer Internetinhalte ermöglichen soll, sind der Bundesregierung bekannt, und welche aktive oder reaktive Haltung vertreten an dem Forum am 3. Dezember 2015 teilnehmende Vertreter der Bundesregierung hinsichtlich der Frage, welche technischen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen zu „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf neue Verschlüsselungstechniken“ diskutiert oder umgesetzt werden müssten, was laut der Europäischen Kommission weiterhin auf der Tagesordnung dieses ersten offiziellen Treffens des Forums der lnternetdienstleister steht („European Agenda on Security – State of Play“, 17. November 2015)?
Was kann die Bundesregierung dazu rekonstruieren, inwiefern bei deutschen Kriminal- und Verfassungsschutzämtern für die Tarnidentität „Maria Block“, hinter der sich die Hamburger verdeckte Ermittlerin (VE) Maria B. verbirgt, Akten angelegt worden waren oder diese sogar noch existieren, in der Informationen einer im Oktober 2010 an das Bundeskriminalamt übermittelten Meldung zu insgesamt 380 Personen gespeichert wurden und auf der auch „Maria Block“ als „präventiv“ kontrollierte oder in Gewahrsam genommene Straftäterin bezeichnet wird (Antworten der Bundesregierung auf die Bundestagsdrucksache 17/13440, meine Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020, meine Schriftliche Frage vom 6. Oktober 2015 Arbeitsnummer 10/44, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 22. Oktober 2015), und inwiefern wurden die gleichlautenden Angaben der belgischen Polizei zu weiteren 87 deutschen Staatsangehörigen in polizeilichen und geheimdienstlichen Informationssystemen gespeichert (bitte die einzelnen Datenbanken des Bundes und der Länder, soweit bekannt, benennen)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit eines Ausbaus der Zusammenarbeit (auch Informationsaustausch) bzw. der gemeinsamen Entwicklung von Fähigkeiten unter den militärischen oder zivilen Missionen/Operationen der Europäischen Union und der NATO (bitte zu überbrückende Defizite und von der Bundesregierung anvisierte Kooperationsmöglichkeiten skizzieren), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche etwaigen Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6760 Kooperationsmöglichkeiten derzeit in Diskussionen entsprechender Arbeitsgruppen oder Ausschüsse (auch dort verteilten „non papers“, Studien oder Berichten) eruiert oder sogar vorgeschlagen werden?
Mit welchem Inhalt (zugrundeliegende Schengen-Paragrafen, Zeiträume, Begründungen), hat die Bundesregierung jeweils wie vorgeschrieben die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen für September, Oktober und November 2015 informiert, und auf welche Weise (etwa mit einem entsprechenden Erlass) haben die Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Österreich dafür gesorgt, den regulären Zugverkehr der Deutschen Bahn AG und der Österreichischen Bundesbahnen zwischen Salzburg und München bis zum Ende des Münchener Oktoberfestes am 4. Oktober 2015 erneut einzustellen, was mit der „Flüchtlingskrise“ begründet wurde, wonach die Bahn wegen wieder eingeführten Grenzkontrollen Ihren Fahrplan nicht mehr einhalten könne?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern in dem vom Bundeskriminalamt bei Europol aufgebauten Analyse- und Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ durch die neue Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) nicht nur „bearbeitete Inhalte“ zum Phänomen „islamistischer Terrorismus“ gespeichert und verarbeitet werden (oder werden sollen), sondern auch zu „Schleuserkriminalität“ und „gewaltbereitem Extremismus“ (vergleiche Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Rechtsgrundlage der Meldestelle für Internetinhalte bei Europol“, auf Bundestagsdrucksache 18/6442, Antwort noch ohne Drucksachennummer), und mit welchen Maßnahmen sollen oder wollen die Firmen Twitter und Western Union, wie auf der Konferenz „INTERPOL and Europol Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Networks“ besprochen, dazu bewogen werden, die Nutzung des Internets „als Mittel der Kommunikation zwischen Fluchthelfern und Flüchtlingen“ zu verhindern und mutmaßliche Fluchthelfer durch Ermittlungen von Finanzströ- men und Kommunikationsnetzwerken aufzuspüren bzw. eine hierzu bereits vorhandene Kooperation zu verstetigen?
Mündliche Frage zur Einreiseverweigerung von elf Mitgliedern der türkischen Musikgruppe „Grup Yorum“
Welche Details kann die Bundesregierung zum Zustandekommen einer Eintragung zur Einreiseverweigerung von elf Mitgliedern der türkischen Musikgruppe „Grup Yorum“, der eine Nähe zur verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) unterstellt wird, in das Schengener Informationssystem SIS II mitteilen, womit nach Medienberichten (junge Welt vom 3. November 2015) das deutsche Konsulat die Verweigerung von Visaerteilungen für einen Auftritt auf dem Konzert „Eine Stimme, ein Herz gegen Rassismus“ in Oberhausen begründete, obgleich die Musiker erst im Sommer ohne Probleme bei der Einreise in Europa touren konnten (bitte die für die Eintragung im SIS II verantwortliche Regierung und die angegebenen Gründe mitteilen), und im Rahmen welcher bilateralen oder internationalen Zusammenarbeitsformen haben sich deutsche und türkische Sicherheitsbehörden im Jahr 2015 über konkrete operative Maßnahmen gegenüber der DHKP-C und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ausgetauscht?