Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Inwiefern trifft es – wie vom Portal der Tagesschau am 19. Januar 2016 berichtet – zu oder nicht zu, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) zwar technisch nicht in der Lage ist, von Stillen SMS Gebrauch zu machen, aber in Form von Amtshilfe diesbezüglich Unterstützung bekomme (bitte hierzu ausführende Behörde und/oder Firma benennen), und welche Details kann die Bundesregierung zu einem ebenfalls berichteten Mailwechsel zwischen dem BND und dem Bundeskanzleramt mitteilen, in dem die Bundesregierung gebeten wurde, mir gegenüber sämtliche Einsätze Stiller SMS durch den Auslandsgeheimdienst sowie die Amtshilfe durch andere Behörden zu verschweigen?
Welche weiteren, bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3054 noch nicht stattgefundenen Maßnahmen (auch Evaluierungen oder gegenseitige Besuche) sind im Rahmen der mit Ägypten vereinbarten polizeilichen Ausbildungshilfen durchgeführt oder verabredet worden, und welche Details kann die Bundesregierung zu (anvisierten) Austragungsorten, Teilnehmenden und Inhalten mitteilen?
Wie viele der Auskunftsersuchen seit 2011 bei den dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Sicherheitsbehörden Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei und Bundeskriminalamt eingegangenen Auskunftsersuchen wurden dort nicht bearbeitet oder ergebnislos eingestellt, etwa weil von den Petenten innerhalb einer Frist keine Begründung des Ersuchens mitgeliefert werden konnte oder weil keine beglaubigte oder bestätigte Ausweiskopie übermittelt wurde (bitte wie in der Antwort auf meine Schriftliche Frage vom 4. Dezember 2015, Arbeits-Nr. 12/31 nach Jahren, Behörden sowie Gründen aufschlüsseln), und wie stellt sich das Verhältnis eingegangener und nicht beantworteter bzw. bearbeiteter Auskunftsersuchen für das Ausländerzentralregister dar (bitte ebenfalls nach Jahren der Gründungen aufschlüsseln)?
Welche neuen Details zu Datum und Ort der Bekanntgabe der „Überbrückungslösung“ einer bewaffnungsfähigen Drohne der MALE-Klasse für die Bundeswehr kann die Bundesregierung angesichts des nahenden Jahresendes mitteilen, zumal diese Entscheidung noch im Jahr 2015 vom Generalinspekteur der Bundeswehr getroffen werden sollte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundesdrucksache 18/5574) und dieser Zeitplan nunmehr in einer Mitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. Dezember 2015 bekräftigt wurde („Europäische Drohne: Spanien ist dabei“), und was ist der Bundesregierung aus inoffiziellen Quellen, Gesprächen oder sogar Verhandlungen darüber bekannt, welche weiteren außer den mittlerweile „vier initiierenden Nationen“ eine Teilnahme an Programmphasen der europäischen Kampfdrohne (MALE RPAS Entwicklungsvorhaben) geäußert haben?
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Aktivitäten einer nach Kenntnis der Fragestellenden in den USA und auf EU-Ebene als terroristisch eingestuften (www.state.gov/documents/organization/ 65479.pdf, Amtsblatt der Europäischen Union vom 27. Januar 2009) und unter den Namen „Kach“, „Kahane Cha“, „Jewish Defense League“ oder „Jüdische Vereinigungsliga“ auftretende Bewegung (archive.adl.org/terrorism/ symbols/kahane_1.html) in Deutschland, die nunmehr deutschsprachig aktiv ist und eine Webseite (http://jdl-germany.org), einen Twitter-Account, eine Facebook-Seite und ein Diskussionsforum betreibt und die Losung „Kein Araber – Keine Anschläge“ ausgibt, die Ankündigung „Der Tag wird kommen, an dem alle Nichtjuden die Überlegenheit des auserwählten Volkes anerkennen werden“ postet und dies als „erbarmungslose Entweder-oder-, Wir-oder-sie-Natur des Kampfes zwischen den Juden und ihren Feinden“ beschreibt, Rache als „ein fundamentales jüdisches Konzept“ skizziert, mit „unerwünschten Folgen“ („Strafanzeigen, Verhaftungen“) ihrer Handlungen in Deutschland rechnet und sogar die Bewaffnung von Jüdinnen und Juden fordert, wobei das deutsche Waffengesetz, das dies verbietet, als „faschistisch“ bezeichnet wird, und inwiefern erfüllt die Gruppe dadurch aus Sicht der Bundesregierung den Tatbestand der Volksverhetzung, Aufruf zur Gewalt oder Terrorismus?
Welche weiteren Aktivitäten (etwa Treffen, Workshops, Veranstaltungen, Gründung von Arbeitsgruppen oder die Erarbeitung eines Aktionsplans) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Internetforums mit Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Internetanbietern, der Kommission, dem Auswärtigen Dienst, Europol, dem EU-Antiterrorismuskoordinator und dem Gegendiskurs-Projekt SSCAT für das erste Halbjahr 2016 geplant (bitte, soweit bereits bekannt, auch die Termine mitteilen), und welche Regierungen haben sich zustimmend zu der Frage positioniert, dass ein von den Beteiligten verhandeltes Memorandum zur zukünftigen Zusammenarbeit bzw. zu entsprechenden Maßnahmen als Verschlusssache eingestuft und daher nicht als offizielles Ratsdokument an die nationalen Parlamente verteilt werden muss, da nach Kenntnis des Fragestellers sowohl Regierungen mancher Mitgliedstaaten als auch Internetfirmen hierzu äußerste Verschwiegenheit einforderten (sofern die Bundesregierung auch die Information über das Abstimmungsverhalten des EU-Internetforums nicht öffentlich machen will, bitte die deutsche Positionierung zur Einstufung des Memorandums als Verschlusssache angeben)?
Welche Position vertrat der Vertreter der Bundesregierung im Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) bei der Entscheidung über die Regeländerung, die es dem IWF jetzt ermöglicht, neue Kredite auch an Länder zu vergeben, die Zahlungsrückstände gegenüber staatlichen Gläubigern aufweisen (www.tagesschau.de/wirtschaft/ukraine-russland-kredit-101.html), und welche Folgen erwartet die Bundesregierung aufgrund dieser Entscheidung für die Rolle des IWF in der Diskussion um einen Schuldenschnitt für Griechenland?
Wie viele Antragssteller haben seit 2011 jeweils von Ihrem Recht auf Auskunft über die bei den dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Sicherheitsbehörden Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu ihrer Person gespeicherten Daten Gebrauch gemacht (bitte für jedes Jahr und jede Behörde einzeln darstellen), und wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines solchen Auskunftsersuchens (sofern möglich bitte für die einzelnen Jahre darstellen)?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die deutschen Berichtspflichten im Rahmen der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit und des Protokolls nicht erfüllt (vgl. Entschlie- ßung des Ministerkomitees des Europarates vom 10. September 2015), und inwieweit wird sie der Aufforderung des Ministerkomitees nachkommen, den fehlenden 43. Bericht zusammen mit dem nächsten 44. Bericht zu übermitteln und dabei auf die Informationen zu Fragen wie Rentenregelungen, zur Verringerung und Struktur von Armut sowie zur Bestimmung der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes (living expenses allowance) zur Verfügung zu stellen, die in den ILOSchlussfolgerungen verlangt wurde?
Was ist der Bundesregierung über die zahlenmäßige Entwicklung der letzten drei Jahre (Stichtag 15. Dezember 2015) bezüglich Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) nach Artikel 36 des Ratsbeschlusses zum SIS II zur verdeckten polizeilichen oder geheimdienstlichen Fahndung und Kontrolle bekannt (bitte, soweit möglich, als halbjährliche Statistik beschreiben und dabei auch angeben, wenn der Zusatz „immediate action“ vergeben wurde), und wie stellt sich diese Statistik für Ausschreibungen durch deutsche Behörden dar?