Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Was kann die Bundesregierung dazu rekonstruieren, inwiefern bei deutschen Kriminal- und Verfassungsschutzämtern für die Tarnidentität „Maria Block“, hinter der sich die Hamburger verdeckte Ermittlerin (VE) Maria B. verbirgt, Akten angelegt worden waren oder diese sogar noch existieren, in der Informationen einer im Oktober 2010 an das Bundeskriminalamt übermittelten Meldung zu insgesamt 380 Personen gespeichert wurden und auf der auch „Maria Block“ als „präventiv“ kontrollierte oder in Gewahrsam genommene Straftäterin bezeichnet wird (Antworten der Bundesregierung auf die Bundestagsdrucksache 17/13440, meine Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020, meine Schriftliche Frage vom 6. Oktober 2015 Arbeitsnummer 10/44, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 22. Oktober 2015), und inwiefern wurden die gleichlautenden Angaben der belgischen Polizei zu weiteren 87 deutschen Staatsangehörigen in polizeilichen und geheimdienstlichen Informationssystemen gespeichert (bitte die einzelnen Datenbanken des Bundes und der Länder, soweit bekannt, benennen)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit eines Ausbaus der Zusammenarbeit (auch Informationsaustausch) bzw. der gemeinsamen Entwicklung von Fähigkeiten unter den militärischen oder zivilen Missionen/Operationen der Europäischen Union und der NATO (bitte zu überbrückende Defizite und von der Bundesregierung anvisierte Kooperationsmöglichkeiten skizzieren), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche etwaigen Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6760 Kooperationsmöglichkeiten derzeit in Diskussionen entsprechender Arbeitsgruppen oder Ausschüsse (auch dort verteilten „non papers“, Studien oder Berichten) eruiert oder sogar vorgeschlagen werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern in dem vom Bundeskriminalamt bei Europol aufgebauten Analyse- und Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ durch die neue Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) nicht nur „bearbeitete Inhalte“ zum Phänomen „islamistischer Terrorismus“ gespeichert und verarbeitet werden (oder werden sollen), sondern auch zu „Schleuserkriminalität“ und „gewaltbereitem Extremismus“ (vergleiche Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Rechtsgrundlage der Meldestelle für Internetinhalte bei Europol“, auf Bundestagsdrucksache 18/6442, Antwort noch ohne Drucksachennummer), und mit welchen Maßnahmen sollen oder wollen die Firmen Twitter und Western Union, wie auf der Konferenz „INTERPOL and Europol Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Networks“ besprochen, dazu bewogen werden, die Nutzung des Internets „als Mittel der Kommunikation zwischen Fluchthelfern und Flüchtlingen“ zu verhindern und mutmaßliche Fluchthelfer durch Ermittlungen von Finanzströ- men und Kommunikationsnetzwerken aufzuspüren bzw. eine hierzu bereits vorhandene Kooperation zu verstetigen?
Mündliche Frage zur Einreiseverweigerung von elf Mitgliedern der türkischen Musikgruppe „Grup Yorum“
Welche Details kann die Bundesregierung zum Zustandekommen einer Eintragung zur Einreiseverweigerung von elf Mitgliedern der türkischen Musikgruppe „Grup Yorum“, der eine Nähe zur verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) unterstellt wird, in das Schengener Informationssystem SIS II mitteilen, womit nach Medienberichten (junge Welt vom 3. November 2015) das deutsche Konsulat die Verweigerung von Visaerteilungen für einen Auftritt auf dem Konzert „Eine Stimme, ein Herz gegen Rassismus“ in Oberhausen begründete, obgleich die Musiker erst im Sommer ohne Probleme bei der Einreise in Europa touren konnten (bitte die für die Eintragung im SIS II verantwortliche Regierung und die angegebenen Gründe mitteilen), und im Rahmen welcher bilateralen oder internationalen Zusammenarbeitsformen haben sich deutsche und türkische Sicherheitsbehörden im Jahr 2015 über konkrete operative Maßnahmen gegenüber der DHKP-C und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ausgetauscht?
Inwiefern wird das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als vermittelnde Zentralstelle dafür sorgen, dass die von der als „Maria Block“ auftretenden verdeckten Ermittlerin (VE) des Hamburger Landeskriminalamtes in Brüssel begangenen „politisch motivierten Straftaten“ aufgeklärt werden, was erst offenkundig wurde, als sich die VE auf einer von der Polizei Belgien am 5. Oktober 2010 an das BKA übermittelten Meldung zu insgesamt 380 Personen (darunter 88 deutsche Staatsangehörige) befand, die als Straftäter im Rahmen des No-Border-Camps bezeichnet wurden, worauf das BKA nach eigenem Bekunden erst durch einen Hinweis und ein nochmaliges Schreiben des Fragestellers aufmerksam wurde und diesen Sachverhalt schließlich bestätigte (Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13440, meine schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020, meine schriftliche Frage vom 6. Oktober 2015 Arbeitsnummer 10/44, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 22. Oktober 2015), und welche deutschen und belgischen Behörden wären aus Sicht der Bundesregierung für eine Untersuchung und Verfolgung der von der VE in Brüssel begangenen Straftaten zuständig?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile zu Einzelheiten einer „Neuausrichtung bzw. Fortführung der ‚European Union Police Services Trainings‘“ bekannt, die von der Europäischen Kommission unter Beteiligung der Landespolizei Nordrhein-Westfalen, der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei in einem „‚European Union Police Services Training (EUPST)‘ Konsultationsworkshop“ vorbereitet wurden, um „Monitoring-, Mentoring-, Advising- und Trainingskapazitäten … künftiger Missionsteilnehmer“ auszubauen, und die „im Zeitraum von 2015 bis 2018 stattfinden [sollen] und modular aufgebaut werden“ (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/3766, und meine schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/4001), und welche inner- oder außereuropäischen Staaten bzw. sonstigen Teilnehmenden haben eine Beteiligung an konkreten Trainings zugesagt bzw. abgelehnt (bitte nach Titel, Ort und Datum der jeweiligen Trainings darstellen)?
Mit welchem Inhalt (zugrundeliegende Schengen-Paragrafen, Zeiträume, Begründungen), hat die Bundesregierung jeweils wie vorgeschrieben die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen für September, Oktober und November 2015 informiert, und auf welche Weise (etwa mit einem entsprechenden Erlass) haben die Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Österreich dafür gesorgt, den regulären Zugverkehr der Deutschen Bahn AG und der Österreichischen Bundesbahnen zwischen Salzburg und München bis zum Ende des Münchener Oktoberfestes am 4. Oktober 2015 erneut einzustellen, was mit der „Flüchtlingskrise“ begründet wurde, wonach die Bahn wegen wieder eingeführten Grenzkontrollen Ihren Fahrplan nicht mehr einhalten könne?
Inwiefern hielt die Bundesregierung auch im Jahr 2015 an ihrer Praxis fest, ausländische Geheimdienste zur „Pflege partnerschaftlicher Beziehungen“ zum Sommerfest des BND-Präsidenten, zum Münchner Oktoberfest und zum Neujahrsempfang einzuladen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Mündliche Fragen 24 und 42, Plenarprotokolle 18/111 und 18/114; bitte die eingeladenen Dienste und die verausgabten Kosten aufführen), und welche dieser Dienste folgten der jeweiligen Einladung?
Inwiefern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der im Zusammenhang mit dem „No Border Camp“ 2010 in Belgien von der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) Belgien am 5. Oktober 2010 an das Bundeskriminalamt übermittelten Meldung zu insgesamt 380 Personen, darunter 88 deutsche Staatsangehörige, die „an politisch motivierten Straftaten beteiligt waren“ (Bundestagsdrucksache 17/13440) auch verdeckte Ermittler (VE), für die das Bundeskriminalamt womöglich als vermittelnde Zentralstelle fungierte (Bundestagsdrucksache 18/6020, Plenarprotokoll 18/126, bitte die jeweilige Straftat für jeden etwaigen auf der Liste befindlichen VE darstellen), und was ist der Bundesregierung über den Ausgang der daraus folgenden Gerichtsverfahren in Belgien oder Deutschland bekannt (bitte auch darstellen, ob die VE gegenüber den Gerichten Ihre Identität offenlegten oder die Verfahren gegen die Tarnidentität geführt wurden)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol oder die beteiligten EU-Mitgliedstaaten in naher Zukunft eine neuerliche Maßnahme im Rahmen der Operation „Blue Amber“ zur Kontrolle und Verhinderung der Verbreitung von Schusswaffen durchführen und hierfür geheimdienstliche Informationen nutzen (bitte Datum und Ziel entsprechender Maßnahmen darstellen), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die Täter der in Belgien und Frankreich begangenen Anschläge auf das Jüdische Museum in Brüssel (Mai 2014), die Satirezeitschrift Charlie Hebdo (Januar 2015) oder den Thalys-Zug (August 2015) Waffen benutzt haben, die aus deutschen Beständen (etwa der ehemaligen DDR) stammen (sofern dies zutrifft, bitte genaue Herkunft und den Verbreitungsweg angeben)?