Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Welchen Stand bzw. Zeitplan (bitte möglichst in Wochen angeben) kann die Bundesregierung zur Bewertung der Lösungsvorschläge hinsichtlich der Beschaffungspläne für die zunächst unbewaffnete und später mit Lenkwaffen nachzurüstende Kampfdrohne mitteilen, nach deren Abschluss eine Auswahlentscheidung für bis zu 16 Drohnen noch in diesem Quartal erfolgen soll (Bundestagsdrucksache 18/5022)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ebene der EU-Ratsarbeitsgruppen oder JI-Referenten zu der Frage, inwiefern außer den Fluglinien auch sonstige Reiseveranstalter (die sogenannten non-carrier economic operators) zukünftig angehalten oder gezwungen werden sollen, Fluggastdaten (API- oder PNR-Daten) an die zuständigen Behörden zu übermitteln (bitte auch die in Rede stehenden Abwägungsgründe angeben, sofern die Bundesregierung hierzu noch keinen Entschluss gefasst hat), und welche Details sind der Bundesregierung zu Ort, Einladenden, Teilnehmenden und Tagesordnungspunkten entsprechender Treffen im Herbst 2015 hinsichtlich der Verpflichtung von „non-carrier economic operators” bekannt?
An welchen EU-Sicherheitsforschungsprojekten nimmt die - auch unter Beteiligung des Bundeskriminalamts (BKA) - gestartete „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU Internet Referral Unit, EU IRU) bei Europol mittelbar oder unmittelbar teil, wie es der Antiterrorkoordinator der Europäischen Union, Gilles de Kerchove, in einem Strategiepapier schildert und beschreibt, diese Programme sollten die Auswertung offener Quellen und das „Erkennen von Propaganda” (Propaganda Detection) im Internet automatisieren (www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-council-ct-implementation-plan-12139.-15.pdf; bitte die Namen der Projekte und deren Ziele kurz skizzieren), und inwiefern sind auch die beiden vom BKA geführten Projekte des Europol-Aktionsplans Cyberkriminalität, „Internetauswertungskoordinierungsgruppe” sowie „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen”, mittelbar oder unmittelbar in EU-Sicherheitsforschungsprojekte eingebunden bzw. profitieren von deren Ergebnissen (bitte die Namen der Projekte und deren Ziele ebenfalls skizzieren)?
Über welche Informationen über Einsatzorte und -zeiträume sowie anfragende Stellen verfügt das Bundeskriminalamt (BKA) zur Frage, ob die als „Maria Block“ auftretende verdeckte Ermittlerin des Landeskriminalamtes Hamburg auch bei Protesten gegen die NATO in Frankreich eingesetzt wurde, was laut dem Bundesministerium des Innern nicht vom BKA vermittelt wurde (Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020), laut Medienberichten aber als Auslandseinsatz durchgeführt wurde (taz nord vom 18. September 2015)?
Welche Details sind der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in entsprechenden Ratsarbeitsgruppen, der Teilnahme im Frontex-Verwaltungsrat oder sonstigen Frontex-Zusammenarbeitsformen über Zeiträume, Einsatzmittel und Teilnehmende an einer „Soforteinsatzübung REX 2015” (Rapid Intervention Exercise) von Frontex in Griechenland bekannt, mit der „die Fähigkeit Griechenlands zur Reaktion auf den Migrationsdruck an der griechischen Grenze zur Türkei gestärkt werden“ soll und die einen „Schwerpunkt auf Grenzkontrollen an den Grenzübergängen an dieser Grenze” legen soll (Ratsdokument 11782/1/15), und über welche Kenntnis zu Zeiträumen, Einsatzmitteln und Teilnehmenden verfügt sie hinsichtlich der Aufnahme „operative(r) Tätigkeiten an der türkisch-griechischen Grenze” im Rahmen einer „Gemeinsame(n) Operation ‚Flexible operative Tätigkeiten 2015 ‑ ‑ südöstliche Grenze‘” durch Frontex, wozu die Mitgliedstaaten von der Agentur um „zusätzliche Ressourcen” ersucht werden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ratsebene zur Initiative der Iuxemburgischen EU-Präsidentschaft, mit der die Europäische Kommission angehalten wird, dem Rat die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen) zu empfehlen (www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-council-migration-state-of-play-11782-15.pdf), damit dieser die Empfehlung dann annehmen kann, und hinsichtlich welcher Mitgliedstaaten sollte aus Sicht der Bundesregierung eine solche Empfehlung für Kontrollen „an allen oder bestimmten Abschnitten ihrer Binnengrenzen“ ausgesprochen werden (bitte begründen; sofern sich die Begründung für jedes einzelne Land unterscheidet, diese jeweils darlegen)?
Im Rahmen welcher Aufträge haben Behörden der Bundesregierung (auch Bundeswehr) Geschäftsbeziehungen mit der in Malaga/Spanien und Berlin ansässigen Firma European Security Fencing unterhalten, mit deren Klingendraht Geflüchtete in Deuta und Melilla (Marokko) oder in Ungarn von einer Flucht in die Europäische Union abgehalten werden (vgl. die spanische Tageszeitung El Mundo vom 1. September 2015), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der Einrichtung eines Abschiebebüros bei der EU-Grenzagentur Frontex (”Frontex Return Office”, Kommissionsdokument COM(2015) 453 final vom 9. September 2015)?
Hinsichtlich welcher konkreten Fälle wurde die Vorbereitung oder die Kommunikation von Auslandseinsätzen der als „Maria Block“ auftretenden verdeckten Ermittlerin des Landeskriminalamtes Hamburg Maria B. über das Bundeskriminalamt (BKA) abgewickelt, wozu die taz am 30. August 2015 berichtet, dass Maria B. via BKA sogar „aus dem Ausland zur Hilfe angefordert worden sei, „damit sie die Hamburger Aktivisten begleite“ und wobei es sich um No-BorderCamps in Lesbos und Brüssel oder den KlimaGipfel-Protest in Kopenhagen oder Nato-Proteste in Frankreich handeln könnte, und welche Erläuterungen kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern bzw. in welchem Umfang eine solche „Anforderung“ verdeckter Ermittler/Innen aus dem Ausland üblich ist?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Zuordnungen bzw. Handlungsaufforderungen der in einem Thalys-Zug verhaftete Marokkaner Ayoub El K. in Informationssystemen deutscher, europäischer oder internationaler Sicherheitsbehörden gespeichert ist, und aus welchem Grund wurde der mutmaßliche „Foreign Fighter“ an einem deutschen Flughafen „intensiv kontrolliert und befragt“, obwohl er laut Medienberichten im Schengener Informationssystem zur verdeckten Fahndung bzw. Kontrolle (Artikel 36 SIS) ausgeschrieben war, mithin von seiner heimlichen Beobachtung eigentlich nichts erfahren sollte (RBB Online vom 24. August 2015)?
Mit welchem Ergebnis ist die Bundesregierung Berichten der Zeitung „Faktencheck: HELLAS“ (http://faktencheckhellas.org/einaufschrei-aus-idomeni-im-nordengriechenlands) nachgegangen, wonach „deutsche Beamte“ an den Grenzen von FYROM (Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien) und in Ungarn „Hunde auf Flüchtlinge losgelassen“ haben sollen, und sollten diese Berichte aus Sicht der Bundesregierung unzutreffend sein, welche Angaben kann sie dazu machen, inwiefern die Vorfälle zwar nicht der Bundespolizei zuzurechnen sind, diese aber durch andere Polizeibedienstete in Anwesenheit und damit womöglich auch in gemeinsamer Verantwortung deutscher Polizistinnen und Polizisten erfolgten (siehe auch die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5747)?