Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Im Rahmen welcher Aufträge haben Behörden der Bundesregierung (auch Bundeswehr) Geschäftsbeziehungen mit der in Malaga/Spanien und Berlin ansässigen Firma European Security Fencing unterhalten, mit deren Klingendraht Geflüchtete in Deuta und Melilla (Marokko) oder in Ungarn von einer Flucht in die Europäische Union abgehalten werden (vgl. die spanische Tageszeitung El Mundo vom 1. September 2015), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der Einrichtung eines Abschiebebüros bei der EU-Grenzagentur Frontex (”Frontex Return Office”, Kommissionsdokument COM(2015) 453 final vom 9. September 2015)?
Hinsichtlich welcher konkreten Fälle wurde die Vorbereitung oder die Kommunikation von Auslandseinsätzen der als „Maria Block“ auftretenden verdeckten Ermittlerin des Landeskriminalamtes Hamburg Maria B. über das Bundeskriminalamt (BKA) abgewickelt, wozu die taz am 30. August 2015 berichtet, dass Maria B. via BKA sogar „aus dem Ausland zur Hilfe angefordert worden sei, „damit sie die Hamburger Aktivisten begleite“ und wobei es sich um No-BorderCamps in Lesbos und Brüssel oder den KlimaGipfel-Protest in Kopenhagen oder Nato-Proteste in Frankreich handeln könnte, und welche Erläuterungen kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern bzw. in welchem Umfang eine solche „Anforderung“ verdeckter Ermittler/Innen aus dem Ausland üblich ist?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Zuordnungen bzw. Handlungsaufforderungen der in einem Thalys-Zug verhaftete Marokkaner Ayoub El K. in Informationssystemen deutscher, europäischer oder internationaler Sicherheitsbehörden gespeichert ist, und aus welchem Grund wurde der mutmaßliche „Foreign Fighter“ an einem deutschen Flughafen „intensiv kontrolliert und befragt“, obwohl er laut Medienberichten im Schengener Informationssystem zur verdeckten Fahndung bzw. Kontrolle (Artikel 36 SIS) ausgeschrieben war, mithin von seiner heimlichen Beobachtung eigentlich nichts erfahren sollte (RBB Online vom 24. August 2015)?
Mit welchem Ergebnis ist die Bundesregierung Berichten der Zeitung „Faktencheck: HELLAS“ (http://faktencheckhellas.org/einaufschrei-aus-idomeni-im-nordengriechenlands) nachgegangen, wonach „deutsche Beamte“ an den Grenzen von FYROM (Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien) und in Ungarn „Hunde auf Flüchtlinge losgelassen“ haben sollen, und sollten diese Berichte aus Sicht der Bundesregierung unzutreffend sein, welche Angaben kann sie dazu machen, inwiefern die Vorfälle zwar nicht der Bundespolizei zuzurechnen sind, diese aber durch andere Polizeibedienstete in Anwesenheit und damit womöglich auch in gemeinsamer Verantwortung deutscher Polizistinnen und Polizisten erfolgten (siehe auch die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5747)?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit den Verpflichtungen Deutschlands aus internationalen Konventionen, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Sozialcharta (ESC) oder entsprechenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), juristisch geprüft, und welche Konsequenzen hat sie gegebenenfalls daraus gezogen, dass der Europäische Ausschuss für soziale Rechte in seinen Schlussfolgerungen die Nichtkonformität der deutschen Rechtslage mit der ESC festgestellt hat, da die Bedingungen für die Gründung einer Gewerkschaft, die zu einem Streik aufrufen kann, eine exzessive Beschränkung des Streikrechts darstellen (Conclusions XIX-3 (2010), S. 14 vom Dezember 2010)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Inhalt und das Zustandekommen einer „schwarzen Liste“ der ukrainischen Behörden, auf der Medienberichten zufolge über 500 Menschen stehen, die in der Ukraine als „unerwünschte Personen“ eingestuft sind (www.spiegel.de/panorama/leute/ukrainegerard-depardieu-auf-schwarzer-liste-a- 1044898.html), und welche deutschen Staatsbürger stehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf der genannten Liste?
Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch Gespräche mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/5596), mit anderen Angehörigen der Regierung in Ankara oder auch durch Auswertung diplomatischer und geheimdienstlicher Quellen dazu gewinnen können, inwiefern die Türkei im Zusammenhang mit den Kämpfen zwischen Daesh bzw. IS (Islamischer Staat) und kurdischen Einheiten bzw. der PYD (Partiya Yekitîya Demokrat) oder dem jüngsten Anschag des IS auf ein Kulturzentrum in der türkischen Stadt Suruç erwägt, in syrisches Territorium vorzudringen, und inwiefern würde die Bundesregierung bei einer völkerrechtswidrigen Intervention in Syrien in diesem Zusammenhang militärische Konsequenzen wie den Abzug der deutschen, an der Grenze zu Syrien stationierten Patriot-Raketen aus der Türkei ziehen oder hat dies sogar bereits erwogen?
Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung über Art und Umfang der von der Firma T-Systems an das Bundesministerium des Innern verkauften bzw. dort betreuten (grenz)polizeilichen Informations- oder Überwachungssysteme machen (bitte dazu den Namen, den Einsatzzweck und den Zeitpunkt der Einführung angeben), und was ist der Bundesregierung über die Einbindung der Firma bzw. ihrer Produkte in den Aufbau oder Betrieb europäischer (grenz)polizeilicher Informationsoder Überwachungssysteme wie zum Beispiel EUROSUR, SIS II, EURODAC, VIS, „Smart Borders“ oder Datenbanken der Agenturen Europol und FRONTEX bekannt?
Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zu Art und Anzahl von „Battle Damage Assessments“ (BDAs) zur Zielkontrolle nach Drohneneinsätzen, die von der Bundeswehr im Rahmen der ISAF-Mission (ISAF – Internationale Sicherheitsunterstützungsgruppe) in Afghanistan angefordert wurden, machen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13381), und welche Angaben enthalten diese BDAs für den jeweiligen Waffeneinsatz nach deutscher Anforderung hinsichtlich der Steuerung und Navigation der eingesetzten Drohnen, etwa zum Standort der Piloten, zur Datenübermittlung über Relaisstationen oder zur Beteiligung weiterer Drohnen an den jeweiligen Einsätzen?
Was kann die Bundesregierung über Art und Umfang von kombinierten Abfragen der INPOL-Datenbank und des Europol-Informationssystems (EIS) in den Jahren 2013 bis 2015 erläutern, die in der Zeitschrift „Kriminalistik“ (Ausgabe 10/2014) als „INPOL-EISAbfrage“ beschrieben wird und demnach „automatisch einen Cross-Check mit dem Gesamtdatenbestand des EIS“ vornimmt und im Suchergebnis nicht nur den betreffenden Datenbestand aller angeschlossenen Länder anzeigt, sondern auch den Bestand der derzeit 23 Focal Points bei Europol, und inwiefern oder unter welchen Umständen werden bei diesen Abfragen auch grenzpolizeiliche Datenbanken wie „SIS II“, „10.4“ und „ERES“ abgefragt (bitte auch erläutern, worum es sich bei den Systemen „10.4“ und „ERES“ genau handelt)?